HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





E. Schritt 143: Verfahren bei Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen vereinbaren.

Ziele:

  1. Sicherstellung der konsequenten Leistungs-, Erfolgs- und Ergebnisorientierung im gesamten Projekt und im Projektmanagement.
  2. Sicherstellung der nur minimalen Störungen durch Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  3. Sicherstellung des geplanten Projektfortschritts auch bei Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  4. Sicherstellung von Leistungen und Beiträgen, die zum Projekterfolg des Projekts und des Projektmanagements beitragen.
  5. Früherkennung von Anzeichen für voraussichtliche oder wahrscheinliche Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  6. Rechtzeitige Maßnahmen zur Vermeidung von Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  7. Angemessene Sofortmaßnahmen bei erkannten Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  8. Sicherstellung der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche gegen die Nichtleistenden, Minderleistenden, Fehlleistenden und Falschleistenden.

Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen sind zu erwarten z.B.

  1. bei fehlender oder mangelhafter Vorsteuerungen der Leistungen durch das Projektmanagement selbst.
  2. durch Missverständnisse.
  3. durch fehlende Abstimmungen, Klärungen.
  4. durch Unkenntnis, falsche Annahmen, z.B. über die Gültigkeit von Sonderheiten oder Standards.
  5. durch Fehler, z.B. bei Kalkulationen, Dispositionen.
  6. durch Unvermögen, Unterlassungen, Überforderungen, Leichtsinn.
  7. durch Änderung von Umständen, z.B. von Anforderungen, Terminen.
  8. durch höhere Gewalt, Unfälle, Eintritt von Unvorhersehbarem, von Risiken.
  9. durch Absicht, unerwartete Eingriffe und Einflussnahmen.
  10. durch Taktik, Kalkül, Sabotage.

Für alle Fälle gilt in der Regel:

  1. Die Verursacher sind mehr bemüht, für die Folgen von Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen nicht verantwortlich, d.h. haftbar gemacht zu werden.
  2. Die Verursachen verfolgen ihre Interessen, die dennoch erbrachten Leistungen vergütet zu erhalten, mit Vehemenz.
  3. Die leistenden Personen und Organisationen, d.h. die möglichen Verursacher, schützen sich durch Absprachen, Haftungsausschlüsse, Allgemeine und spezielle Geschäftsbedingungen vor den Haftungen und Gewährleistungsansprüchen aufgrund ihrer Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen.
  4. Der Projektfortschritt wird durch Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen häufig erheblich gestört, mitunter sogar ernsthaft gefährdet oder unmöglich.
  5. Das Projekt bzw. das Projektmanagement kann sich deswegen nicht auf die Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen von Dritten berufen und sich selbst aus der Verantwortung hierfür ziehen.
  6. Das Projektmanagement ist gefordert, den Projektfortschritt trotz der Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen zu sichern.
  7. Die Beweislast für Ansprüche aus Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen obliegt dem Kläger, d.h. meistens dem Projektmanagement.
  8. Das Arbeitsrecht und die Personalvertretungen (Betriebsräte) schützen die Mitarbeitenden einer Organisation vor Vorwürfen und daraus resultierenden Konsequenzen von "Nichtleistungen", "Minderleistungen" und "Fehlleistungen", die allein dadurch entstehen, dass die Anforderungen von vornherein überhöht und unerfüllbar sind oder auf Willkür beruhen.

Anleitungen für die Verfahren, Vorgehensweisen und das Verhalten des Projektmanagements bei Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen sowie an deren Leistungsstörungen:

  1. Klären Sie vorbehaltlos, welche Vollmachten Sie besitzen, um von Dritten die erwarteten und vereinbarten Leistungen zu erhalten.
  2. Klären Sie gegebenenfalls, wer die Vollmachten besitzt, um die rechtliche Ansprüche auf vereinbarungsgemäße Vertragserfüllung und Leistungen vereinbaren und durchsetzen zu können.
  3. Ermitteln Sie, welche Regelungen, Verfahren und Vorgehensweisen bei Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen, Falschleistungen sowie anderen Leistungsstörungen bestehen.
  4. Ermitteln Sie, welche Anpassungen dieser allgemeinen Regelungen speziell für das Projekt und das Projektmanagement erforderlich sind.
  5. Vereinbaren Sie die Anpassungen mit den dafür Zuständigen und Bevollmächtigten für das Projekt und das Projektmanagement.
  6. Ermitteln Sie, die die allgemeinen und speziellen Regelungen für alle Vertragspartner und Leistungserbringer verbindlich gemacht werden, z.B. durch Anerkennung der AGB, von speziellen Geschäftsbedingungen oder durch ausdrückliche Einzelvereinbarungen.
  7. Ermitteln Sie die Frühindikatoren, die auf vermutliche oder wahrscheinliche Leistungsstörungen hinweisen (können).
  8. Legen Sie ein Verfahren fest und vereinbaren Sie dieses mit den Rechtsvertretern für den Fall von vermutlichen und wahrscheinlichen Leistungsstörungen.
  9. Ermitteln Sie die Schwachpunkte bei den Leistungserbringern, die als Ursache bzw. Auslöser von Leistungsstörungen gleich welcher Art in Erscheinung treten können.
  10. Ermitteln Sie die Art und Weise der vorbeugenden Kommunikation, der Kontrollen und der Engführung der Leistungserbringer.

Mahnungen, Tipps:

Die rechtlichen Wirkungen von Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen sind unterschiedlich.

In der Regel besteht innerhalb der Projektlaufzeit kaum oder keine Zeit oder Gelegenheit, die juristischen Auseinandersetzungen über die Haftungen mit den Verursachern zu führen: Priorität ist meistens, dass das Projekt (dennoch) weitergeführt werden muss, weil die Folgeschäden ansonsten größer sind als die Schäden durch die (partiellen) Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen oder Falschleistungen.

Die Mehrkosten für die Maßnahmen, um den Projektfortschritt trotz Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen oder Falschleistungen zu sichern, schlagen als Kostenüberschreitungen auf und werden dem Projektmanagement zur Last gelegt, das für die Einhaltung der Plankosten verantwortlich ist und bleibt.

Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen und Falschleistungen durch Personen und Organisationseinheiten der gleichen Organisation sind nicht justiziabel, d.h. die Ansprüche, z.B. auf Haftung oder Schadensersatz können nicht geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Die Vereinbarungen mit den internen entsendenden Bereichen sind nicht justiziabel, d.h. Störungen bleiben in der Regel beim schwächeren der Partner hängen. In der Regel sind dies die Projekte und das Projektmanagement.

Das Projekt und das Projektmanagement erhalten in der Regel keine hierarchische Macht, die ihnen erlauben würde, den internen leistungsverpflichteten Organisationsbereichen direkte Weisungen und Anweisungen zu geben. In der belletristischen Projektmanagement-Literatur wird deshalb häufig die soziale Kompetenz des Projektleiters überhöht, insbesondere die Durchsetzungsfähigkeit, die fehlende hierarchische Macht überbrücken können solle. Das mag im Einzelfall durchaus mal möglich sein.

Teilnehmerkreis:

Die Verfahren bei Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen, Falschleistungen und Minderleistungen erfordern Klärungen und Vereinbarungen von Regeln, Spielregeln und (grundsätzlichen) Vereinbarungen mit der Rechtsabteilung, dem Auftraggeber, dem Projektleiter und den Vertretern, d.h. Führungskräften, der leistungsverpflichteten Bereichen. Gegenüber externen Leistungserbringern sind in der Regel die Geschäftsbedingungen maßgebend. Sind hier Änderungen erforderlich, sind diese zum Gegenstand der speziellen Aufträge bzw. Leistungsvereinbarungen zu machen.

Aufgaben des Projektmanagements:

Das Projektmanagement hat sich in erster Linie in einen Zustand zu versetzen und diesen zu erhalten, dass es stets den Überblick über den Stand der Verträge, Vereinbarungen, Abmachungen und Absprachen behält.

Wiederkehrende Aufgaben des Projektmanagements sind z.B.

