Es geht um den Schutz der Vertraulichkeit der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
Es geht um die Arbeitsfähigkeit, Einsatzfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit während, trotz, mit und wegen den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
Es geht z.B.:
Sicherstellung der ausreichenden und angemessenen Aufbereitung und Dokumentation aller entscheidungsrelevanten Punkte eines Projektantrages bzw. Projektvertrages.
Sind Antworten (noch) nicht möglich, wird in den Vertragsverhandlungen in der Regel eine Vereinbarung getroffen, ob die Antworten noch vor einer Entscheidung benötigt werden. Häufig werden die Antworten auch gemeinsam gesucht und gefunden oder gesetzt und vereinbart. Mitunter sind für die Richtigkeit der angenommenen Antworten dann noch Nachweise zu beschaffen und nachzureichen.
"Besserwisser" versuchen in der Regel, bei oder durch Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen nur ihre "Besserwisserei" zu untermauern. Gelingt es, vermarkten sie meistens nur ihre Rechthaberei. Gelingt es nicht, beenden sie die Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen ohne taugliche Ergebnisse oder werden zum lästigen "Wadenbeißer" und "Unbelehrbaren", der sich auch durch Fakten nicht in seinen Vorurteilen erschüttern lässt.
Personen und Organisationen, die zum Projekt oder zum Projektmanagements nichts beitragen können (dürfen, sollen, müssen), versuchen oftmals, eine "Kontrollposition" zu erreichen, um über "Kontrollen" (doch noch) eine Beteiligung am Projekt oder am Projektmanagement zu erreichen. Es werden "Erfüllungsgehilfen" gesucht (und in der Regel auch gefunden), die ihre Macht oder ihren Einfluss bereitstellen. In der Sache sind solche zusätzlichen Kontrollen in der Regel überflüssig und verursachen nur Störungen und Aufwendungen. Manchmal sind sie jedoch auch das einzige oder letztes Mittel, um Klüngel, Vetternwirtschaft, Machtmissbrauch, Fehlverhalten oder Inkompetenz zu begrenzen.
Prüfungen, Kontrollen, Nachprüfungen verlangen oftmals auch Personen oder Organisationen, die durch die Geheimhaltungsauflagen des Projekts oder der Projektmanagements von einer Information ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Der Weg führt häufig "über die Presse und Öffentlichkeit" und die so genannten "soziale Medien".
Prüfungen, die Teil des Projekts und des Projektmanagements sind, erfolgen unter der Federführung des Projektleiters. Er kann die sachliche und fachliche Leitung delegieren.
Prüfungen, die das Projekt und das Projektmanagement selbst betreffen, sollten unter der Federführung einer Person erfolgen (dürfen, können, müssen), die das Vertrauen der verantwortlichen, entscheidenden und handelnden Personen in gleichem Maße verdient wie die Personen, die die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen veranlassen (dürfen, können, müssen).
D. Prüfung des Projektantrages / Projektauftrages Projektvertrages
Kontrollfragen zum Antrag:
Seite 1: Deckblatt, Zusammenfassung.
Seite 2: Kurzbeschreibung des Projekts.
Seite 3: Projektorganisation und Verantwortungen.
Seite 4: Verortungen und Verankerungen.
Seite 5: Projektvertrag, Vereinbarungen, Beauftragungen, Unterschriften.