F. Nacharbeiten.
Schrittfolge 45: Nachsorgen des Projekts und des
Projektmanagements.
Es geht um den Übergang aller AKV Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortungen, die bisher an Personen der Projektorganisation
übertragen waren oder als Dienstleistungen für das Projekt und das
Projektmanagement erbracht wurden.
Es geht um die Pflege und Wartung der vertraglichen Folgen.
Es geht um die Wahrnehmung der Berechtigungen.
Es geht um die Beachtung und Erfüllung der Verpflichtungen, die
sich aus dem Projekt und dem Projektmanagement ergeben (haben).
Es geht um die Beachtung und Erfüllung der Verpflichtungen, die
erst nach dem Abschluss des Projekts und dem Ende des
Projektmanagements entstehen (können, werden).
Ziele:
- Auflösung der Zuständigkeiten der Personen, die bisher der
Projektorganisation angehörten.
- Übernahme aller Zuständigkeiten durch die Nachfolger.
- Sicherstellung des geordneten Geschäftsbetriebes.
- Einbezug der Nachsorgen für das Projekt und das
Projektmanagement in den laufenden Geschäftsbetrieb.
- Ersetzung der projektbezogenen Beziehungen durch
sachbezogen, fachbezogene, fallbezogene und aufgabenbezogene.
- Sicherstellung der notwendigen Änderungen und Veränderungen,
die sich aus den Nachsorgen ergeben.
- Sicherstellung der angemessenen Behandlung und Bearbeitung
der Nachsorgen.
- Aufteilung der Gesamtverantwortungen für die Nachsorgen in
Einzelverantwortungen.
- Übergang der projektbezogenen Führungsbeziehungen in die
bestehende Führungsorganisation, Hierarchie und
Führungsverantwortungen.
- Aufhebung und Ersetzung der projektbezogenen
Führungsbeziehungen.
Mit "Nachfolger" sind z.B. folgende Personen gemeint:
- Einzelpersonen, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung
handeln (dürfen, können, müssen, wollen),
- Verantwortliche, leitende Personen von
Organisationseinheiten,
- gesetzliche Vertreter von Organisationen,
- beauftragte Dienstleistende, mit welchen das bestehende,
projektbezogene Dienstleistungsverhältnis fortgesetzt wird,
- beauftragte Dienstleistend, die bereits von einer der
vorgenannten Personen beauftragt wurde (ist),
- Auftragnehmer,
- interne Experten (Mitglieder von Stäben), in deren
Zuständigkeitsbereich die Aufgaben der Nachsorge fallen, mit
oder ohne ausdrücklichen (erneuten) Auftrag,
- (bisherige) Auftraggeber des Projekts und des
Projektmanagements, die selbst in die Verpflichtungen zur
Nachsorge eintreten (wollen, können, dürfen, müssen), wenn eine
anderweitige Nachfolge nicht geregelt oder nicht möglich ist
oder die Aufgaben nicht übernimmt,
- "die Neuen", die ein "ungeordnetes Feld" vorfinden, wenn sie
auf dem hinterlassenen Feld sich den Aufgaben der Nachsorge
annehmen wollen (dürfen, können, müssen),
- "die Letzten, welche die Hunde beißen" und zufällig sowie
"plötzlich" für die Aufgaben der Nachsorgen zuständig und
schließlich auch verantwortlich gemacht werden (wollen, können,
dürfen, müssen).
Anleitungen:
- Ermitteln Sie die Zuständigkeitsbereiche, in welche die
jeweiligen Aufgaben der Nachsorgen fallen (müssen, können,
dürfen, sollen).
- Ermitteln Sie, welche Aufgaben unverzüglich anzugehen, zu
erledigen und zu erfüllen sind.
- Ermitteln und legen Sie fest, wer mit den jeweiligen
Aufgaben (ausdrücklich!) beauftragt wird.
- Ermitteln und legen Sie fest, wie die Beauftragung durch
Personen erfolgt, denen gegenüber der jeweilige Auftragnehmer
bereits rechenschaftspflichtig ist.
- Ermitteln, legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass die
beauftragten Personen durch die bisher im Projekt und im
Projektmanagement handelnden Personen eingewiesen werden
(können, dürfen, müssen).
- Legen Sie das Verfahren fest, wie die (neuen) Aufgaben, die
aus dem Projekt und dem Projektmanagement bestehen oder noch
entstehen, mit den allgemeinen Aufgaben der Personen,
Organisationseinheiten und Organisationen verbunden werden
(können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und legen Sie fest, was den nachfolgenden Personen
zu übergeben ist und wie die Übergabe und Übernahme erfolgt.
- Prüfen Sie, ob die nachfolgenden Personen für die zu
erfüllenden Aufgaben geeignet, bereit und in der Lage sind.
- Ermitteln und legen Sie fest, wie die Nachfolger sich
bezüglich den übernommenen Aufgaben untereinander abstimmen und
zusammenarbeiten (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und legen Sie fest, wer die Nachsorgen überwacht
und gegebenenfalls die erforderlichen Entscheidungen und
Maßnahmen veranlasst.
Mahnungen:
"Die Rosinen" werden rasch aus dem Kuchen herausgepickt und der
Rest den "Schwächeren" überlassen.
Es empfiehlt sich, die Aufgaben der Nachsorgen in angemessener
Art und Weise ausdrücklich anzuweisen. Im Wettbewerb mit der bereits
bestehenden Routine und der Notwendigkeit, sie um die Nachsorgen des
Projekts und des Projektmanagement zu verändern, treten rasch
Verzögerungen und Versäumnisse ein.
Hinweise:
Die Schritte und die damit verbundenen Prozesse wiederholen sich
im Projektverlauf immer wieder, sowohl für das gesamte Projekt als
auch für alle seine Gliederungen.