F. Schritt 358: Die Garantieverpflichtungen gestalten und erfüllen.
Es geht um die Begrenzung der gegebenen Garantien.
Es geht um die Wahrung der Rechte aus erhaltenen Garantien.
Es geht um die Ansprüche, die entstehen (können, dürfen, müssen),
wenn zugesicherte oder vereinbarte Eigenschaften, Qualitäten oder
Merkmale nicht (mehr) erfüllt sind.
Es geht um die Kostendeckung und Kostenträgerschaft für
Garantiefälle.
Es geht um die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen und
Rückstellungen.
Ziele:
- Nachweisungen des Bestandes der Garantien.
- Nachweisungen der Inhalte der Garantien.
- Nachweisungen der Einhaltung der Garantien.
- Nachweisungen von Verletzungen des Garantierten.
- Nachweisungen der Ansprüche aus (Verletzungen von)
Garantien.
- Sicherstellung der Erfüllung von Garantien.
- Begrenzung der Garantieansprüche auf den Kaufpreis und
Originalteile.
- Abwehr der Geltendmachung von Folgeschäden,
Kollateralschäden, Schädigungen von Dritten und Mehrschäden im
Garantiefall.
- Festlegung der Personen, Organisationseinheiten und
Organisationen, die den Garantiefall bearbeiten und dafür
eintreten (müssen).
- Sicherung der Annahme und Verantwortung für die Erfüllung
der Garantieverpflichtungen, die aus dem Projekt, dem
Projektmanagement, den Produkten und Ergebnissen des Projekts
und des Projektmanagements folgen.
Anleitungen:
- Ermitteln Sie sehr sorgfältig, welche Garantien in welchen
Zusammenhängen zwischen welchen Personen oder Vertretern von
Organisationen vereinbart wurden.
- Ermitteln Sie sehr sorgfältig, ob die vereinbarten Garantien
rechtlichen Bestand haben.
- Ermitteln Sie, ob die erhobenen Garantieansprüche an die
Zulieferer oder Partner ganz oder teilweise übertragen werden
(können, dürfen, müssen).
- Ermitteln Sie die Möglichkeiten, die Garantieansprüche um
die erhaltenen Nutzungen kürzen zu können (dürfen, müssen).
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie, was "normaler"
Verschleiß ist und deshalb nicht Gegenstand der Garantie sein
kann (darf).
- Ermitteln und legen Sie fest, was "Bagatellfälle" sind.
- Legen Sie das Verfahren fest, wie in "Bagatellfällen"
"unbürokratisch" die Garantie abgewickelt wird (werden darf,
kann, muss).
- Ermitteln und legen Sie fest, wie im Garantiefall der
bestimmungsgemäße Gebrauch und Einsatz nachgewiesen werden
(kann, darf, muss).
- Legen Sie die Höchstsumme für Garantieansprüche fest und
vereinbaren Sie diese ausdrücklich.
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie die Art und Weise der
erforderlichen und einzuhaltenden Pflegen und Wartungen als
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Garantieansprüchen.
Gegenstand von Garantien sind häufig:
- bestimmte Qualitäten oder Eigenschaften,
- Preise,
- Lieferzeiten,
- Lieferbarkeit von Ersatzteilen, Nachlieferungen,
- Verfügbarkeit,
- Rückgaberechte,
- Zugriffe,
- Abnahmemengen, Bestellmengen,
- Kompatibilität, (Toleranzen),
- Funktionen.
Im Garantiefall ist häufig eine gütliche Regelung möglich durch:
- Nachlässe,
- Kulanzen, "Großzügigkeit", Verzicht auf Berechnungen von
(weiteren) Leistungen,
- Ersatzlieferungen,
- Sofortreparaturen, Beseitigung von Fehlern,
- Austausch fehlerhafter Teile, Nachrüstungen,
- Gestellungen von Ersatz,
- Reparaturen vor Ort,
- Einweisungen vor Ort,
- Gewährung von Zusatzleistungen,
- "Geschenke".
Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden,
sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den
weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Mahnungen, Tipps:
Wird Garantiertes vorsätzlich nicht eingehalten, kann Betrug,
Vorsatz, Täuschung, Arglist, Sabotage oder Inkompetenz vorliegen.
Die Ansprüche daraus überschreiten in der Regel die Ansprüche aus
den Garantien erheblich.
Nichtwissen über bestehende Garantien schützt nicht vor den
Ansprüchen.
Werden Garantieansprüche erhoben, ist in der Regel der Nachweis
verlangt, dass nur ein bestimmungsgemäßer Gebrauch und Einsatz
erfolgt ist.
Die Rückstellungen für Garantieverpflichtungen werden in der
Regel "zentral" (im betrieblichen Rechnungswesen) verwaltet: Die
Kostenstellen (Kostenträger) erhalten für die von ihnen zu
erbringenden Garantieleistungen ein Budget. Sind weder
Rückstellungen vorhanden, noch die Garantieleistungen kalkuliert
(worden), gehen die anfallenden Kosten in voller Höhe zu Lasten
jener Personen, Organisationseinheiten und Organisationen, welche
die Garantieleistungen erbringen (müssen, wollen, können).
Teilnehmerkreis:
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person erfolgen, die verantwortlich für die Professionalität des
(gesamten) Projektmanagements ist.
Thema "Garantien" vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_990_000
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
99_200_000
Koordination der Verantwortung
00_000_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Aktuelle Stände
17_000_000
Meilensteine
02_200_100
Infos, Nützliches
19_500_000
Termine:
16_000_000
Warnsignale:
06_660_000
Notizen:
19_000_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Transparenz
99_180_000
Partner
08_000_000
Orte
08:100_000
Ressourcen
08:200_000
Projektorganisation
41_000_000
Führung Projektorganisation:
41_000_000
Termine, Fristen:
16_000_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Verhalten im Projekt:
50_000_000
Regelkommunikation:
03_340_000
Methoden:
60_000_000
Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement:
03_370_000
Projektsteuerung:
32_000_000
Schnittstellen:
99_100_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln