Es ist alles ausreichend und angemessen erfüllt. Das Erwartete ist eingetreten. Die Vereinbarungen und die Versprechungen wurden gehalten, eingehalten und eingelöst. Den Pflichten wurde nachgekommen, die Rechte und Ansprüche befriedigt. Die Grenzen und Begrenzungen wurden ausgefüllt und eingehalten.
Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Übererfüllung und falsche Erfüllung verursachen häufig Schäden, die durch eine eventuelle Schadenersatzleistung nur bezüglich den Geldwerten ausgeglichen werden können: Die Verzögerungen, Störungen und unerwünschten Folgen bleiben bestehen, auch dann, wenn die angemessene Erfüllung nachgeholt wird.
Zum Zeitpunkt der Feststellung der Erfüllung haben sich häufig die Bewertungskriterien und die Anforderungen an eine Erfüllung geändert. Manchmal sind die ursprünglichen Kriterien und Anforderungen erfüllt, passen jedoch dennoch nicht zu den inzwischen veränderten. Es kommt dann auf die (noch) gültigen Vereinbarungen an, wer das gegen sich gelten lassen muss.
Auch wenn alles erfüllt wurde, kann die Zufriedenheit noch ausbleiben. Zufriedenheit kann sich auch bereits einstellen, obwohl noch nicht alles erfüllt wurde.
Erfüllung ist immer eine subjektive Wahrnehmung. Partner, die das Vertrauen verdienen und rechtfertigen, machen in der Regel frühzeitig auf vermutliche oder offensichtliche unpassende oder falsche Kriterien aufmerksam, bevor sie erfüllt werden.
Nicht nur in Organisationen können nur objektive Kriterien daraufhin überprüft werden, ob sie erfüllt (erreicht, eingehalten) wurden. Mitunter steht nur die Erfüllung der Kriterien im Vordergrund, während sich die subjektive Wahrnehmung einer Erfüllung nur selten darauf zu reduzieren ist.
Erfüllung hat viel mit einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung und der Erfolgsorientierung zu tun: Was erwartet (erhofft, befürchtet) wird, tritt auch ein. Der eigene Beitrag dazu ist jedoch in der Regel weder nachvollziehbar oder beweisbar, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Leichtsinn vor.
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.
Ergänzendes:
Auswahl eines Themas durch Zufall.
Wege zu den Meilensteinen:
A. Die Projektskizze ist reif für die Entscheidung.
B. Die Vorarbeiten sind geleistet.
C. Der Projektantrag ist wird vorgelegt.
D. Der Projektvertrag ist abgeschlossen.
E. Das Projekt ist ausgeführt (durchgeführt).
F. Die Nacharbeiten sind geleistet.
G. Das Projekt ist vollständig aufgelöst.