Die Schrittfolgen der Prüfungen, Kontrollen und Überprüfungen werden in der Regel bestimmt:
Die Schrittfolgen betreffen das Management, welches folgt, wenn das Projektmanagement seine Aufgaben für das Projekt erfüllt hat und für die restlichen Aufgaben keine Organisation (mehr) für ein "Projektmanagement" mehr benötigt.
Das Management der Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen wird in der Regel auf die Fachfunktionen, Sachgebiete, Organisationseinheiten oder einzelne Personen aufgeteilt und verteilt. Die Funktion eines "Projektmanagements" verbleibt bis zur Aufteilung und Verteilung möglichst bei einer einzigen Person, die sich meistens in der Tradition des Projekts (weiterhin) "Projektleiter" nennt. Er ermittelt und plant die Schritte der Prüfungen, Kontrollen, Überprüfungen und veranlasst ihre Durchführung, soweit er sie nicht selbst erledigen kann (darf, muss).
Die Logik der Schrittfolgen kann in der Regel auf die Schrittfolgen der jeweiligen Prüfung, Kontrolle, Überprüfung übertragen werden.
Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden, sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Wenn "ein Handschlag" zwischen den Vertragspartnern nicht möglich ist, kann auf ein Papier verzichtet werden: Die Vereinbarungen werden (vereinbarungsgemäß!) ohnehin nicht eingehalten.
Die Vereinbarungen verpflichten nicht nur die Vertragspartner untereinander, sondern auch gegenüber Dritten.
Die Einigungen sind persönliche Einigungen. Die Verpflichtungen sind persönliche Verpflichtungen. In der Regel sind die jeweiligen Vertragspartner verpflichtet sicherzustellen, dass durch sie selbst oder die von ihnen vertretenen Personen oder Organisationen die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden (können, dürfen, müssen).
Das Verzeichnis enthält die Hauptthemen des Managements der Verträge und Vereinbarungen. Je nach Spezialität des Projekts können zusätzliche Schritte erforderlich sein.
Die Schritte wiederholen sich in Projekten umso öfter, je größer das Projekt ist. Die Schritte sind identisch für Teilprojekte, größere Arbeitspakete, Aufträge und Aufgaben.
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen Person erfolgen, die (bisher) "Projektleiter" ist und für das Management der Verträge und Vereinbarungen "Projektleiter" bleibt oder wird.
D. Prüfung des Projektantrages / Projektauftrages Projektvertrages
Feststellungen zur Schrittfolge insgesamt und zu jedem einzelnen Schritt:
Geplante, erreichte und nächste angestrebte Reifestufe feststellen.
Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Reifegrad feststellen.
Geplanter, erreichter und nächster angestrebter Erfüllungsgrad feststellen.
Sicherung der zu übertragenden Rechte, Lizenzen, Freigaben, Codes, Zugänge, Übergänge vor der Bezahlung.