E. Schritt 143: Verfahren bei Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen und Falschleistungen vereinbaren.
Ziele:
- Sicherstellung der konsequenten Leistungs-, Erfolgs- und
Ergebnisorientierung im gesamten Projekt und im Projektmanagement.
- Sicherstellung der nur minimalen Störungen durch Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
- Sicherstellung des geplanten Projektfortschritts auch bei
Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und
Falschleistungen.
- Sicherstellung von Leistungen und Beiträgen, die zum Projekterfolg
des Projekts und des Projektmanagements beitragen.
- Früherkennung von Anzeichen für voraussichtliche oder
wahrscheinliche Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen
und Falschleistungen.
- Rechtzeitige Maßnahmen zur Vermeidung von Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
- Angemessene Sofortmaßnahmen bei erkannten Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
- Sicherstellung der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche gegen die
Nichtleistenden, Minderleistenden, Fehlleistenden und
Falschleistenden.
Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und
Falschleistungen sind zu erwarten z.B.
- bei fehlender oder mangelhafter Vorsteuerungen der
Leistungen durch das Projektmanagement selbst.
- durch Missverständnisse.
- durch fehlende Abstimmungen, Klärungen.
- durch Unkenntnis, falsche Annahmen, z.B. über die Gültigkeit
von Sonderheiten oder Standards.
- durch Fehler, z.B. bei Kalkulationen, Dispositionen.
- durch Unvermögen, Unterlassungen, Überforderungen,
Leichtsinn.
- durch Änderung von Umständen, z.B. von Anforderungen,
Terminen.
- durch höhere Gewalt, Unfälle, Eintritt von Unvorhersehbarem,
von Risiken.
- durch Absicht, unerwartete Eingriffe und Einflussnahmen.
- durch Taktik, Kalkül, Sabotage.
Für alle Fälle gilt in der Regel:
- Die Verursacher sind mehr bemüht, für die Folgen von
Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und
Falschleistungen nicht verantwortlich, d.h. haftbar gemacht zu
werden.
- Die Verursachen verfolgen ihre Interessen, die dennoch
erbrachten Leistungen vergütet zu erhalten, mit Vehemenz.
- Die leistenden Personen und Organisationen, d.h. die
möglichen Verursacher, schützen sich durch Absprachen,
Haftungsausschlüsse, Allgemeine und spezielle
Geschäftsbedingungen vor den Haftungen und
Gewährleistungsansprüchen aufgrund ihrer Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
- Der Projektfortschritt wird durch Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen häufig
erheblich gestört, mitunter sogar ernsthaft gefährdet oder
unmöglich.
- Das Projekt bzw. das Projektmanagement kann sich deswegen
nicht auf die Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen
und Falschleistungen von Dritten berufen und sich selbst aus der
Verantwortung hierfür ziehen.
- Das Projektmanagement ist gefordert, den Projektfortschritt
trotz der Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und
Falschleistungen zu sichern.
- Die Beweislast für Ansprüche aus Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen obliegt
dem Kläger, d.h. meistens dem Projektmanagement.
- Das Arbeitsrecht und die Personalvertretungen (Betriebsräte)
schützen die Mitarbeitenden einer Organisation vor Vorwürfen und
daraus resultierenden Konsequenzen von "Nichtleistungen",
"Minderleistungen" und "Fehlleistungen", die allein dadurch
entstehen, dass die Anforderungen von vornherein überhöht und
unerfüllbar sind oder auf Willkür beruhen.
Anleitungen für die Verfahren, Vorgehensweisen und das Verhalten
des Projektmanagements bei Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen und Falschleistungen sowie an deren
Leistungsstörungen:
- Klären Sie vorbehaltlos, welche Vollmachten Sie besitzen, um
von Dritten die erwarteten und vereinbarten Leistungen zu
erhalten.
- Klären Sie gegebenenfalls, wer die Vollmachten besitzt, um
die rechtliche Ansprüche auf vereinbarungsgemäße
Vertragserfüllung und Leistungen vereinbaren und durchsetzen zu
können.
- Ermitteln Sie, welche Regelungen, Verfahren und
Vorgehensweisen bei Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen, Falschleistungen sowie anderen
Leistungsstörungen bestehen.
- Ermitteln Sie, welche Anpassungen dieser allgemeinen
Regelungen speziell für das Projekt und das Projektmanagement
erforderlich sind.
- Vereinbaren Sie die Anpassungen mit den dafür Zuständigen
und Bevollmächtigten für das Projekt und das Projektmanagement.
- Ermitteln Sie, die die allgemeinen und speziellen Regelungen
für alle Vertragspartner und Leistungserbringer verbindlich
gemacht werden, z.B. durch Anerkennung der AGB, von speziellen
Geschäftsbedingungen oder durch ausdrückliche
Einzelvereinbarungen.
- Ermitteln Sie die Frühindikatoren, die auf vermutliche oder
wahrscheinliche Leistungsstörungen hinweisen (können).
- Legen Sie ein Verfahren fest und vereinbaren Sie dieses mit
den Rechtsvertretern für den Fall von vermutlichen und
wahrscheinlichen Leistungsstörungen.
- Ermitteln Sie die Schwachpunkte bei den Leistungserbringern,
die als Ursache bzw. Auslöser von Leistungsstörungen gleich
welcher Art in Erscheinung treten können.
- Ermitteln Sie die Art und Weise der vorbeugenden
Kommunikation, der Kontrollen und der Engführung der
Leistungserbringer.
Mahnungen, Tipps:
Die rechtlichen Wirkungen von Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen sind
unterschiedlich.
In der Regel besteht innerhalb der Projektlaufzeit
kaum oder keine Zeit oder Gelegenheit, die juristischen
Auseinandersetzungen über die Haftungen mit den Verursachern zu
führen: Priorität ist meistens, dass das Projekt (dennoch)
weitergeführt werden muss, weil die Folgeschäden ansonsten größer
sind als die Schäden durch die (partiellen) Nichtleistungen,
Minderleistungen, Fehlleistungen oder Falschleistungen.
Die Mehrkosten für die Maßnahmen, um den
Projektfortschritt trotz Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen oder Falschleistungen zu sichern, schlagen als
Kostenüberschreitungen auf und werden dem Projektmanagement zur Last
gelegt, das für die Einhaltung der Plankosten verantwortlich ist und
bleibt.
Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen
und Falschleistungen durch Personen und Organisationseinheiten der
gleichen Organisation sind nicht justiziabel, d.h. die Ansprüche,
z.B. auf Haftung oder Schadensersatz können nicht geltend gemacht
und durchgesetzt werden.
Die Vereinbarungen mit den internen entsendenden Bereichen sind
nicht justiziabel, d.h. Störungen bleiben in der Regel beim
schwächeren der Partner hängen. In der Regel sind dies die Projekte
und das Projektmanagement.
Das Projekt und das Projektmanagement erhalten in der Regel keine
hierarchische Macht, die ihnen erlauben würde, den internen
leistungsverpflichteten Organisationsbereichen direkte Weisungen und
Anweisungen zu geben. In der belletristischen
Projektmanagement-Literatur wird deshalb häufig die soziale
Kompetenz des Projektleiters überhöht, insbesondere die
Durchsetzungsfähigkeit, die fehlende hierarchische Macht überbrücken
können solle. Das mag im Einzelfall durchaus mal möglich sein.
Teilnehmerkreis:
Die Verfahren bei Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen, Falschleistungen und Minderleistungen erfordern
Klärungen und Vereinbarungen von Regeln, Spielregeln und
(grundsätzlichen) Vereinbarungen mit der Rechtsabteilung, dem
Auftraggeber, dem Projektleiter und den Vertretern, d.h.
Führungskräften, der leistungsverpflichteten Bereichen. Gegenüber
externen Leistungserbringern sind in der Regel die
Geschäftsbedingungen maßgebend. Sind hier Änderungen erforderlich,
sind diese zum Gegenstand der speziellen Aufträge bzw.
Leistungsvereinbarungen zu machen.
Aufgaben des Projektmanagements:
Das Projektmanagement hat sich in erster Linie in einen Zustand
zu versetzen und diesen zu erhalten, dass es stets den Überblick
über den Stand der Verträge, Vereinbarungen, Abmachungen und
Absprachen behält.
Wiederkehrende Aufgaben des Projektmanagements sind z.B.
- Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend über die
bisherige Vertragstreue der jeweils vorgesehenen Partner im
Projekt und im Projektmanagement.
- Informieren Sie sich umfassend über die aktuelle Situation
und die voraussichtliche des jeweils vorgesehenen Partners zum
Zeitpunkt und der Dauer der Leistungsverpflichtung für das
Projekt und das Projektmanagement.
- Ermitteln Sie die Attraktivität und die Bedeutung der zu
erbringenden Leistungen für den Vertragspartner.
- Ermitteln Sie die Anforderungen an die zu erbringenden und
erwarteten Leistungen genau.
- Vereinbaren Sie die Anforderungen verbindlich und
unmissverständlich mit dem jeweiligen Vertragspartner.
- Dokumentieren Sie die Vereinbarung.
- Dokumentieren Sie die Anerkennung der Geschäftsbedingungen
und insbesondere der generellen projektspezifischen
Vereinbarungen und (Neben-) Abreden.
- Vereinbaren Sie mit dem Vertragspartner die Art und Weise,
wie Sie sich frühzeitig und gegebenenfalls wiederkehrend
verlässigen können, dass die Leistungen vereinbarungsgemäß
vorbereitet und erbracht werden (können).
- Erinnern Sie bereits bei den kleinsten Vorwarnungen den
jeweiligen Vertragspartner an seine Pflichten und daran, dass
Sie auf der Erfüllung der Vereinbarungen bestehen.
- Achten Sie auf die kleinsten Signale für mögliche
Leistungsstörungen und klären Sie unverzüglich die aktuelle
Situation des Vertragspartners, gegebenenfalls informell.
- Schalten Sie unverzüglich die Rechtsberatung ein, wenn Sie
Leistungsstörungen nicht mehr sicher ausschließen können und
vereinbaren Sie das weitere Verhalten und Vorgehen.
- Ermitteln Sie die möglichen Druckmittel gegen den
Vertragspartner, um die vereinbarten Leistungen gegebenenfalls
noch rechtzeitig erzwingen zu können.
- Ermitteln Sie Partner, die gegebenenfalls bereit und in der
Lage sein können, die nicht erbrachten Leistungen des
Vertragspartners ersatzweise zu erbringen.
- Unterlassen Sie Schnellschüsse.
- Stellen Sie Nichtleistungen, Minderleistungen,
Fehlleistungen, Falschleistungen und andere Leistungsstörungen
formal und unter Zeugen fest: Dokumentieren Sie Zeit, Ort und
Art und Weise der Feststellungen.
- Veranlassen Sie unverzüglich die Wahrnehmung der Rechte.
- Lassen Sie sich niemals durch die Säumigen vertrösten und
vertrauen Sie niemals auf Versprechungen, die erst gemacht
werden, wenn die Leistungsstörungen offiziell geworden sind.
Mehr zum Thema "Generelle Verfahren bei Leistungsstörungen:
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
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