HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier






D. Allgemeines zu den Schrittfolgen für die Kontrolleure bei Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen.

Es geht um die Schrittfolgen für die Ermittlung, Festlegung, Planung, Entscheidung, Verpflichtung und Einweisung der Personen, welche prüfen, kontrollieren und überprüfen (dürfen, müssen).

Es geht um die Abwehr von Personen, die durch ihre "Prüfungen, Kontrollen oder Überprüfungen" nichts zum Projekt oder zum Projektmanagement beitragen (können, sollen, dürfen).

Es geht um den Ausschluss von Wettbewerbern, auch des Einsatzes der prüfenden Personen bei Wettbewerbern oder Konkurrenten.

Es geht um die Verhinderung von Eingriffen, Einsichten und Einflussnahmen von Unbefugten, Neugierigen oder Wettbewerbern.

Es geht um den Schutz der Geheimnisse, des Urheberrechts, der Erfindungen und Patente.

Das Management der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen wird in der Regel auf die Fachfunktionen, Sachgebiete, Organisationseinheiten oder einzelne Personen aufgeteilt und verteilt.

Die Logik der Schrittfolgen kann in der Regel auf die Schrittfolgen der jeweiligen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung übertragen werden.

Ziele:

  1. Früherkennung und Abwehr von Korruption und Gefälligkeitsergebnissen.
  2. Sicherstellung des "Vier-Augen-Prinzips" auch bei den Kontrolleuren.
  3. Sicherstellung der Sachkunde und Fachkunde der Kontrolleure.
  4. Ermöglichung, Sicherung und Schutz der Autorität der Kontrolleure.
  5. Verlässigung über die persönliche Autorität der Kontrolleure.
  6. Früherkennung und Bearbeitung von Abhängigkeiten der Kontrolleure.
  7. Früherkennung, Beachtung und Durchsetzung von Weisungen, Auflagen und Vorgaben für die Kontrolleure.
  8. Sicherstellung der Führung der Kontrolleure.
  9. Sicherstellung der Verantwortung für die Kontrolleure.
  10. Schaffung der Voraussetzungen für die Verwendbarkeit der Prüfungsfeststellungen.

Anleitungen:

  1. Legen Sie die Kriterien für die Auswahl der Kontrolleure fest.
  2. Ermitteln Sie die Eignung der Kontrolleure für die jeweils durchzuführende Prüfung, Kontrolle und Überprüfung.
  3. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer die Kontrolleure beauftragt (beauftragen darf, kann, muss).
  4. Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren und stellen Sie die notwendigen und ausreichenden Berechtigungen der Kontrolleure zu ihren Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen.
  5. Ermitteln, legen Sie fest und stellen Sie sicher, welche Pflichten die Kontrolleure zu erfüllen haben, z.B. auch die Einhaltung der Grenzen, der Prüfungsumfänge und Schwerpunkten.
  6. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie die Verpflichtungen der Kontrolleure erfolgen (können, dürfen, müssen).
  7. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer den Kontrolleuren Weisungen erteilen und von ihnen erhalten darf.
  8. Legen Sie die Verfahren für beabsichtigte und erlaubte Eingriffe, Einsichtnahmen und Einflussnahmen der Kontrolleure im Rahmen ihrer Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen fest und stellen Sie sicher, dass die Begrenzungen eingehalten werden (können, dürfen, müssen).
  9. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, welche Störungen durch die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen verursachen (dürfen, können, müssen). Legen Sie die Berechtigungen zu Störungen genau fest.
  10. Ermitteln und überprüfen Sie die vorgesehene und tatsächliche Arbeitsweise der Kontrolleure.
  11. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Art und Weise der Legitimation von Personen, die im Namen und für Rechnung von beauftragten Kontrolleuren auftreten (dürfen, können, müssen).
  12. Achten Sie auf die Anzeichen, ob die kontrollierende Person über die erwartete persönliche Autorität, Qualifikation und Reife verfügt.
  13. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Regeln und Spielregeln, die (auch) von Kontrolleuren bei ihren Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen zu beachten und einzuhalten sind.
  14. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die disziplinarische Führung der Kontrolleure.
  15. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Verantwortung für die Arbeitsweise, das Vorgehen, das Handeln, die Entscheidungen und das Verhalten der Kontrolleure.

Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.

Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.

In der Regel sind alle Schritte erforderlich.

Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden, sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den weiter folgenden Schritten begonnen wird.

Mahnungen, Tipps:

Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen sind immer persönliche Leistungen. Auch wenn durch Technologien automatisierte Anzeigen möglich sind, entscheidet letztlich immer eine (nur eine!) Person, wie die (technischen) Anzeigen bewertet und gewichtet werden. Sie entscheidet (immer!) nach eigenem Gusto, auch und gerade dann, wenn sie für ihre Prüfungsfeststellungen Vorlagen, Vorgaben und Standards benutzt.

"Frisch von der Uni" - und schon "kontrollieren" (dürfen, können, müssen), wozu die eigenen Erfahrungen (noch) fehlen. Dazu braucht es, im "große Namen" auftreten und eingesetzt werden. Zu häufig wird angenommen, damit auch (bereits) geeignet und befähigt zu den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen zu sein.

Kritiker, Überkritische, Gegner, die nur Belege und Beweise suchen, dass sie recht haben oder behalten oder (endlich) erhalten, damit sie besser gegen das Projekt und das Projektmanagement vorgehen können.

Öffentliche Urkunden bezeugen, wo die prüfenden, kontrollierenden und überprüfenden Personen herkommen oder herkamen, nicht jedoch, welche um welche Personen es sich handelt, welche das Wissen aus den Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen sich angeeignet haben, mittragen und weitertragen (können). Ob Sie das wollen, können, dürfen oder müssen, liegt in der Regel in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Personen. Sie werden in der Regel für die gewünschte Loyalität "gut bezahlt".

Im Verlauf der Zeit können die prüfenden Personen nicht (mehr) wissen und damit unterscheiden, welche Teile ihres Prüfungswissens sie nur durch Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen erworben haben und was davon sie "eigentlich" nicht anderweitig einsetzen dürften, ohne Urheberrechte zu verletzen.

Wechselt eine prüfende Person zu einer anderen Organisation, nimmt sie ihr Wissen vollständig mit und bringt es vollständig (als eigenes!) Wissen in die neue Organisation ein. In der Regel wird das gut bezahlt.

Werden die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen den so genannten "Stäben" übertragen oder von ihnen übernommen, begrenzen sich die Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen meistens auf die Besonderheiten, Vorlieben und AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen des jeweiligen Sachgebietes.

Die Projektleitung hat sicherzustellen, dass die Kontrolleure ihre Arbeit auch aufnehmen und durchführen (können, dürfen, müssen)- auch wenn seitens der Betroffenen Widerstand besteht.

Das Verzeichnis enthält die Hauptthemen des Managements der Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen. Je nach Spezialität des Projekts können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

Die Schritte wiederholen sich in Projekten umso öfter, je größer das Projekt ist. Die Schritte sind identisch für Teilprojekte, größere Arbeitspakete, Aufträge und Aufgaben.

Teilnehmerkreis:

Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die (bisher) "Projektleiter" ist und für das Management der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen "Projektleiter" bleibt oder wird.

Themen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung vertiefen:

  1. Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen dieses Arbeitsschrittes: 36_036_000, 31_000_000
    Gesamtverantwortung: 00_000_000
    Einzelverantwortungen: 36_400_000
    Einzelthemen: 90_000_000
    Prozesse: 03_000_000
    Phasen: 02_000_000
    Meilensteine: 02_100_000

  2. Verwandte Themen: (Die genannte Kennung entspricht der ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
    Projektmatrix: 90_000_000
    Phase Initiierung: 02_200_210
    Phasenablauf: 99_120_120
    Grundsätze: 01_000_000
    Verantwortung: 99_990_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Entscheidungen: 07_700_000
    Projektantrag und Projektauftrag: 07_710_000
    Projektphasen: 02_200_000
    Rahmenheft: 07_720_000
    Lastenheft: 07_730_000
    Pflichtenheft: 07_740_000
    endgültige Leistungsbeschreibungen: 07_750_000
    Verträge und Vereinbarungen 07_720_000
    Warnsignale 06_660_000
    Kontrolle, Controlling 09_000_000
    Steuerung 32_000_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Projektskizze
    Projektentwurf
    Durchführung von Projekten
    Entscheidungen
    Projektplanung
    Projektvertrag
    Projektmanagementvertrag
    Beauftragung

 

Prüfung, Kontrolle, Überprüfung des Projektantrages, Projektauftrages, Projektvertrages.


D. Prüfung des Projektantrages / Projektauftrages  Projektvertrages

Anleitungen

Dokumente

Schrittfolgen

Schritte

Worum geht es?


Feststellungen zur Schrittfolge insgesamt und zu jedem einzelnen Schritt:

Geplante, erreichte und nächste angestrebte Reifestufe feststellen.

Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Reifegrad feststellen.

Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Erfüllungsgrad feststellen.


 

Sicherung der zu übertragenden Rechte, Lizenzen, Freigaben, Codes, Zugänge, Übergänge vor der Bezahlung.