F. Schritt 359: Die Haftungsverpflichtungen überwachen,
gestalten und erfüllen.
Es geht um die Haftungen kraft Gesetzen, Statuten, Verträgen und
Vereinbarungen.
Es geht um die Haftungen nach den AGB Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und speziellen Bedingungen.
Es geht um die Haftungen aus Aufträgen, Stellvertretungen.
Es geht um Haftungen aus dem Status, "dem Amt", der Rolle, der
Funktion.
Bei den Haftungen geht es z.B. um:
- Einstehen für Mängel und Fehler, die sich erst in der
Anwendungspraxis zeigen.
- Einstehen für die Folgen von nicht erfüllten Erwartungen oder
nicht (mehr) erfüllbaren Zusagen oder Mängel,
- Einstehen für Verstöße gegen
Verträge und Vereinbarungen.
- Einstehen für die Nichterfüllung von ausgelobten Eigenschaften,
z.B. von Belastungsgrenzen, Lebensdauer, Störungsarmut und deren
Folgen.
- Einstehen für die Schäden und höheren Folgekosten, für welche die
Anwender durch Dritte in Regress genommen werden, weil sie sich auf
bestimmte Eigenschaften der Produkte und Leistungen sowie Ergebnisse
des Projekts und des Projektmanagements verlassen (konnten, durften,
mussten).
- Einstehen für Durchgriffshaftungen von Dritten, die auf das Projekt und
das Projektmanagement zurückfallen.
- Einstehen für Verletzungen der Aufsichtspflichten,
- Einstehen für Pflichtverletzungen, Versäumnisse,
Täuschungen, Irrtum,
- Einstehen für Fehler, Fehlentscheidungen, Fehlverhalten von
Schutzbefohlenen und Mitarbeitenden,
- Einstehen für Folgen von Unkenntnis, Unfällen, Störungen,
höhere Gewalt.
Es geht um die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen und
Rückstellungen.
Ziele:
- Haftungsbegrenzungen.
- Haftungsausschluss.
- Geordnete Verfahren und Abwicklungen von Haftungsfällen
(Schadensfällen).
- Schadensbegrenzungen.
- Zeitliche Begrenzungen der Haftungen, Haftungsfristen,
Verjährungsfristen.
- Selbstbeteiligung der Geschädigten.
- Verpflichtungen zur Mitwirkung zur Schadenserkennung,
Schadensminderung und Schadensbeseitigung.
- Haftungsbefreiungen.
- Begrenzung der Haftung nur für Schuld oder Verursachung.
- Klare Bestimmungen der Inhalt und Träger der Haftpflichten.
Haftungsausschluss ist häufig möglich, wenn bei den Geschädigten
vorliegt:
- Selbstverschulden,
- Fahrlässigkeit,
- unsachgemäße Behandlung, Bearbeitung, Verwendung,
- Zweckentfremdung,
- Nichtbeachtung von Auflagen, Warnungen, Anleitungen,
- Überlassungen an Dritte,
- Vorsatz,
- Einwirkungen von Unbefugten, Fremdeinwirkungen,
- Unterlassungen von Pflege, Schutz und Wartung,
- höhere Gewalt.
Anleitungen:
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie, was Sie als
Haftungsgrund anerkennen (werden, können, dürfen, müssen).
- Legen Sie fest, vereinbaren und beauftragen Sie eine Person,
welche Sie in Haftungsfragen berät und juristisch vertritt.
- Überprüfen Sie die projektspezifischen Haftungsregelungen
auf Haftungsgründe, die mit dem Ende des Projekts sowie den
projektspezifischen Lieferungen und Leistungen enden (müssen,
können).
- Stellen Sie sicher, dass die versicherbaren Risiken
festgestellt werden.
- Ermitteln und stellen Sie sicher, dass die aktuellen und
nachfolgenden Träger des Haftungsrisikos frühzeitig die
angemessenen Versicherungen abschließen und die Kosten des
Versicherungsschutzes tragen (können, müssen).
- Legen Sie fest und verpflichten Sie die verantwortlichen
Personen für die rechtzeitige Meldung von Schadensfällen an die
jeweilige Versicherung.
- Legen Sie das mögliche Schiedsverfahren fest.
- Legen Sie das Verfahren fest für Haftungen, die nicht mehr
erfüllt werden (sollen, dürfen, können, müssen), z.B. durch
Einleitung des Konkursverfahrens, Auflösung von Organisationen.
- Legen Sie das Verfahren fest, wie Ihre Ansprüche auf
Haftungen bei organisatorischen, formalen oder juristischen
Änderungen erhalten bleiben.
- Ermitteln und legen Sie fest, wie Sie sich gegen
Trittbrettfahrer bei Haftungsfällen schützen, die keinen eigenen
Schaden erlitten haben, sich jedoch die Gelegenheit zur
Bereicherung nicht entgehen lassen (wollen, können, dürfen,
müssen).
Mögliche Begrenzungen der Haftungen sind z.B. auch:
- Rückabwicklungen der Verträge,
- Fristen für die Anzeige und Geltendmachung,
- Einhaltung von Formerfordernissen,
- Obergrenzen der Haftungen,
- Vergleiche,
- Vereinbarungen zur Beschränkung der Haftung auf Sachschäden,
Erstschäden,
- Verjährungsfristen,
- Befristungen durch Garantien,
- Begrenzungen der Gewährleistungen,
- Vereinbarungen von Zeitwerten.
Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden,
sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den
weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Mahnungen, Tipps:
In der Regel werden die Ansprüche aus Haftungen durch Mängelrügen
der Kunden, Abnehmer, Nutzer, Beteiligten oder Betroffenen
eingeleitet.
Je neuartiger die Inhalte des Projekts sind oder waren, desto
eher können neue oder neuartige Risiken durch neue Haftungsgründe
entstehen. Sie können häufig erst kalkuliert werden, wenn der
Schadensfall nicht mehr abzuwenden ist.
Je üblicher die Projektinhalte sind, umso eher führen
Abweichungen von Normen und vom "Üblichen" sowie Gewohnheiten zu
neuen oder höheren Haftungsansprüchen.
Teilnehmerkreis:
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person erfolgen, die verantwortlich für die Professionalität des
(gesamten) Projektmanagements ist.
Thema "Haftungen" vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_990_000
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
99_200_000
Koordination der Verantwortung
00_000_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Aktuelle Stände
17_000_000
Meilensteine
02_200_100
Infos, Nützliches
19_500_000
Termine:
16_000_000
Warnsignale:
06_660_000
Notizen:
19_000_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Transparenz
99_180_000
Partner
08_000_000
Orte
08:100_000
Ressourcen
08:200_000
Projektorganisation
41_000_000
Führung Projektorganisation:
41_000_000
Termine, Fristen:
16_000_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Verhalten im Projekt:
50_000_000
Regelkommunikation:
03_340_000
Methoden:
60_000_000
Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement:
03_370_000
Projektsteuerung:
32_000_000
Schnittstellen:
99_100_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln