HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier






C. Schritt 16: Projektvertrag abschließen.

(3. Verdichtung und Konkretisierung des Projektantrags.)

Verbindliche Vereinbarungen zwischen Projektauftraggeber und Projektleiter über das Projekt.

Ziele:

  1. Herstellung von Auftragsbeziehungen im und für das Projekt.
  2. Sicherung der Auftragsverantwortung im und für das Projekt.
  3. Sicherung der Ausführungsverantwortung für das Projekt.
  4. Festlegung, wer das Projekt gegenüber Dritten vertritt und verantwortet.
  5. Legitimierung des Projektleiters und des Projektmanagements.

Hinweise, Mahnungen, Tipps:

Es kann sein, dass sowohl der Projektauftraggeber als auch der Projektleiter für den Abschluss des Projektvertrages selbst Zustimmungen und Genehmigungen benötigt. Häufig sind die Vertragspartner erst kontrahierungsfähig, wenn ihnen die Zustimmung von Vorgesetzten, Gremien, Behörden, Geldgebern, Förderern, Sponsoren, Betroffen oder Beteiligten vorliegen. In der Regel ist es Sache des jeweiligen Vertragspartners, selbst die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.

Unterlässt ein Vertragspartner den anderen über seine Abhängigkeiten bezüglich eines Vertragsschlusses zu informieren, kann der Betroffene "ins offene Messer laufen": Der Vertrag wird "plötzlich" aufgehoben, beendet oder für von vornherein ungültig erklärt.

Mit dem Projekt darf auch oftmals nicht gestartet werden, bevor nicht nachweislich sämtliche erforderlichen Genehmigungen Dritter vorliegen.