"Er hat (nur) seine Pflicht getan." "Sie hat (nur) ihre Pflicht getan." Es wurde geliefert (geleistet), was bestellt (beauftragt) war.
Es geht um:
Oftmals wird erst nach der pflichtgemäßen Erfüllung offenkundig, was bei der bisherigen Vorgehensweise, den Planungen, Entscheidungen und Erledigungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Was nicht vereinbart ist (wurde), kann in der Regel auch nicht nachträglich und zusätzlich eingefordert werden: Dazu sind neue Vereinbarungen erforderlich.
Nirgendwo zeigen sich die Unterschiede zwischen pflichtgemäßer, erwarteter und erhoffter Erfüllung mehr als bei einer ("nur'") pflichtgemäßen Erfüllung.
Wer "nur" die Pflicht erfüllt, wird oft wegen der darüber hinausgehenden und unerfüllt gebliebenen Erwartungen ungerecht behandelt. Wer "mehr als die Pflicht tut", erhält viel Lob, wenn die Mehrleistungen zu Vorteilen führten, die quasi "geschenkt" werden (wurden). Treten jedoch Nachteile ein, folgen Sanktionen wegen Eigenmächtigkeiten, Kompetenzüberschreitungen, Untreue, Vertragsbruch, Illoyalität, Besserwisserei oder unerbetene Einmischung.
In Projekten und im Projektmanagement reicht die reine Pflichterfüllung in der Regel nicht aus, um zu Ergebnissen zu kommen, welche als "pflichtgemäße Erfüllung" bewertet werden (können, dürfen, müssen).
Pflichterfüllung beschränkt sich häufig auf die Ausführung. Das Projektmanagement erfordert jedoch immer eine Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitverantwortung, die über die pflichtgemäße Ausführungen hinausgehen.
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.
Ergänzendes:
Auswahl eines Themas durch Zufall.
Wege zu den Meilensteinen:
A. Die Projektskizze ist reif für die Entscheidung.
B. Die Vorarbeiten sind geleistet.
C. Der Projektantrag ist wird vorgelegt.
D. Der Projektvertrag ist abgeschlossen.
E. Das Projekt ist ausgeführt (durchgeführt).
F. Die Nacharbeiten sind geleistet.
G. Das Projekt ist vollständig aufgelöst.