HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





F. Schritt 359: Die Haftungsverpflichtungen überwachen, gestalten und erfüllen.

Es geht um die Haftungen kraft Gesetzen, Statuten, Verträgen und Vereinbarungen.

Es geht um die Haftungen nach den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen und speziellen Bedingungen.

Es geht um die Haftungen aus Aufträgen, Stellvertretungen.

Es geht um Haftungen aus dem Status, "dem Amt", der Rolle, der Funktion.

Bei den Haftungen geht es z.B. um:

  1. Einstehen für Mängel und Fehler, die sich erst in der Anwendungspraxis zeigen.
  2. Einstehen für die Folgen von nicht erfüllten Erwartungen oder nicht (mehr) erfüllbaren Zusagen oder Mängel,
  3. Einstehen für Verstöße gegen Verträge und Vereinbarungen.
  4. Einstehen für die Nichterfüllung von ausgelobten Eigenschaften, z.B. von Belastungsgrenzen, Lebensdauer, Störungsarmut und deren Folgen.
  5. Einstehen für die Schäden und höheren Folgekosten, für welche die Anwender durch Dritte in Regress genommen werden, weil sie sich auf bestimmte Eigenschaften der Produkte und Leistungen sowie Ergebnisse des Projekts und des Projektmanagements verlassen (konnten, durften, mussten).
  6. Einstehen für Durchgriffshaftungen von Dritten, die auf das Projekt und das Projektmanagement zurückfallen.
  7. Einstehen für Verletzungen der Aufsichtspflichten,
  8. Einstehen für Pflichtverletzungen, Versäumnisse, Täuschungen, Irrtum,
  9. Einstehen für Fehler, Fehlentscheidungen, Fehlverhalten von Schutzbefohlenen und Mitarbeitenden,
  10. Einstehen für Folgen von Unkenntnis, Unfällen, Störungen, höhere Gewalt.

Es geht um die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen und Rückstellungen.

Ziele:

  1. Haftungsbegrenzungen.
  2. Haftungsausschluss.
  3. Geordnete Verfahren und Abwicklungen von Haftungsfällen (Schadensfällen).
  4. Schadensbegrenzungen.
  5. Zeitliche Begrenzungen der Haftungen, Haftungsfristen, Verjährungsfristen.
  6. Selbstbeteiligung der Geschädigten.
  7. Verpflichtungen zur Mitwirkung zur Schadenserkennung, Schadensminderung und Schadensbeseitigung.
  8. Haftungsbefreiungen.
  9. Begrenzung der Haftung nur für Schuld oder Verursachung.
  10. Klare Bestimmungen der Inhalt und Träger der Haftpflichten.

Haftungsausschluss ist häufig möglich, wenn bei den Geschädigten vorliegt:

  1. Selbstverschulden,
  2. Fahrlässigkeit,
  3. unsachgemäße Behandlung, Bearbeitung, Verwendung,
  4. Zweckentfremdung,
  5. Nichtbeachtung von Auflagen, Warnungen, Anleitungen,
  6. Überlassungen an Dritte,
  7. Vorsatz,
  8. Einwirkungen von Unbefugten, Fremdeinwirkungen,
  9. Unterlassungen von Pflege, Schutz und Wartung,
  10. höhere Gewalt.

Anleitungen:

