E. Schritt 156: Eigenleistungen und Fertigungstiefen der
Eigenfertigungen festlegen und vereinbaren.
Hier wird festgelegt und vereinbart, welche der zu erbringenden
Leistungen selbst (durch die Personen des
Projektmanagements) erbracht werden und welche Produkte durch die
Personen des Projektmanagement selbst hergestellt werden. Es geht
also darum zu klären, wo Doppelverantwortlichkeiten bestehen,
nämlich für das Projekt und das Projektmanagement einerseits und für
die Leistungen für das Projekt und das Projektmanagement
andererseits.
Ziele:
- Festlegung der Leistungen, die nicht delegiert werden (können,
dürfen).
- Festlegung der Leistungen, die in Persona durch die Personen des
Projektleiters und weiteren des Projektmanagements zu erbringen sind
(Unvertretbare Leistungen, d.h. die zur Leistung verpflichteten
Personen können sich nicht durch andere vertreten lassen).
- Ermittlung der erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringenden
Leistungen des Projektpersonals neben den Leistungen für das
Projektmanagement.
- Früherkennung von personellen Engpässen.
- Früherkennung von übermäßigen Abhängigkeiten des
Projektfortschrittes vom Projektpersonal selbst.
- Früherkennung von Dominanz von Vorlieben, ("Hobbys") und eigenen
Sichtweisen des Projektpersonals.
- Klärung der Grenzen für eigene Beiträge des Projektpersonals zum
Projekt und zum Projektmanagement.
- Sicherstellung der Nutzung des vorhandenen Know hows der
Organisation im Projekt und im Projektmanagement.
- Früherkennung von Abhängigkeiten für die Leistungen, die für das
Projekt und das Projektmanagement zu erbringen sind.
- Früherkennung von Überforderungen des Projektpersonals.
- Aufteilung der Kapazitäten für das Projektpersonal für das
Projektmanagement im engeren Sinne und für die zu erbringenden
Leistungen, die als Eigenleistungen und Eigenfertigungen gelten.
Anleitungen für die Festlegungen der Eigenleistungen und
Fertigungstiefen:
- Ermitteln Sie die Fachkompetenzen des Projektpersonals, die
in das Projekt und in das Projektmanagement eingebracht werden
(können).
- Ermitteln Sie die Leistungen, die aufgrund der
Fachkompetenzen des Projektpersonals auch von diesen selbst
erbracht werden könnten.
- Schätzen Sie den voraussichtlichen Aufwand für die
Leistungen.
- Ermitteln Sie den Zeitpunkt bzw. den Zeitraum, in welchem
die Leistungen zu erbringen wären.
- Ermitteln Sie, ob die Leistungen mit dem dann
voraussichtlich notwendigen Aufwand für die vorrangig zu
erbringenden Leistungen für das Projektmanagement im engeren
Sinne sicher und gesichert leistbar sein kann.
- Entscheiden Sie so, dass das Projektpersonal vorrangig
ausschließlich für das Projektmanagement zur Verfügung steht.
- Benennen Sie die Personen, die Eigenleistungen im Projekt zu
erbringen haben.
- Beauftragen Sie die Personen, sich so zu organisieren, dass
sie Eigenleistungen auch erbringen können.
- Überprüfen Sie die Vereinbarungen und passen sie die
Vereinbarungen, Regelungen und Absprachen gegebenenfalls so an,
dass die Eigenleistungen gesichert sind.
- Legen Sie die Fertigungstiefen für die Produkte fest, die im
Projekt oder im Projektmanagement selbst in Eigenleistungen
hergestellt werden.
- Ermitteln oder schätzen Sie die erforderlichen Kapazitäten
für die Fertigungstiefen von Produkten, die im Projekt und im
Projektmanagement selbst hergestellt werden.
- Ermitteln Sie die Art und Weise der Kooperationen, die zur
den zu erbringenden Eigenleistungen erforderlich sind.
- Ermitteln Sie die Zeitpunkte und Zeiträume, in welchen
Dritte Kapazitäten, Einrichtungen oder Abläufe bereitstellen
müssen, damit die Eigenleistungen erbracht werden können.
- Ermitteln Sie die Verträglichkeiten der Zugriffe auf die
Kapazitäten Dritte mit den jeweiligen Leistungsprozessen.
- Ermitteln Sie, auf welche Art und Weise die Dritten
verpflichtet werden können, die Beiträge in jedem Fall nach den
Anforderungen des Projekts und des Projektmanagements zu
erbringen bzw. zumindest zu ermöglichen.
Mahnungen, Tipps:
Projekte und das Projektmanagements sind eher nicht geeignet, um
persönliche Hobbys oder Vorlieben zu pflegen oder um etwas
auszuprobieren, was man schon immer mal versuchen wollte. Das
Projektpersonal, vorrangig der Projektleiter hat sicherzustellen,
dass die Aufgaben des Projektmanagements immer vorrangig bleiben und
erfüllt werden.
Es ist häufig notwendig, Dritte mit Leistungen zu beauftragen,
die weniger qualifiziert sind als man sich selbst einschätzt.
Das bessere Wissen oder die größeren Erfahrungen des
Projektpersonals als die mit den Leistungen zu beauftragenden oder
beauftragten Dritten sollten in der Regel diesen bereitgestellt
werden. Die Entscheidung, wie die Dritten damit umgehen, sollte
ihnen konsequent überlassen bleiben. Die Trennung zwischen
beauftragender Projektleitung und der Verantwortung für die
Leistungen sollte immer klar und eindeutig gehalten werden.
Teilnehmerkreis:
Der unausweichliche und immer wieder auftretende Konflikt
zwischen Ressourcen für das Projektmanagement und für die
Eigenleistungen erfordert klare Regelungen zwischen:
- Projektauftraggeber und Projektleiter,
- Projektleiter und jedem Mitglied des Projektteams,
- Personen des Projektpersonals und ihren Vorgesetzten,
- Personen des Projektpersonals und den Verantwortlichen der
Bereiche, die sie in das Projekt entsandt haben.
- Projektleitung und den Verantwortlichen für die Bereiche und
Organisationseinheiten, die üblicherweise für die Leistungen und
Produktionen zuständig sind, die als Eigenleistungen im Projekt
oder Projektmanagement erbracht werden (sollen, wollen, dürfen
oder müssen).
Aufgaben des Projektmanagements:
Erstmalige und dann wiederkehrende Aufgaben des Projektleiters
sind:
- Ermitteln Sie die Kapazitäten, die Ihnen für Eigenleistungen
und Eigenfertigungen tatsächlich (noch) zur Verfügung stehen.
- Ermitteln Sie, welche Leistungen Sie unbedingt selbst zu
erbringen haben.
- Ermitteln Sie, wie Sie sicherstellen, dass die
Eigenleistungen auch rechtzeitig von Ihnen erbracht werden.
- Ermitteln Sie, welche Umwidmungen der Kapazitäten eventuell
erforderlich sind und vereinbaren Sie die Veränderungen mit den
Betroffenen und Beteiligten.
- Ermitteln Sie konsequent, welche Leistungen oder
Eigenfertigungen Sie (nicht) mehr erbringen werden können.
- Veranlassen Sie frühzeitig und konsequent die Maßnahmen, die
sicherstellen, dass die von Ihnen nicht (mehr) erbringbaren
Leistungen und Eigenfertigungen rechtzeitig durch Dritte
erfolgen (können).
- Ermitteln Sie, auf welche Fachkompetenzen Dritter Sie für
Ihre Eigenleistungen und Eigenfertigungen Sie angewiesen sind.
- Ermitteln Sie, welche Mittel, Einrichtungen, Werkzeuge,
Materialien oder sonstiges Sie von Dritten benötigen, damit Sie
die Eigenleistungen erbringen und die Eigenfertigungen
durchführen können.
- Vereinbaren Sie mit den Dritten das Notwendige, z.B. Art und
Weise der Nutzung der Mittel Dritter, Zeitpunkt, Zeitraum, Orte
und Sonderheiten, welche die Eigenleistungen und
Eigenfertigungen erfordern.
- Legen Sie frühzeitig offen, wenn es Ihnen oder Dritten nicht
mehr möglich ist, die vorgesehenen (Eigen-) Leistungen zu
erbringen.
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