Es geht um die Schrittfolgen für die Ermittlung, Festlegung, Planung, Entscheidung, Verpflichtung und Einweisung der Personen, welche prüfen, kontrollieren und überprüfen (dürfen, müssen).
Es geht um die Abwehr von Personen, die durch ihre "Prüfungen, Kontrollen oder Überprüfungen" nichts zum Projekt oder zum Projektmanagement beitragen (können, sollen, dürfen).
Es geht um den Ausschluss von Wettbewerbern, auch des Einsatzes der prüfenden Personen bei Wettbewerbern oder Konkurrenten.
Es geht um die Verhinderung von Eingriffen, Einsichten und Einflussnahmen von Unbefugten, Neugierigen oder Wettbewerbern.
Es geht um den Schutz der Geheimnisse, des Urheberrechts, der Erfindungen und Patente.
Das Management der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen wird in der Regel auf die Fachfunktionen, Sachgebiete, Organisationseinheiten oder einzelne Personen aufgeteilt und verteilt.
Die Logik der Schrittfolgen kann in der Regel auf die Schrittfolgen der jeweiligen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung übertragen werden.
Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden, sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen sind immer persönliche Leistungen. Auch wenn durch Technologien automatisierte Anzeigen möglich sind, entscheidet letztlich immer eine (nur eine!) Person, wie die (technischen) Anzeigen bewertet und gewichtet werden. Sie entscheidet (immer!) nach eigenem Gusto, auch und gerade dann, wenn sie für ihre Prüfungsfeststellungen Vorlagen, Vorgaben und Standards benutzt.
"Frisch von der Uni" - und schon "kontrollieren" (dürfen, können, müssen), wozu die eigenen Erfahrungen (noch) fehlen. Dazu braucht es, im "große Namen" auftreten und eingesetzt werden. Zu häufig wird angenommen, damit auch (bereits) geeignet und befähigt zu den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen zu sein.
Kritiker, Überkritische, Gegner, die nur Belege und Beweise suchen, dass sie recht haben oder behalten oder (endlich) erhalten, damit sie besser gegen das Projekt und das Projektmanagement vorgehen können.
Öffentliche Urkunden bezeugen, wo die prüfenden, kontrollierenden und überprüfenden Personen herkommen oder herkamen, nicht jedoch, welche um welche Personen es sich handelt, welche das Wissen aus den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen sich angeeignet haben, mittragen und weitertragen (können). Ob Sie das wollen, können, dürfen oder müssen, liegt in der Regel in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Personen. Sie werden in der Regel für die gewünschte Loyalität "gut bezahlt".
Im Verlauf der Zeit können die prüfenden Personen nicht (mehr) wissen und damit unterscheiden, welche Teile ihres Prüfungswissens sie nur durch Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erworben haben und was davon sie "eigentlich" nicht anderweitig einsetzen dürften, ohne Urheberrechte zu verletzen.
Wechselt eine prüfende Person zu einer anderen Organisation, nimmt sie ihr Wissen vollständig mit und bringt es vollständig (als eigenes!) Wissen in die neue Organisation ein. In der Regel wird das gut bezahlt.
Werden die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen den so genannten "Stäben" übertragen oder von ihnen übernommen, begrenzen sich die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen meistens auf die Besonderheiten, Vorlieben und AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen des jeweiligen Sachgebietes.
Die Projektleitung hat sicherzustellen, dass die Kontrolleure ihre Arbeit auch aufnehmen und durchführen (können, dürfen, müssen)- auch wenn seitens der Betroffenen Widerstand besteht.
Das Verzeichnis enthält die Hauptthemen des Managements der Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen. Je nach Spezialität des Projekts können zusätzliche Schritte erforderlich sein.
Die Schritte wiederholen sich in Projekten umso öfter, je größer das Projekt ist. Die Schritte sind identisch für Teilprojekte, größere Arbeitspakete, Aufträge und Aufgaben.
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die (bisher) "Projektleiter" ist und für das Management der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen "Projektleiter" bleibt oder wird.
D. Prüfung des Projektantrages / Projektauftrages Projektvertrages
Feststellungen zur Schrittfolge insgesamt und zu jedem einzelnen Schritt:
Geplante, erreichte und nächste angestrebte Reifestufe feststellen.
Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Reifegrad feststellen.
Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Erfüllungsgrad feststellen.
Sicherung der zu übertragenden Rechte, Lizenzen, Freigaben, Codes, Zugänge, Übergänge vor der Bezahlung.