  1. Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend über die bisherige Vertragstreue der jeweils vorgesehenen Partner im Projekt und im Projektmanagement.
  2. Informieren Sie sich umfassend über die aktuelle Situation und die voraussichtliche des jeweils vorgesehenen Partners zum Zeitpunkt und der Dauer der Leistungsverpflichtung für das Projekt und das Projektmanagement.
  3. Ermitteln Sie die Attraktivität und die Bedeutung der zu erbringenden Leistungen für den Vertragspartner.
  4. Ermitteln Sie die Anforderungen an die zu erbringenden und erwarteten Leistungen genau.
  5. Vereinbaren Sie die Anforderungen verbindlich und unmissverständlich mit dem jeweiligen Vertragspartner.
  6. Dokumentieren Sie die Vereinbarung.
  7. Dokumentieren Sie die Anerkennung der Geschäftsbedingungen und insbesondere der generellen projektspezifischen Vereinbarungen und (Neben-) Abreden.
  8. Vereinbaren Sie mit dem Vertragspartner die Art und Weise, wie Sie sich frühzeitig und gegebenenfalls wiederkehrend verlässigen können, dass die Leistungen vereinbarungsgemäß vorbereitet und erbracht werden (können).
  9. Erinnern Sie bereits bei den kleinsten Vorwarnungen den jeweiligen Vertragspartner an seine Pflichten und daran, dass Sie auf der Erfüllung der Vereinbarungen bestehen.
  10. Achten Sie auf die kleinsten Signale für mögliche Leistungsstörungen und klären Sie unverzüglich die aktuelle Situation des Vertragspartners, gegebenenfalls informell.
  11. Schalten Sie unverzüglich die Rechtsberatung ein, wenn Sie Leistungsstörungen nicht mehr sicher ausschließen können und vereinbaren Sie das weitere Verhalten und Vorgehen.
  12. Ermitteln Sie die möglichen Druckmittel gegen den Vertragspartner, um die vereinbarten Leistungen gegebenenfalls noch rechtzeitig erzwingen zu können.
  13. Ermitteln Sie Partner, die gegebenenfalls bereit und in der Lage sein können, die nicht erbrachten Leistungen des Vertragspartners ersatzweise zu erbringen.
  14. Unterlassen Sie Schnellschüsse.
  15. Stellen Sie Nichtleistungen, Minderleistungen, Fehlleistungen, Falschleistungen und andere Leistungsstörungen formal und unter Zeugen fest: Dokumentieren Sie Zeit, Ort und Art und Weise der Feststellungen.
  16. Veranlassen Sie unverzüglich die Wahrnehmung der Rechte.
  17. Lassen Sie sich niemals durch die Säumigen vertrösten und vertrauen Sie niemals auf Versprechungen, die erst gemacht werden, wenn die Leistungsstörungen offiziell geworden sind.

Mehr zum Thema "Generelle Verfahren bei Leistungsstörungen:

  1. Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses Arbeitsschrittes in der Projektmatrix: 41_000_000
    Koordination der Prozesse der Regelkommunikation: 70_340_000
    Rollen, Funktionen und Verantwortungen: 36_036_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000

  2. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
    Führung im Projekt: 41_000_000
    Verhalten im Projekt: 50_000_000
    Partner: 70_000_000
    Einsatzorte: 08_100_000
    Ressourcen: 08_200_000
    Personalarbeit: 36_540_000
    Projektoffice, PMU: 36_440_000
    Wissensmanagement: 36_460_000
    Services: 36_550_000
    Verantwortung für Dienste: 70_036_500
    Projektmatrix: 90_000_000
    Regelkommunikation: 03_340_000
    Rahmenhefte: 07_720_000
    Lastenhefte: 07_700_000
    Pflichtenhefte: 07_730_000
    Endgültige Leistungsbeschreibungen: 07_740_000
    Kontrolle: 11_000_000
    Dienstleistungen: 03_360_000
    Termine: 16_000_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Warnsignale: 06_660_000
    Berichtswesen: 13_000_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Hilfsmittel: 06_610_000
    Aktuelle Stände: 17_000_000
    Notizen: 19_000_000
    Methoden: 60_000_000
    Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement: 03_370_000
    Projektsteuerung: 32_000_000
    Schnittstellen: 99_100_000

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Rahmenheft
    Lastenheft
    Pflichtenheft
    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln