Festlegung und Vereinbarung der Art und Weise, der Termine und der Inhalte des Berichtswesens.
Tragen Sie ein - soweit für das Projekt relevant:
Zu welchem Termin und in welchen Abständen bzw. bei welchen Anlässen der Projektleiter an den Projektausschuss und an den Projektauftraggeber zu berichten hat.
Geben Sie weitere Berichtspflichten mit den entsprechenden Festlegungen an, z.B. an Kapitalgeber, Projektbeteiligte, Presse, Controlling, Mitarbeiter, Vorgesetzte, Führungskräfte...
Die Berichterstattungen können meist standardisiert werden.
Unterscheiden Sie zwischen Routineberichten und Berichten bei besonderen Vorkommnissen, Entwicklungen oder Tendenzen, die einen erheblichen Einfluss auf den Projekterfolg haben können.
Selbstverständlich, d.h. nicht besonders geregelt zu werden braucht die Berichtspflicht, wenn der Projektleiter absehen kann oder muss, dass die Projektziele ganz oder zu wesentlichen Teilen nicht oder nicht mehr erreicht werden können (Prinzip der Selbstanzeige).
Seite 4: Verortungen und Verankerungen.
Anleitungen zu den einzelnen Komponenten:
Wie Seite 1:
Komponenten Seite 4:
Verortung und Verankerung des Projekts und des Projektmanagements
Verbindungen / Schnittstellen zu anderen Projekten
Vollmachten des Projektleiters