D. Anleitungen: Was für alle Anleitungen für die Prüfungen, Kontrollen
und Überprüfungen gilt.
Es kann immer mehr erheblich mehr geprüft als getan werden. Das
Projekt und das Projektmanagement erfolgt durch Taten, die in der
Regel erst danach (!) geprüft, kontrolliert oder überprüft werden
können.
Es gilt um die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes für Prüfungen,
Kontrollen und Überprüfungen zum Aufwand für das Projekt und das
Projektmanagement.
Ziele:
- Ermöglichung und Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips".
- Strikte Trennungen zwischen den Planungen, Entscheidungen,
Festlegungen und Vereinbarungen von den Prüfungshandlungen und
deren Feststellungen.
- Früherkennung und Korrektur von (noch nicht) Tragfähigem.
- Früherkennung und Veranlassung der Selbstorganisation zur
Erfüllung der zu erwartenden, vereinbaren, bereits bestehenden
und drohenden Pflichten und Verpflichtungen.
- Früherkennung von Abweichungen zwischen SOLL und IST.
- Festlegung, Vereinbarung, Ermöglichung und Veranlassung der
Pflichtkontrollen.
- Festlegung der Auftraggeberschaft für Prüfungen, Kontrollen
und Überprüfungen.
- Festlegung der Kostenträgerschaft für die Prüfungen,
Kontrollen und Überprüfungen.
- Festlegungen der Inhalte, Vorgehensweisen und Methoden der
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
- Festlegung und Verpflichtungen der Empfänger der Ergebnisse
der Prüfungsfeststellungen, Kontrollen und Überprüfungen.
Anleitungen:
- Legen Sie den Schwerpunkt fest, welchen Sie selbst prüfen,
kontrollieren, überprüfen (wollen, können, dürfen, müssen).
- Ermitteln Sie und legen Sie die Kriterien fest, welche für
Ihre Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen gelten (dürfen,
können, sollen, müssen).
- Ermitteln und legen Sie die Merkmale fest, welche notwendig
und ausreichend zur Feststellung sind, ob die jeweiligen
Kriterien erfüllt (eingehalten) sind.
- Schließen Sie zuerst alle Planungen, Überlegungen,
Entscheidungen und Festlegungen ab und halten Sie die Ergebnisse
in Ihren Unterlagen oder den Dokumenten fest.
- Ermitteln und legen Sie den jeweiligen Zweck der Prüfungen,
Kontrollen und Überprüfungen fest.
- Ermitteln und legen Sie die Art und Weise der Prüfungen,
Kontrollen und Überprüfungen fest.
- Ermitteln und legen Sie die Personen fest, welche an den
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen mitwirken (dürfen,
können, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass keine
unbefugten Personen an den Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen teilnehmen (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und verpflichten Sie die für die
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen verantwortlichen
Personen zur Geheimhaltung und die Art und Weise der
Dokumentation, Berichterstattung und Veröffentlichung der
Ergebnisse.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer die
Ergebnisse der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erhält
und was damit zu tun ist.
Weitere Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden,
sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den
weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Mahnungen:
Die Kontrollierenden müssen den Handlungsbedarf erkennen lassen,
ohne dass sie dazu besondere Weisungen bedürfen.
Kenntnisse der Ergebnisse der Kontrollen und Erkenntnisse daraus
verpflichten die Kontrollierenden, etwaigen Unstimmigkeiten oder
Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Wegsehen, Dulden und Stillschweigen
gelten in der Regel als Zustimmung und werden als Bestätigung
ausgelegt, "dass alles in Ordnung sei", "keine Bedenken bestehen"
und: "dass alles berücksichtigt sei, was uns (die Kontrollierenden)
angeht".
Kontrollen, die erst erfolgen, "wenn der Markt verlaufen ist",
sind letztlich nur noch zu Zwecken des Lernens für künftige ähnliche
Ereignisse geeignet.
Die Ergebnisse von Kontrollen, Prüfungen und Überprüfungen ändern
nichts an den bestehenden Tatsachen, Planungen, Entscheidungen,
Festlegungen und Weisungen: Für eventuelle Änderungen sind
ausschließlich die entsprechenden Verantwortlichen zuständig.
Bitte beachten:
Das Verzeichnis enthält die Hauptthemen des operativen
Projektmanagements. Je nach Spezialität des Projekts können
zusätzliche Schritte erforderlich sein.
Die Schritte wiederholen sich in Projekten umso öfter, je größer das
Projekt ist. Die Schritte sind identisch für Teilprojekte, größere
Arbeitspakete, Aufträge und Aufgaben.
Teilnehmerkreis:
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.
Themen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung
vertiefen:
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen dieses
Arbeitsschrittes:
36_036_000,
31_000_000
Gesamtverantwortung:
00_000_000
Einzelverantwortungen:
36_400_000
Einzelthemen: 90_000_000
Prozesse:
03_000_000
Phasen:
02_000_000
Meilensteine:
02_100_000
- Verwandte Themen: (Die genannte Kennung entspricht der
ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
Projektmatrix: 90_000_000
Phase Initiierung:
02_200_210
Phasenablauf:
99_120_120
Grundsätze:
01_000_000
Verantwortung:
99_990_000
Dokumentation:
14_000_000
Entscheidungen:
07_700_000
Projektantrag und Projektauftrag:
07_710_000
Projektphasen:
02_200_000
Rahmenheft:
07_720_000
Lastenheft:
07_730_000
Pflichtenheft:
07_740_000
endgültige Leistungsbeschreibungen:
07_750_000
Verträge und Vereinbarungen
07_720_000
Warnsignale
06_660_000
Kontrolle, Controlling
09_000_000
Steuerung
32_000_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Projektskizze
Projektentwurf
Durchführung von Projekten
Entscheidungen
Projektplanung
Projektvertrag
Projektmanagementvertrag
Beauftragung