HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





Reifegrade:

3. Es ist alles genehmigt.

Die Genehmigungen sind bereits enthalten in:

  1. Befehlen, Anweisungen,
  2. Weisungen,
  3. Aufträgen,
  4. Auflagen,
  5. Setzungen,
  6. Erwartungen, Zielen,
  7. Entscheidungen,
  8. Einwilligungen, Zustimmungen, Erlaubnissen,
  9. Delegationen,
  10. Übertragungen von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.

Allgemeine Genehmigungen sind enthalten in der Vereinbarung, Anerkennung von:

  1. Standards,
  2. Normen,
  3. Regeln,
  4. Spielregeln,
  5. Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  6. Speziellen Geschäftsbedingungen,
  7. Usancen,
  8. Ritualen,
  9. Mustern, Modellen,
  10. Gesetzen.

Genehmigungen können erfolgen:

  1. formell, offiziell,
  2. mündlich,
  3. schriftlich,
  4. stillschweigend,
  5. durch Duldung,
  6. durch Zulassungen,
  7. aktiv, ausdrücklich,
  8. passiv, "durchgehen lassen",
  9. durch Vollmachten,
  10. durch Stellvertretung.

Genehmigungen sanktionieren ("heilen", berechtigen) zum Denken, Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten im Rahmen des Genehmigten.

Ziele:

  1. Begrenzung und Festlegung des Handlungsrahmens.
  2. Begrenzung und Festlegung des Entscheidungsrahmens.
  3. Zuteilung, Begrenzung und Festlegung der Freiräume.
  4. Festlegung, Begrenzung und Bestimmung von Zuständigkeiten.

Anleitungen:

  1. Ermitteln Sie, wozu Sie ausdrücklich beauftragt sind.
  2. Ermitteln Sie, was Sie selbst beauftragt haben.
  3. Ermitteln Sie den Umfang der Genehmigungen.
  4. Ermitteln Sie die Merkmale, welche den Umfang der Genehmigungen begrenzen.
  5. Ermitteln und vereinbaren Sie die Regelungen, wie sie mit den Grenzen der Genehmigungen umgehen (können, sollen, dürfen, wollen, müssen).
  6. Ermitteln und vereinbaren Sie, wozu, wann und wie Sie neue Genehmigungen benötigen, sich vorbehalten oder einfordern (können, sollen, dürfen, wollen, müssen).
  7. Ermitteln und vereinbaren Sie, wie (fortlaufende) Genehmigungen formalisiert werden (können, sollen, müssen).
  8. Ermitteln und vereinbaren Sie die Fälle, für welche Sie sich ausdrücklich eine Rücksprache, Mitbestimmung oder ausdrückliche Erlaubnis, Genehmigung, Zustimmung oder Einwilligung vorbehalten.
  9. Ermitteln und vereinbaren Sie die Regeln und Spielregeln für den Umgang mit dem Nicht-Genehmigten.
  10. Ermitteln und vereinbaren Sie, was Ausnahmefälle, Sonderfälle und Notfälle sind, die zum Entscheiden, Handeln und Verhalten auch außerhalb des genehmigten Rahmens berechtigen und verpflichten.

Mahnungen:

Die Verantwortung für das Genehmigte beschränkt sich in der Regel für die ausführenden Personen und Organisationen auf die Art und Weise, wie sie das Genehmigte ausführen. Die darüber hinaus gehende Verantwortung trägt jene Person oder Organisation (mit), welche die Genehmigung erteilt hat.

Genehmigungen sind nur selten auch "Freibriefe".

Erforderliche Genehmigungen werden häufig zu umgehen versucht, indem etwas in so kleine Schritte, Maßnahmen, Änderungen und Veränderungen aufgeteilt wird, dass die damit jeweils verbundenen Begrenzungen stets innerhalb der bereits bestehenden "Genehmigungen" liegt. Die Genehmigungen werden mitunter also auch erschlichen.

Wer sich strikt an eine enge Auslegung der Genehmigungen hält, macht "Dienst nach Vorschrift".

In Organisationen empfiehlt es sich generell, Genehmigungen zu protokollieren. Es hilft im Zweifelsfall zu klären, was (bereits) genehmigt ist (war) und was (noch) nicht oder nicht mehr.

Manchmal werden auch "Fakten geschaffen", die den Personen, welche für die Genehmigungen zuständig und verantwortlich sind, keine andere Wahl lassen, als "eine gute Miene zum schlechten Spiel zu machen": Genehmigungen werden erzwungen.

"Vorauseilender Gehorsam" und Stellvertretungen unterstellen fast immer, dass schon genehmigt werden würde, was vorbereitet, getan oder entschieden wurde.

Hinweise:

Genehmigungen sind immer mit Vertrauen verbunden. Fehlt (noch) das Vertrauen, wird in der Regel eine Engführung vereinbart oder gefordert. Bestehen Abhängigkeiten, werden Genehmigungen auf bestimmte Gebiete begrenzt. Besteht (bereits) ein großes Vertrauen, werden Genehmigungen allgemein und generell gegeben.

Die Schritte und die damit verbundenen Prozesse wiederholen sich im Projektverlauf immer wieder, sowohl für das gesamte Projekt als auch für alle seine Gliederungen.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.

Thema Reifegrade vertiefen:

  1. VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie

  2. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 90_000_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Entscheidungsreife
    Genehmigung
    Verfahren
    Zuständigkeit
    Verbindlichkeit
    Vollständigkeit
    Fortschritt
    Stand