  1. Legen Sie fest und vereinbaren Sie, was Sie als Haftungsgrund anerkennen (werden, können, dürfen, müssen).
  2. Legen Sie fest, vereinbaren und beauftragen Sie eine Person, welche Sie in Haftungsfragen berät und juristisch vertritt.
  3. Überprüfen Sie die projektspezifischen Haftungsregelungen auf Haftungsgründe, die mit dem Ende des Projekts sowie den projektspezifischen Lieferungen und Leistungen enden (müssen, können).
  4. Stellen Sie sicher, dass die versicherbaren Risiken festgestellt werden.
  5. Ermitteln und stellen Sie sicher, dass die aktuellen und nachfolgenden Träger des Haftungsrisikos frühzeitig die angemessenen Versicherungen abschließen und die Kosten des Versicherungsschutzes tragen (können, müssen).
  6. Legen Sie fest und verpflichten Sie die verantwortlichen Personen für die rechtzeitige Meldung von Schadensfällen an die jeweilige Versicherung.
  7. Legen Sie das mögliche Schiedsverfahren fest.
  8. Legen Sie das Verfahren fest für Haftungen, die nicht mehr erfüllt werden (sollen, dürfen, können, müssen), z.B. durch Einleitung des Konkursverfahrens, Auflösung von Organisationen.
  9. Legen Sie das Verfahren fest, wie Ihre Ansprüche auf Haftungen bei organisatorischen, formalen oder juristischen Änderungen erhalten bleiben.
  10. Ermitteln und legen Sie fest, wie Sie sich gegen Trittbrettfahrer bei Haftungsfällen schützen, die keinen eigenen Schaden erlitten haben, sich jedoch die Gelegenheit zur Bereicherung nicht entgehen lassen (wollen, können, dürfen, müssen).

Mögliche Begrenzungen der Haftungen sind z.B. auch:

  1. Rückabwicklungen der Verträge,
  2. Fristen für die Anzeige und Geltendmachung,
  3. Einhaltung von Formerfordernissen,
  4. Obergrenzen der Haftungen,
  5. Vergleiche,
  6. Vereinbarungen zur Beschränkung der Haftung auf Sachschäden, Erstschäden,
  7. Verjährungsfristen,
  8. Befristungen durch Garantien,
  9. Begrenzungen der Gewährleistungen,
  10. Vereinbarungen von Zeitwerten.

Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.

Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.

In der Regel sind alle Schritte erforderlich.

Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden, sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den weiter folgenden Schritten begonnen wird.

Mahnungen, Tipps:

In der Regel werden die Ansprüche aus Haftungen durch Mängelrügen der Kunden, Abnehmer, Nutzer, Beteiligten oder Betroffenen eingeleitet.

Je neuartiger die Inhalte des Projekts sind oder waren, desto eher können neue oder neuartige Risiken durch neue Haftungsgründe entstehen. Sie können häufig erst kalkuliert werden, wenn der Schadensfall nicht mehr abzuwenden ist.

Je üblicher die Projektinhalte sind, umso eher führen Abweichungen von Normen und vom "Üblichen" sowie Gewohnheiten zu neuen oder höheren Haftungsansprüchen.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die verantwortlich für die Professionalität des (gesamten) Projektmanagements ist.

Thema "Haftungen" vertiefen:

  1. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 99_990_000
  2. Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses Arbeitsschrittes in der Projektmatrix: 99_200_000
    Koordination der Verantwortung 00_000_000
    Standards, Hilfsmittel 06_610_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000

  3. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
    Aktuelle Stände 17_000_000
    Meilensteine 02_200_100
    Infos, Nützliches 19_500_000
    Termine: 16_000_000
    Warnsignale: 06_660_000
    Notizen: 19_000_000
    Standards, Hilfsmittel 06_610_000
    Transparenz 99_180_000
    Partner 08_000_000
    Orte 08:100_000
    Ressourcen 08:200_000
    Projektorganisation 41_000_000
    Führung Projektorganisation: 41_000_000
    Termine, Fristen: 16_000_000
    Qualitätsmanagement: 12_000_000
    Verhalten im Projekt: 50_000_000
    Regelkommunikation: 03_340_000
    Methoden: 60_000_000
    Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement: 03_370_000
    Projektsteuerung: 32_000_000
    Schnittstellen: 99_100_000

  4. Empfohlene Suchbegriffe:

    Standards
    Verfahren
    Vorgehensweisen
    Methoden
    Methodik
    Hilfsmittel
    Prozessketten
    Arbeitsweise
    Durchführung
    Ausführung
    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln