E. Schritt 128: Regeln für Entscheidungen insbesondere in
Sonderfällen festlegen, vereinbaren und einhalten.
Mit jeder Regel vermehrt sich nicht nur die Menge des Geregelten,
sondern auch die Menge des Nichtgeregelten.
Es geht um die Regeln für bestimmte Ausnahmen, wie z.B.
- Verhinderungen von Entscheidungsträgern,
- Ausfällen von Entscheidungsträgern,
- Verweigerungen von Entscheidungen,
- Pattsituationen,
- Notfällen, Zwangslagen,
- Bedrohungen, Gefahren,
- Risikofall, Unvorhergesehenes,
- Störungen,
- Pannen,
- Fehlern, Fehlentscheidungen.
Zu regeln ist, was Entscheidungen folgt oder zu folgen hat,
folgen darf, soll oder muss, z.B.
- befolgen,
- gehorchen, dulden, ertragen, austragen,
- ausführen (nach Gusto, "nach bestem Wissen und Gewissen",
"wie üblich"),
- durchsetzen (planen, sichern),
- einhalten,(Alternativen verwerfen, ausschließen,
unterbinden),
- auslegen (nach Gusto, "nach bestem Wissen und Gewissen",
"wie üblich"),
- ergänzen, präzisieren,
- gliedern, aufteilen,
- delegieren,
- verweigern.
Ziele:
- Klarheit über die Folgen von Entscheidungen und von
Nichtentscheidungen.
- Sicherung der Wirksamkeit von Entscheidungen.
- Klarheit und Sicherung von angemessenem Umgang mit
Entscheidungen und Nichtentscheidungen.
- Klarheit über Entscheidungen im Regelfall und im
Ausnahmefall.
- Sicherstellung der Verantwortung für Entscheidungen in jedem
Fall.
- Rückendeckung für die Entscheidungen.
- Legitimation und Verpflichtung zu Entscheidungen.
- Rechenschaft für Entscheidungen.
- Förderung der Verantwortung für Entscheidungen.
- Förderung des Mutes, der Entschlossenheit und der
Durchsetzung.
Anleitung:
- Ermitteln und bestimmen Sie, was Sie als "Regelfall" ansehen
(wollen, können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und bestimmen Sie die Sonderfälle und
Ausnahmefälle.
- Stimmen Sie Ihre "Regelfälle", Sonderfälle und Ausnahmefälle
ab mit den Personen, die an den Entscheidungen beteiligt werden
(wollen, können, dürfen, müssen).
- Legen Sie die Verantwortungen für Entscheidungen "in
Grenzfällen" eindeutig auf eine Person fest.
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Regeln und Spielregeln für
Entscheidungen im Regelfall.
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Regeln und Spielregeln für
Entscheidungen im Sonderfall.
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Regeln und Spielregeln für
Entscheidungen im Ausnahmefall.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Sie mit
Ihren eigenen Entscheidungen umgehen (wollen, dürfen, können,
müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Sie mit
Entscheidungen anderer Personen und Gremien umgehen (werden,
wollen, dürfen, können, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Sie mit
Entscheidungen Dritter umgehen, die Entscheidungen gefällt,
durchgesetzt und umgesetzt haben, die in ihren eigenen
Entscheidungsbereich fallen.
Die Regeln
- welche Entscheidung gilt oder Gültigkeit erhält oder behält,
- was befolgt wird,
- wem gefolgt wird,
- wem gehorcht wird,
- was verweigert wird (werden kann),
- wie Regeln zu beachten sind,
- wie Regeln geändert werden (können, dürfen, müssen),
- wann Regeln gelten und wann nicht,
- was gilt, wenn die Regeln nicht gelten (können, dürfen,
müssen),
- wer sich an die Regeln zu halten hat und wer nicht.
Mahnungen, Tipps:
Jede Regel enthält auch per se Ausnahmen, in welchen sie nicht
gilt, gelten darf (kann wird, soll, muss).
Es wird zwar oftmals angestrebt, für alle Eventualfälle zumindest
Grundsätze für Entscheidungen festzulegen. Die Praxis verweist die
Bestrebungen immer wieder in ihre Grenzen.
Fehlen Regeln für die Grenzfälle, entsteht oftmals ein
Entscheidungsvakuum mit unvorhersehbarem Verhalten der betroffenen
und beteiligten Personen. Die Verantwortung für die Ereignisse
während des Entscheidungsvakuums übernimmt in der Regel niemand
mehr. Was bestenfalls oder schlimmstenfalls folgt, sind Versuche,
sich selbst von der Verantwortung freizuzeichnen und die Schuld
irgendjemand Anderem zuzuweisen.
Im Zweifelsfall sollte der Mut zu Entscheidungen immer belohnt
werden, selbst dann, wenn die Entscheidung sich im Nachhinein als
falsch oder unzulässig erweisen sollte.
Teilnehmerkreis:
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.
Aufgaben des Projektmanagements:
Das Projektmanagement hat zu ermitteln und zu entscheiden, ob es
nach den bestehenden Regeln und Spielregeln ausreichend handlungs-
und entscheidungsfähig ist, wird oder bleibt, um ein wirksames und
verantwortliches Projektmanagement betreiben zu können.
Das Projektmanagement hat sicherzustellen, dass Regeln und
Spielregeln, nach denen es handelt und entscheidet, offen und
transparent für alle Beteiligten werden, sind und bleiben.
Wo Regeln oder Spielregeln fehlen oder diffus sind, hat das
Projektmanagement für eigene klare Regeln und Spielregeln zu sorgen
und sie allen Beteiligten bekannt zu machen und bei ihnen
durchzusetzen.
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Organisations-übergreifende Regeln und
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Prozesse der Binnenbeziehungen
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Soziale Rollen - Konzeptbeschreibungen
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Klärung der jeweiligen Ausgangslage des
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- Übersicht:
Entscheider im Projekt und im Projektmanagement
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Formale Rollen in Organisationen
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Heimliche und unheimliche Regeln
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Durchführung. Ausführung. Operatives Projekt-management.
E. Durchführung. Ausführung. Operatives Projektmanagement
Allgemeines zur Schrittfolge
im operativen Projektmanagement.
Anleitungen zur Schrittfolge:
Schrittfolge 23: Worum
geht es?
Anleitung Schrittfolge 23
- Einführung.
Anleitungen zu den einzelnen Schritten:
125. Rollen, Funktionen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der
Entscheider festlegen, vereinbaren, aktualisieren, anpassen.
126. Entscheidungsbefugnisse festlegen, vereinbaren und sichern.
127. Entscheidungsverfahren festlegen,
vereinbaren und vereinbaren.
128. Regeln für Entscheidungen
insbesondere in Sonderfällen
festlegen, vereinbaren und einhalten.
129. Regeln für das
Verhalten bei fehlenden Entscheidungen festlegen und vereinbaren.
130. Vollmachten festlegen, vereinbaren, aktualisieren.
131..
Maßnahmen organisieren.
132, Vereinbarungen sichern und verbindlich treffen.
133,
Entscheidungen und Festlegungen klar stellen.
134..(Regel-)
Kommunikation festlegen und verbindlich vereinbaren.