E. Schritt 127: Entscheidungsverfahren festlegen, vereinbaren
und sichern.
Es geht um die Vorgehensweisen, die sichern, dass die notwendigen
Entscheidungen getroffen werden (dürfen, können, müssen), wenn
mehrere Personen an der Entscheidung beteiligt werden (wollen,
müssen, sollen, dürfen, können).
Es geht um die frühzeitige Bearbeitung von Widerständen,
Konflikten, Forderungen und Anforderungen an das Projekt und das
Projektmanagement durch Entscheidungen, wie im Projekt und im
Projektmanagement damit umgegangen werden (darf, kann, soll, muss).
Entscheidungsverfahren werden häufig standardisiert, wie z.B.
bei:
- Ausschreibungen,
- Gremienarbeit, Beschlüsse von Gremien,
- Routineentscheidungen,
- Sachbearbeitungen,
- Gutachten,
- Streit, Konflikten, Auseinandersetzungen,
- Schiedsverfahren, Gerichtsverfahren,
- Anhörungsverfahren,
- Einspruchsverfahren,
- Widerspruchsverfahren,
- Genehmigungsverfahren.
Ziele:
- Sicherung, Einhaltung und Nutzung der Mitbestimmung.
- Sicherung der erforderlichen Freigaben für den
Projektfortschritt und die entsprechenden Erlaubnisse für das
Projektmanagement.
- Standardisierung oder Automatisierung der
Routineentscheidungen durch formale Abläufe oder technische
Hilfsmittel.
- Bestimmung, Begrenzung und Einforderung von Entscheidungen
der beteiligten Personen oder Personen, welche beteiligte
Organisationen vertreten (dürfen, können, müssen).
- Bestimmung, Vereinbarung und Sicherstellung, dass im Projekt
und im Projektmanagement die Entscheidungsverfahren eingehalten
werden (dürfen, können, müssen).
- Sicherstellung der Einzelentscheidung, wenn
Entscheidungsverfahren nicht (rechtzeitig) durchgeführt werden
(können, dürfen, sollen, müssen).
- Sicherstellung der Rechenschaft über die
Einzelentscheidungen, bei welchen die vorgesehenen oder
vorgeschriebenen Entscheidungsverfahren ausgesetzt, "vergessen",
umgangen oder unwirksam werden (sollen, dürfen, können, müssen).
- Sicherstellung der Akzeptanz, Beachtung und Durchsetzung der
Ergebnisse der Entscheidungen am Ende des jeweiligen
Entscheidungsverfahrens.
- Sicherung der Beendigung von unnötigen oder zur Farce
gewordenen Entscheidungsverfahren und Ersetzung durch
angemessene Entscheidungsverfahren.
- Sicherung, dass an Entscheidungsverfahren nur Personen
teilnehmen (können, dürfen, müssen), die auch für das Projekt
oder das Projektmanagement eine Verantwortung übernehmen
(können, dürfen, wollen, müssen).
Anleitung:
- Ermitteln Sie und legen Sie fest, was Sie selbst als
Ergebnis der Entscheidung durchsetzen wollen (können, dürfen,
müssen).
- Ermitteln und legen Sie fest, wie Sie die erforderlichen
Mehrheiten erhalten (werden, können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und legen Sie fest, wie Sie andere als Ihre
beabsichtigten Ergebnisse der Entscheidung verhindern (können,
dürfen, wollen, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, welche
Personen an Entscheidungen beteiligt werden (können, dürfen,
müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie oder stellen Sie
sicher, dass unerwünschte Personen oder Vertreter von
unerwünschten Organisationen auf jeden Fall nicht an der
Entscheidung beteiligt werden (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie oder stellen Sie
sicher, wie die Wünsche, Forderungen oder Anliegen nach
Mitbeteiligungen an Entscheidungen in Gremien erfolgen kann, die
jedoch keine Entscheidungsbefugnisse, sondern nur
Vorschlagsrechte erhalten (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie und stellen Sie
sicher, dass die an der Entscheidung zu beteiligenden Personen
rechtzeitig die erforderliche Entscheidung treffen (können,
dürfen, müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie und stellen Sie
sicher, dass die entscheidenden Personen rechtzeitig durch
aufbereitete Entscheidungsvorlagen befähigt, verpflichtet oder
gezwungen werden (können, dürfen, müssen), die allfällige
Entscheidung zu treffen.
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie und stellen Sie
sicher, dass die Fristen für die Erstellung, Bearbeitung und
Bewertung der Entscheidungsvorlagen eingehalten werden.
- Ermitteln, legen Sie fest, vereinbaren Sie und stellen Sie
sicher, dass der Ablauf des Projekt und das Projektmanagement in
jedem Fall handlungsfähig bleibt.
Bei Entscheidungsverfahren sind immer auch Vereinbarungen über
den Umgang des Projektmanagement erforderlich für:
- Widersprüche,
- Einwendungen,
- Vorwände,
- Vorbehalte,
- Auflagen, einzuhaltende oder zu schaffende Bedingungen,
- auflösende Bedingungen,
- Stoppbedingungen,
- Fristen,
- Einsprüche,
- Anliegen der unterlegenen Minderheiten.
Mahnungen, Tipps:
Bei Entscheidungen, an welchen mehrere Personen beteiligt werden,
insbesondere bei Mehrheitsentscheidungen ist in der Regel sofort
unklar, wer die Entscheidung tatsächlich mitträgt. Die Personen,
welche die Mehrheitsentscheidung zu vertreten und durchzusetzen
haben, handeln "nur entsprechend dem Beschluss".
Gehören die entscheidenden Personen unterschiedlichen
Hierarchieebenen an, muss der (vereinbarte) Entscheidungsweg in der
Regel immer "von unten nach oben" gehen bis zu jener Person gehen,
die letztlich die Entscheidung trifft oder für die "offizielle"
Entscheidung den Ausschlag gibt.
Sind mehrere Personen der gleichen Hierarchie an den
Entscheidungen beteiligt, empfiehlt es sich, die Person, welche im
Moment für das Fachgebiet steht, von welchem der Erfolg für das
Projekt und das Projektmanagement am meisten abhängt, zur ersten
(richtungsweisenden und vorletzten Entscheidungsinstanz einzuplanen.
Entscheidungsverfahren benötigen Zeit. Besteht ein Notstand, ein
Notfall oder Engpass, wird in der Regel stillschweigend erwartet,
geduldet und gefordert, dass der Projektleiter nach eigenem Gusto
selbst ("nach bestem Wissen und Gewissen") entscheidet oder
entscheiden darf (kann, muss). Bei entsprechender Begründung werden
in den nachgeholten Entscheidungsverfahren dann in der Regel auf die
"Eigenmächtigkeiten" sanktioniert. Sicher ist es nicht: Durch
Revisionen, Untersuchungsausschüsse, Personalmaßnahmen oder Klagen
können die Folgen der Spontanentscheidungen oder Eigenmächtigkeiten
für die entscheidenden Personen unangenehm werden.
Bei den Entscheidungsverfahren kommt es in der Regel fast immer
darauf an, die Form zu wahren. Werden die formellen Regelungen
verletzt, wird dies häufig als ausreichender Grund angesehen,
pauschal auch die Entscheidungen selbst abzulehnen.
Teilnehmerkreis:
Alle Schritte sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person erfolgen, die "Projektleiter" ist.
Aufgaben des Projektmanagements:
Das Projektmanagement hat zu ermitteln und zu entscheiden, ob es
nach den bestehenden Regeln und Spielregeln ausreichend handlungs-
und entscheidungsfähig ist, wird oder bleibt, um ein wirksames und
verantwortliches Projektmanagement betreiben zu können.
Das Projektmanagement hat sicherzustellen, dass Regeln und
Spielregeln, nach denen es handelt und entscheidet, offen und
transparent für alle Beteiligten werden, sind und bleiben.
Wo Regeln oder Spielregeln fehlen oder diffus sind, hat das
Projektmanagement für eigene klare Regeln und Spielregeln zu sorgen
und sie allen Beteiligten bekannt zu machen und bei ihnen
durchzusetzen.
Mehr zum Thema "Regeln und Spielregeln":
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
07_700_000
Koordination der Verträge und Vereinbarungen:
70_700_000
Rollen, Funktionen und Verantwortungen:
36_036_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Projektmatrix:
90_000_000
Leitfragen zu AKV Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung:
70_036_000
Episteme:
99_020_000
Verhalten:
50_000_000
Partner: 70_000_000
Orte: 08_100_000
Ressourcen:
08_200_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Projektleitung:
40_000_000
Führung im Projekt:
41_000_000
Kontrolle:
11_000_000
Entscheidungsprozesse
03_350_000.html
Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement:
03_370_000
Rechenschaft:
99_180_000
Verantwortung:
99_050_000
Entscheidungen:
07_700_000
Warnsignale:
06_660_000
Berichtswesen:
13_000_000
Dokumentation:
14_000_000
Termine:
16_000_000
Verantwortung für die Termine:
31_000_000
Aktuelle Stände:
17_000_000
Infos, Nützliches:
19_500_000
Häufige Fragen:
06_680_000
- Vertiefende Themen:
Organisations-übergreifende Regeln und
Spielregeln
Prozesse der Binnenbeziehungen
Prozesse der Organisation
Prozesse der Kommunikation
Soziale Rollen - Konzeptbeschreibungen
Vorgeschichten prägen die Regeln und
Spielregeln.
Rolle des Projektleiters
- Funktionen von Regeln und Spielregeln
Leitbilder als Vorsteuerung von Regeln und
Spielregeln
Entscheidungspunkt, Entscheidungen über den Weg
Entscheidungswege, finale Orientierungen der
Entscheidungen
Entscheidungsverhalten, Erfolgsorientierungen
bei Entscheidungen
Entscheidungen für die Nichtlösung bzw.
Erhaltung von Problemen
Abwertungen z.B. der Notwendigkeit oder
Möglichkeit zur Entscheidung
Klärung der jeweiligen Ausgangslage des Projekts
Klärung der jeweiligen Ausgangslage des
Projektmanagements
Simulationen von Regeln und Spielregeln
Simulationen von
Wirkungen von Regeln und Spielregeln
- Übersicht:
Entscheider im Projekt und im Projektmanagement
Übersicht:
Gliederungen des Projekts
Übersicht: Verträge und Vereinbarungen
Übersicht:
Soziales Mandala
- Empfohlene Suchbegriffe:
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
AGB, Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln