HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





C. Schrittfolge 15: Genehmigungen.

Es geht um die ausdrückliche Genehmigungen durch die Personen, welche das Projekt durch ihre Genehmigung verantworten (wollen, können, dürfen, müssen).

Es geht um die Übernahme der Verantwortung für das genehmigte Projekt gegenüber den Organisationen, der Umwelt, dem Umfeld und der Öffentlichkeit durch die Personen, welche das Projekt genehmigen (wollen, können, dürfen, müssen).

Es geht darum, das Gewollte auch formell zu verantworten.

Ziele:

  1. Klärungen von Abhängigkeiten.
  2. Klärungen von Zuständigkeiten.
  3. Klärungen und Festlegungen von Weisungen an das Projektmanagement.
  4. Begrenzung der Einflussnahme auf das Projekt und das Projektmanagement auf die entscheidenden und verantwortlichen Personen, die zur Genehmigung befugt sind.
  5. Einforderung von klaren Weisungen als Ersatz für (noch) bestehende Bedenken und Vorbehalten der letztlich entscheidenden Personen.
  6. Übernahme der Verantwortung für das Projekt und das Projektmanagement durch die genehmigenden Personen.
  7. Schaffung einer sicheren Grundlage für das (weitere) Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten im Projekt und im Projektmanagement.
  8. Verpflichtung der genehmigenden Personen zur Schaffung und Erhaltung des Rahmens des genehmigten Projekts.
  9. Sanktionierung ("Freigabe") der Planungen, Entscheidungen, Handlungen und Verhaltensweises der bisher im Projekt und im Projektmanagement erreichten Ergebnisse.
  10. Verpflichtungen zur Fortführung des Projekts und des Projektmanagements im (jeweils) genehmigten Umfang.

Es geht um den Überblick, worauf sich die Betroffenen und Beteiligten voraussichtlich einlassen, wenn sie das Projekt angehen (wollen, sollen, dürfen, müssen).

Mahnungen:

Genehmigungen schaffen Verbindlichkeit.

Durch die Genehmigungen werden Hintertürchen geschlossen, Freiräume sowohl ermöglicht und gegeben als auch begrenzt, Rechte und Pflichten geklärt und geregelt.

So genannte "stillschweigende Genehmigungen" durch z.B. Duldungen sind in der Regel nicht tragfähig: Die Risiken verbleiben in voller Höhe bei jenen Personen, die sich darauf verlassen (haben, konnten, durften), dass eine "stillschweigende Genehmigung" ausreichend sei.