D. Anlässe zu Kontrollen.
Es geht um die Zwecke, Zweckmäßigkeit, Notwendigkeit,
Zulässigkeit und Angemessenheit von Kontrollen.
Es geht um die Inhalte der Kontrollen.
Es geht um die Spezialitäten der Kontrollen, die vertieft werden
(dürfen, können, müssen), um z.B. zu brauchbaren Ergebnissen zu
führen oder um die anderweitig benötigten Daten zu ermitteln oder zu
generieren.
Häufige Anlässe sind z.B.:
- Strategische Planungen,
- Operative Planungen,
- Arbeitsvorbereitungen,
- Produktionsplanungen,
- Personaleinsatzplanungen,
- Raumplanungen,
- Personalbedarfsplanungen,
- Personalbeschaffungen,
- Urlaubsplanungen,
- Vertretungsplanungen,
- Bildungsplanungen, Qualifizierungsplanungen,
- Budgetplanungen,
- Finanzplanungen
- Gutachten,
- Unterlegung von Annahmen, Behauptungen, Grundlagen,
- Informationsbedarf,
- Absicherungen, Versicherungen, Verlässigungen,
- Entdeckung von Unstimmigkeiten, Unvereinbarkeiten,
Widersprüchen,
- Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, Fehler, Fehlverhalten.
Periodische Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erfolgen in
jedem Fall:
- zu den Bilanzstichtagen,
- zu den Terminen für die Geschäftsberichte,
- zu den Terminen für die Entscheidungen über Budgets,
- zu den Steuerprüfungen,
- zu den Terminen zur Entscheidung über die Entlastungen von
Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung,
- zu den Terminen zur Entscheidung über Verlängerungen von
Krediten, Zuschüssen, Förderungen und Unterstützungen.
Ziele:
- Berücksichtigung der Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen in den Plänen des Projekts und des
Projektmanagements.
- Sicherstellung der notwendigen Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen ohne Unterbrechungen des Projekts und des
Projektmanagements.
- Sicherstellung der Begrenzung der Einwirkungen,
Einsichtnahmen und Einflüsse von Dritten zwecks den von
ihnen durchzuführenden Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen auf das für die Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen notwendige und ausreichende Maß.
- Sicherstellung der rechtzeitigen Ankündigung von
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
- Festlegung von Rahmenbedingungen für die Prüfungen,
Kontrollen und Überprüfungen.
- Sicherstellung und Nachweisung der berechtigten
Interessen für Prüfungen, Kontrollen und Nachprüfungen.
- Sicherstellung der voraussichtlich sachkompetenten und
fachkompetenten Durchführungen von Prüfungen, Kontrollen und
Nachprüfungen.
- Sicherstellung der Berechtigungen zu Prüfungen,
Kontrollen und Nachprüfungen.
- Sicherstellung der Vollmachten und Bevollmächtigungen zu
Eingriffen in das Projekt und das Projektmanagement zwecks
Durchsetzung von vereinbarten, pflichtgemäßen,
vorgeschriebenen und notwendigen Prüfungen, Kontrollen und
Überprüfungen.
- Begrenzung der Beteiligten an Prüfungen, Kontrollen und
Nachprüfungen.
Sicherstellung der ausreichenden und angemessenen
Aufbereitung und Dokumentation aller entscheidungsrelevanten
Punkte eines Projektantrages bzw. Projektvertrages.
- Durchlauf: Prüfung der Vorlage der Planungen auf eine
ausreichende Planungsreife und Planungstiefe sowie
Vollständigkeit der Planungen.
- Durchlauf: Prüfung der Genehmigung auf Einhaltung der Grenzen, des Rahmens, der
Ziele, der Inhalte und der Bedingungen des Projekts.
- Durchlauf: Prüfung der Verbindlichkeit und Erfüllbarkeit
der Vereinbarung zwischen
Projektauftraggeber und Projektleiter.
Anleitungen:
- Ermitteln und legen Sie die "richtigen Fragen" für die
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen fest.
- Ermitteln Sie, welche Antworten Sie VOR(!) einer Prüfung,
Kontrolle, Überprüfung erwarten.
- Ermitteln und vereinbaren Sie, welche Unterlagen, Vorlagen,
Informationen, Daten und Zugänge Sie für Ihre Prüfungen,
Kontrollen, Überprüfungen benötigen.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Art und
Weise, wie Sie Zugang zu den Prüfobjekten erhalten (dürfen,
können, müssen).
