HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier






D. Anleitungen: Was für alle Anleitungen für die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen gilt.

Es kann immer mehr erheblich mehr geprüft als getan werden. Das Projekt und das Projektmanagement erfolgt durch Taten, die in der Regel erst danach (!) geprüft, kontrolliert oder überprüft werden können.

Es gilt um die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes für Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen zum Aufwand für das Projekt und das Projektmanagement.

Ziele:

  1. Ermöglichung und Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips".
  2. Strikte Trennungen zwischen den Planungen, Entscheidungen, Festlegungen und Vereinbarungen von den Prüfungshandlungen und deren Feststellungen.
  3. Früherkennung und Korrektur von (noch nicht) Tragfähigem.
  4. Früherkennung und Veranlassung der Selbstorganisation zur Erfüllung der zu erwartenden, vereinbaren, bereits bestehenden und drohenden Pflichten und Verpflichtungen.
  5. Früherkennung von Abweichungen zwischen SOLL und IST.
  6. Festlegung, Vereinbarung, Ermöglichung und Veranlassung der Pflichtkontrollen.
  7. Festlegung der Auftraggeberschaft für Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
  8. Festlegung der Kostenträgerschaft für die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
  9. Festlegungen der Inhalte, Vorgehensweisen und Methoden der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
  10. Festlegung und Verpflichtungen der Empfänger der Ergebnisse der Prüfungsfeststellungen, Kontrollen und Überprüfungen.

Anleitungen:

  1. Legen Sie den Schwerpunkt fest, welchen Sie selbst prüfen, kontrollieren, überprüfen (wollen, können, dürfen, müssen).
  2. Ermitteln Sie und legen Sie die Kriterien fest, welche für Ihre Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen gelten (dürfen, können, sollen, müssen).
  3. Ermitteln und legen Sie die Merkmale fest, welche notwendig und ausreichend zur Feststellung sind, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt (eingehalten) sind.
  4. Schließen Sie zuerst alle Planungen, Überlegungen, Entscheidungen und Festlegungen ab und halten Sie die Ergebnisse in Ihren Unterlagen oder den Dokumenten fest.
  5. Ermitteln und legen Sie den jeweiligen Zweck der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen fest.
  6. Ermitteln und legen Sie die Art und Weise der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen fest.
  7. Ermitteln und legen Sie die Personen fest, welche an den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen mitwirken (dürfen, können, müssen).
  8. Ermitteln, legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass keine unbefugten Personen an den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen teilnehmen (können, dürfen, müssen).
  9. Ermitteln, legen Sie fest und verpflichten Sie die für die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen verantwortlichen Personen zur Geheimhaltung und die Art und Weise der Dokumentation, Berichterstattung und Veröffentlichung der Ergebnisse.
  10. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer die Ergebnisse der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erhält und was damit zu tun ist.

Weitere Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.

Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.

In der Regel sind alle Schritte erforderlich.

Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden, sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den weiter folgenden Schritten begonnen wird.

Mahnungen:

Die Kontrollierenden müssen den Handlungsbedarf erkennen lassen, ohne dass sie dazu besondere Weisungen bedürfen.

Kenntnisse der Ergebnisse der Kontrollen und Erkenntnisse daraus verpflichten die Kontrollierenden, etwaigen Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Wegsehen, Dulden und Stillschweigen gelten in der Regel als Zustimmung und werden als Bestätigung ausgelegt, "dass alles in Ordnung sei", "keine Bedenken bestehen" und: "dass alles berücksichtigt sei, was uns (die Kontrollierenden) angeht".

Kontrollen, die erst erfolgen, "wenn der Markt verlaufen ist", sind letztlich nur noch zu Zwecken des Lernens für künftige ähnliche Ereignisse geeignet.

Die Ergebnisse von Kontrollen, Prüfungen und Überprüfungen ändern nichts an den bestehenden Tatsachen, Planungen, Entscheidungen, Festlegungen und Weisungen: Für eventuelle Änderungen sind ausschließlich die entsprechenden Verantwortlichen zuständig.

Bitte beachten:

Das Verzeichnis enthält die Hauptthemen des operativen Projektmanagements. Je nach Spezialität des Projekts können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

Die Schritte wiederholen sich in Projekten umso öfter, je größer das Projekt ist. Die Schritte sind identisch für Teilprojekte, größere Arbeitspakete, Aufträge und Aufgaben.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.

Themen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung vertiefen:

  1. Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen dieses Arbeitsschrittes: 36_036_000, 31_000_000
    Gesamtverantwortung: 00_000_000
    Einzelverantwortungen: 36_400_000
    Einzelthemen: 90_000_000
    Prozesse: 03_000_000
    Phasen: 02_000_000
    Meilensteine: 02_100_000

  2. Verwandte Themen: (Die genannte Kennung entspricht der ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
    Projektmatrix: 90_000_000
    Phase Initiierung: 02_200_210
    Phasenablauf: 99_120_120
    Grundsätze: 01_000_000
    Verantwortung: 99_990_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Entscheidungen: 07_700_000
    Projektantrag und Projektauftrag: 07_710_000
    Projektphasen: 02_200_000
    Rahmenheft: 07_720_000
    Lastenheft: 07_730_000
    Pflichtenheft: 07_740_000
    endgültige Leistungsbeschreibungen: 07_750_000
    Verträge und Vereinbarungen 07_720_000
    Warnsignale 06_660_000
    Kontrolle, Controlling 09_000_000
    Steuerung 32_000_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Projektskizze
    Projektentwurf
    Durchführung von Projekten
    Entscheidungen
    Projektplanung
    Projektvertrag
    Projektmanagementvertrag
    Beauftragung