HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





F. Nacharbeiten.

Schrittfolge 46: Entlastungen des Projektmanagements.

Es geht um den Abschluss der projektbezogenen Führungsarbeit.

Es geht um den Abschluss der projektbezogenen Personalarbeit.

Es geht immer um die vollständige und vorhaltlose, endgültige Entlastung.

Ziele:

  1. Entlastungen erteilen.
  2. Entlastungen erhalten.
  3. Klare Schnitte zwischen Vergangenheit, Ist (Gegenwart) und Zukunft.
  4. Erfüllung der Verpflichtungen aus den Führungsverantwortungen.
  5. Beendigung von Vorbehalten.
  6. Klare vorbehaltlose Entscheidungen über die Entlastung von Pflichten und Verpflichtungen der zu Entlastenden.
  7. Sicherung von fälligen Sanktionen und deren konsequenten Durchführung.
  8. Abwehr von Verschiebung, Verwässerung oder Versandung von Verantwortung.
  9. Sicherung der Anerkennung derjenigen Personen, die sich für die Erfolge und Ergebnisse eingesetzt haben; Abwehr von "Trittbrettfahrern" und "Erfolgsräubern".
  10. Sicherung der Erteilung einer Entlastung erst nach der Entlastung aller untergeordneten und zugeordneten Personen.

Folgen der Entlastungen sind z.B.:

  1. persönliche, organisatorische oder finanzielle Beförderungen,
  2. Sicherheit der Nichtverfolgung von bis zur Entlastung bekannten Mängeln oder Fehlern der persönlichen Leistungen und Beiträge,
  3. Freiheit von Regressansprüchen,
  4. Anerkennung der Führungsleistungen und der Akzeptanz der Art und Weise, wie die Führungsverantwortung ausgeübt und erfüllt wurde,

Anleitungen:

  1. Ermitteln und legen Sie fest, wer Sie entlasten kann (darf, soll, muss).
  2. Ermitteln und legen Sie fest, wen Sie selbst entlasten (dürfen, können, sollen, müssen).
  3. Ermitteln und legen Sie die Kriterien für eine Entlastung fest.
  4. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer berechtigt und verpflichtet ist, (spätestens) am Ende des Einsatzes eine Entlastung zu erbitten, zu verlangen und einzufordern.
  5. Ermitteln und legen Sie die Art und Weise der Erfüllung der Kriterien für eine Entlastung fest.
  6. Ermitteln und legen Sie das Verfahren fest, wie eine (mögliche, fällige, geforderte oder erwünschte) Entlastung verweigert werden kann (darf, muss).
  7. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Zeitpunkt, zu welchen eine Entlastung möglich, erforderlich, zulässig oder vorgeschrieben ist.
  8. Ermitteln Sie, was zu einer vorbehaltlosen, projektbezogenen Entlastung (noch) fehlt.
  9. Ermitteln Sie, an welche Auflagen, Bedingungen, Forderungen und Weisungen Sie eine spätere (folgende) Entlastung binden.
  10. Legen Sie das Verfahren fest für den Umgang mit nicht erteilten Entlastungen.

Entlastungen fallen manchmal schwer, wenn vorliegen z.B.

  1. mangelhafte Willfährigkeit,
  2. Nichterfüllung von (überhöhten) Erwartungen,
  3. Nichterfüllung von inoffiziellen Aufträgen und Bevorzugungen der eigenen Interessen,
  4. Ungehorsam, Eigenmächtigkeiten, "gut gegangene" Kompetenzüberschreitungen,
  5. unbequeme Verhaltensmuster wie Pedanterie, Unzuverlässigkeit, übersteigerte Selbstdarstellung,
  6. Durchsetzung der zu entlastenden Person gegen die gegebenen Weisungen,
  7. Nichterreichung von Zielen,
  8. Ausbruch oder Eskalation von Auseinandersetzungen, Streit, Konflikten,
  9. Krisen,
  10. Höhere Gewalt oder mächtige Eingriffe, Behinderungen, ausbleibende oder mangelhafte Unterstützungen.

Mahnungen:

Entlastungen von "Gremien" aller Art sind immer "nur" Entlastungen der Gremienarbeit, nicht unbedingt auch gleichzeitig eine Entlastung der einzelnen Personen, die dem jeweiligen Gremium zugehörten.

Die Entlastungen erfolgen häufig stillschweigend: Wenn "alles in Ordnung war", wird sie meistens einfach "vergessen". Die Personen, die auf eine formelle Entlastung warten oder hoffen, erhalten sie nicht. Es bleiben dann Restzweifel und Selbstzweifel.

Werden Entlastungen mit Vorbehalten versehen, ist keine Entlastung erfolgt.

Entlastungen werden nicht begründet.

Wer eine eingeforderte Entlastung verweigert, ist in der Regel verpflichtet, hierfür der betroffenen Person die Gründe zu benennen. Eine "Beweisführung" ist in der Regel nicht erforderlich, denn die Entlastung ist eine persönliche Leistung. Sie besteht im Verzicht darauf, die entlastete Person wegen "vergangener" Dinge noch zu belasten oder zu belangen (wollen, können, dürfen).

Hinweise:

Die Schritte und die damit verbundenen Prozesse wiederholen sich im Projektverlauf immer wieder, sowohl für das gesamte Projekt als auch für alle seine Gliederungen.