Tragen Sie ein, welche Vollmachten der Projektleiter erhält.
Wenn allgemeine Vollmachten erteilt werden (Prokura,
Handlungsvollmacht, Unterschriftsvollmacht) sollten die
projektspezifischen Regelungen angegeben werden, in welchen
die erteilten allgemeinen Vollmachten erweitert bzw. auch
außer Kraft gesetzt bzw. für bestimmte Entscheidungsfälle
vorbehalten sind.
Tragen Sie insbesondere auch ein, von welchen Entscheidungen
der Projektleiter ausdrücklich ausgeschlossen ist und sich
auf jeden Fall die Zustimmung einholen muss, auch wenn die
formalen Vollmachten die zu treffende Entscheidung erlauben
würden.
Vollmachten, die Weisungsbefugnisse "nach oben"
enthalten, wirken in der Regel nur gegenüber jener Person,
die sie erteilt hat. Dritte hierarchisch höher gestellte
Personen werden sich kaum um eine Projektleitervollmacht
scheren, die den Projektleiter berechtigen würde, ihnen
Weisungen zu erteilen. Dennoch sollte die Legitimation für
solche Weisungen unbedingt im Projektantrag vorankert
werden.
Zu klären sind insbesondere die Rechte und Pflichten des
Projektleiters gegenüber den Mitgliedern des Projektteams.
Es ist festzuhalten, wer die disziplinarische Verantwortung
sicherstellt.
In Projekten sind oft weniger die "großen" Vollmachten entscheidend, sondern die "kleinen" zur Organisation des Alltags. Gemeint sind z.B. die Vollmacht zur Beschaffung von einfachen Ausstattungen, von Reisemitteln, Park- und Einfahrgenehmigungen, Zutrittsrechten, Informationen,...
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Anleitungen zu den einzelnen Komponenten:
Wie Seite 1:
Komponenten Seite 4:
Verortung und Verankerung des Projekts und des Projektmanagements
Verbindungen / Schnittstellen zu anderen Projekten
Vollmachten des Projektleiters