HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





Reifestufe 7: Die Vereinbarungen sind erfolgt.

Wenn Ja, ist "alles in trockenen Tüchern". Die Vertragspartner wissen, was sie wann und wo und womit tun (werden, dürfen, können, sollen, müssen) und was sie dafür wann und wo und auf welche Art und Weise als Gegenwert erhalten (werden, dürfen, können, sollen, müssen).

Ziele:

  1. Vereinbarung der Rechtsgrundlagen.
  2. Sich aufeinander verlassen (können).
  3. Klarheit, worauf sich jeder der Vertragspartner einlässt.
  4. Klarheit, wer Vertragspartner ist.
  5. Klarheit über die Rechte und Pflichtungen, Berechtigungen und Verpflichtungen.
  6. Verständigung über die eigenen Anliegen und die Art und Weise der Interessenvertretungen.
  7. Schaffung von Verbindlichkeiten, Gemeinsamkeiten durch gemeinsame Anliegen, Interessen, Zielsetzungen.
  8. Ermittlung der Schwerpunkte für Vorsicht, Rücksicht.
  9. Klärung der Art und Weise der Wahrnehmung von gemeinsamen Interessen und wechselseitigen Unterstützungen.
  10. Klärung der Art und Weise der Erfüllung der Vereinbarungen.

Anleitungen:

  1. Ermitteln Sie, was Sie von den Vertragspartnern wollen (benötigen) - und zwar konkret.
  2. Ermitteln Sie und legen Sie fest, was sie für die Vertragspartner tun oder unterlassen (können, wollen, dürfen, müssen) - und zwar konkret.
  3. Ermitteln Sie und legen Sie fest, was Sie für die Leistungen, Produkte, Erzeugnisse und Unterlassungen der Vertragspartner als Gegenwert leisten (können, wollen, dürfen, müssen).
  4. Ermitteln Sie und legen Sie fest, was sie für Ihre eigenen Leistungen, Produkte, Erzeugnisse und Unterlassungen von den Vertragspartnern verlangen (können, wollen, dürfen, sollen, müssen).
  5. Ermitteln Sie die Personen, mit welchen Sie die grundsätzlichen Fragen und Rahmenbedingungen klären, verhandeln und vereinbaren können. Achten Sie unbedingt auf alle Anzeichen von fachlicher und persönlicher Inkompetenz, auch der eigenen. Fordern und ermöglichen Sie den Rahmen für kompetente Verhandlungen zwischen kompetenten Personen.
  6. Ermitteln Sie die Personen, mit welchen die konkreten Detailfragen im Vorfeld von Vereinbarungen klären, verhandeln und vereinbaren können.
  7. Ermitteln Sie die Personen, welche für die Erfüllung der Vereinbarungen zuständig, verantwortlich, entscheidungsfähig, handlungsfähig und entsprechend beauftragt sind (werden).
  8. Verhandeln Sie nur mit Personen, von deren fachlichen und sachlichen Kompetenz, Vertretungsfähigkeit, Kontrahierungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit Sie überzeugt sind.
  9. Verhandeln Sie gegebenenfalls "auf höheren" Ebenen oder mit Experten nach, worüber Sie (noch) keine Einigung erzielt haben.
  10. Vereinbaren Sie Schiedsverfahren für strittige Punkte, welche zum Zeitpunkt der Verhandlungen und des Vertragsschlusses weder erkennbar noch ausreichend klärbar waren.

Einigungen sind immer erforderlich über:

  1. die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  2. die speziellen Geschäftsbedingungen,
  3. das geltende und gültige Recht (welchen Landes),
  4. den Gerichtsstand, die Schiedsgerichte und Schiedsverfahren,
  5. die Rechte,
  6. die Pflichten, Haftungen und Gewährleistungen,
  7. die zu erbringenden Leistungen,
  8. die Gegenleistungen,
  9. die Erfüllungsorte, Termine, Fälligkeiten und Fristen,
  10. die Inhalte (Vertragsgegenstände).

