HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





Erfüllungsgrad 4: Die Erfüllung ist pflichtgemäß.

"Er hat (nur) seine Pflicht getan." "Sie hat (nur) ihre Pflicht getan." Es wurde geliefert (geleistet), was bestellt (beauftragt) war.

Es geht um:

  1. Einhaltung der Grenzen, Begrenzungen,
  2. Beachtung der Zuständigkeiten,
  3. Einhaltung der Kompetenzen.
  4. Ausführung wie bestellt, beauftragt,
  5. Zulassen von (noch) unerfüllten Wünschen und Anforderungen.
  6. Beauftragungen von Ergänzungen.

Ziele:

  1. Feststellung: Die Erwartungen sind erfüllt.
  2. Feststellung: Die Anforderungen sind erfüllt.
  3. Feststellung: Die Aufträge sind erfüllt. Der Auftrag ist erfüllt.
  4. Das Amt ist erfüllt worden.
  5. Das Amt ist wahrgenommen worden.
  6. Feststellung: Verstöße liegen nicht vor.
  7. Feststellung: Die Grenzen sind eingehalten (worden).
  8. Feststellung: "Es" kann abgeschlossen werden.
  9. Feststellung: Es ist nichts (mehr) zu tun.
  10. Feststellung. Es wurde erledigt, was zu erledigen ist (war).

Anleitungen:

  1. Anerkennen Sie die pflichtgemäße Erfüllung.
  2. Rechnen Sie das pflichtgemäß Erfüllte ab.
  3. Entlasten Sie (sich) für die pflichtgemäß erbrachten Beiträge und Leistungen.
  4. Stellen Sie den Stand nach der pflichtgemäßen Erfüllung fest.
  5. Schließen Sie pflichtgemäß erfüllte Teile ab.
  6. Dokumentieren Sie die pflichtgemäße Erfüllung.
  7. Bestätigen Sie die pflichtgemäße Erfüllung.
  8. Ermitteln und stellen Sie fest, was jetzt (noch) fehlt.
  9. Ermitteln Sie die (noch) notwendigen Entscheidungen, Planungen, Maßnahmen, Vereinbarungen, Regelungen und Vorgehensweisen.
  10. Vereinbaren Sie das (noch) Erforderliche und Notwendige für eine befriedigende, gesamte Erfüllung.

Mahnungen:

Oftmals wird erst nach der pflichtgemäßen Erfüllung offenkundig, was bei der bisherigen Vorgehensweise, den Planungen, Entscheidungen und Erledigungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Was nicht vereinbart ist (wurde), kann in der Regel auch nicht nachträglich und zusätzlich eingefordert werden: Dazu sind neue Vereinbarungen erforderlich.

Nirgendwo zeigen sich die Unterschiede zwischen pflichtgemäßer, erwarteter und erhoffter Erfüllung mehr als bei einer ("nur'") pflichtgemäßen Erfüllung.

Wer "nur" die Pflicht erfüllt, wird oft wegen der darüber hinausgehenden und unerfüllt gebliebenen Erwartungen ungerecht behandelt. Wer "mehr als die Pflicht tut", erhält viel Lob, wenn die Mehrleistungen zu Vorteilen führten, die quasi "geschenkt" werden (wurden). Treten jedoch Nachteile ein, folgen Sanktionen wegen Eigenmächtigkeiten, Kompetenzüberschreitungen, Untreue, Vertragsbruch, Illoyalität, Besserwisserei oder unerbetene Einmischung.

Hinweise:

In Projekten und im Projektmanagement reicht die reine Pflichterfüllung in der Regel nicht aus, um zu Ergebnissen zu kommen, welche als "pflichtgemäße Erfüllung" bewertet werden (können, dürfen, müssen).

Pflichterfüllung beschränkt sich häufig auf die Ausführung. Das Projektmanagement erfordert jedoch immer eine Mitgestaltung, Mitwirkung und Mitverantwortung, die über die pflichtgemäße Ausführungen hinausgehen.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.

Thema Erfüllung in Projekten und im Projektmanagement vertiefen:

  1. VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

  2. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 90_000_000
    Projekterfolg  15_000_000
    Rechenschaft  99_180_000
    Aktuelle Stände  99_190_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    operatives Projektmanagement
    Vertragserfüllung
    Projekterfolg
    HCPM-Pass