- Ermitteln und legen Sie das Verfahren fest, wenn die
notwendigen Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen nicht zu den
erwarteten und benötigten Informationen, Grundlagen für Ihre
Planungen und Entscheidungen führen (dürfen, können, sollen).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Termine
und die Dauer für Ihre Arbeit erforderlichen Kontrollen.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, welche
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen durch regelmäßige oder
eigens vereinbarte Berichte und Meldungen ermöglicht und
gesichert werden (können, dürfen, müssen). Prinzip der
Selbstanzeige.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen vornehmen darf (kann,
muss).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer Kenntnis
von den vereinbarten, veranlassten, laufenden und durchgeführten
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erhalten darf (kann,
muss) und auf welche Art und Weise dies jeweils geschieht
(geschehen darf, kann, muss).
- Ermitteln und legen Sie fest, welche Prüfungen, Kontrollen
und Überprüfungen Sie auf welche Art und Weise umgehen, abwehren
und verweigern (dürfen, können, müssen).
Hinweise, Tipps:
Sind Antworten (noch) nicht möglich, wird in den
Vertragsverhandlungen in der Regel eine Vereinbarung getroffen, ob
die Antworten noch vor einer Entscheidung benötigt werden. Häufig
werden die Antworten auch gemeinsam gesucht und gefunden oder
gesetzt und vereinbart. Mitunter sind für die Richtigkeit der
angenommenen Antworten dann noch Nachweise zu beschaffen und
nachzureichen.
Mahnungen:
Die Summen der Einzelkontrollen ergeben niemals Gesamtkontrolle.
Bei einer Gesamtkontrolle werden die Aspekte der einzelnen Anlässe
in der Regel nur allgemein behandelt.
Es besteht immer das Risiko, dass die jeweils anstehende Prüfung,
Kontrolle und Überprüfung die gesamte Aufmerksamkeit der planenden,
entscheidenden und handelnden Personen erfordert und erzwingt: Das
Aktuelle beherrscht das Geschehen. Das Projektmanagement hat
sicherzustellen, dass die darüber hinaus bestehenden tatsächlich
wichtigen Aufgaben erfüllt werden (können, dürfen, müssen).
Kontrollen erfolgen immer erst "danach", d.h. nachdem etwas
geschehen ist, das "kontrolliert" werden kann.
Teilnehmerkreis:
Prüfungen, die Teil des Projekts und des Projektmanagements sind,
erfolgen unter der Federführung des Projektleiters. Er kann die
sachliche und fachliche Leitung delegieren.
Prüfungen, die das Projekt und das Projektmanagement selbst
betreffen, sollten unter der Federführung einer Person erfolgen
(dürfen, können, müssen), die das Vertrauen der verantwortlichen,
entscheidenden und handelnden Personen in gleichem Maße verdient wie
die Personen, die die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen
veranlassen (dürfen, können, müssen).
Themen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung
vertiefen:
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen dieses
Arbeitsschrittes:
36_036_000,
31_000_000
Gesamtverantwortung:
00_000_000
Einzelverantwortungen:
36_400_000
Einzelthemen: 90_000_000
Prozesse:
03_000_000
Phasen:
02_000_000
Meilensteine:
02_100_000
- Verwandte Themen: (Die genannte Kennung entspricht der
ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
Projektmatrix: 90_000_000
Phase Initiierung:
02_200_210
Phasenablauf:
99_120_120
Grundsätze:
01_000_000
Verantwortung:
99_990_000
Dokumentation:
14_000_000
Entscheidungen:
07_700_000
Projektantrag und Projektauftrag:
07_710_000
Projektphasen:
02_200_000
Rahmenheft:
07_720_000
Lastenheft:
07_730_000
Pflichtenheft:
07_740_000
endgültige Leistungsbeschreibungen:
07_750_000
Verträge und Vereinbarungen
07_720_000
Warnsignale
06_660_000
Kontrolle, Controlling
09_000_000
Steuerung
32_000_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Projektskizze
Projektentwurf
Durchführung von Projekten
Entscheidungen
Projektplanung
Projektvertrag
Projektmanagementvertrag
Beauftragung