Mahnungen, Tipps:

Die eigene Kompetenz wird in der Regel überschätzt. Die Kompetenz Dritter wird in der Regel überschätzt, insbesondere dann, wenn sie mit Status, Habitus, "großen Namen" oder großer Verhandlungsmacht garniert ist (wird).

Die eigenen Beiträge zur Vertragserfüllung werden in der Regel immer höher bewertet als die anderen. Die Preisverhandlungen gleichen mitunter einem Pokerspiel, in welchem der eigentliche Vertragsinhalt völlig unwichtig werden kann, sondern nur noch gezockt wird. Die scheinbaren (Geld-)-Gewinne rächen sich meistens sehr rasch: Verträge können nicht gegen die Vertragspartner "gewonnen", sondern nur mit ihnen eingehalten und erfüllt werden.

Vertragspartner sind keine Gegner, sondern Partner in einer Vertragsgemeinschaft, die innerhalb der Vereinbarungen jedoch immer (nur) die eigenen Interessen verfolgen (werden, wollen, dürfen, sollen, müssen, können).

Wenn einer der Vertragspartner versagt, können Dritte oftmals auch keinen Erfolg haben.

Verlassen Sie sich niemals darauf, dass eine höhere Verhandlungsmacht vor dem Vertragsschluss auch dann noch besteht, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.

Wer einen Vertrag nicht halten (braucht, will, kann, darf, soll, muss), ist in der Regel ein "leichter Verhandlungspartner": Er "unterschreibt" schnell alles, was er ohnehin nicht einhalten braucht (will, kann, darf, soll, muss).

Werden "harte" Verhandlungen geführt, geht es in der Regel nur um Sicherung der bereits gesicherten Größe der eigenen Vorteile; die Vertragsinhalte, also das, worum es tatsächlich geht, sind Nebensache (geworden).

Hehre und große Ziele, Werte und Gemeinsamkeiten werden meistens nur so lange beschworen, als sie (noch) zu den eigenen Vorteilen beitragen. Ist eine Vereinbarung einmal zustande gekommen, konzentrieren sich alle fast nur noch auf die eigenen Vorteile und wie sie trotz, mit oder wegen den Vereinbarungen noch vergrößert werden können.

Organisationen statten ihre Vertreter mit Vollmachten aus, die in der Regel jedoch sehr begrenzt sind. Die Grenzen der Vollmachten und damit Zuständigkeiten ist für Dritte oftmals nur schwierig zu erkennen.

Es empfiehlt sich schriftlich festzuhalten und zu jeweils zu bestätigen, worüber man sich verständigt und worauf man sich geeinigt hat.

Die Verhandlungen werden oftmals durch Experten, Stellvertreter oder Bevollmächtigte geführt, die jedoch in Organisationen oftmals nicht auch über die Vollmacht verfügen, die entsprechenden Verträge und Vereinbarungen abzuschließen, sondern "nur" Entscheidungsvorlagen erstellen und Entscheidungen empfehlen (dürfen, können, wollen, müssen).

Organisationen kommunizieren schriftlich. Wird eine Organisation verpflichtet, ist in der Regel erforderlich, dass die (schriftliche) Vereinbarung mit der Organisation, aus welcher die Verpflichtung der Organisation von dieser anerkannt wird, nachgewiesen werden kann.

Wird in Projekten und im Projektmanagement die Anrufung von ordentlichen Gerichten erforderlich, deren Urteile abzuwarten für den Projektfortschritt notwendig ist, können die damit verbundenen Unsicherheiten das Projekt nicht nur ausbremsen, sondern auch unmöglich machen.

Hinweise:

Die Schritte und die damit verbundenen Prozesse wiederholen sich im Projektverlauf immer wieder, sowohl für das gesamte Projekt als auch für alle seine Gliederungen.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.

Thema Reifestufen vertiefen:

  1. VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

  2. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 90_000_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Entscheidungsreife
    Genehmigung
    Verfahren
    Zuständigkeit
    Verbindlichkeit
    Vollständigkeit
    Fortschritt
    Stand
    Kontrolle
    Controlling
    Prozesse
    Regeln
    Spielregeln
    Auftrag
    Arbeitsform