Es geht um die Sicherung von Beweismitteln.
Es geht um die Schaffung von Beweisgrundlagen.
Es geht um die unverzügliche und unverfälschte Dokumentation von Zuständen, die an bestimmten Zeiten an bestimmten Orten bestehen, vorgefunden oder gestaltet wurden.
Es geht um die Sicherung von Beweisen und Beweismitteln durch unabhängige, unbescholtene und glaubwürdige Dritte, wie z.B. Zeugen, Experten, Polizei, Rettungskräfte, Schutzkräfte, Qualitätsbeauftragte, Tester, Vergleichsgruppen und Personen, die keine Beanstandungen erheben.
Es geht um Beweise bzw. der Widerlegung von z.B.:
Es geht um die Beweise für sich, für andere, gegen sich und gegen andere.
Zu beweisen sind z.B. immer:
Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen, Belege, Nachweise.
"Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter." Das gilt auch oftmals mit der Variante: "Wer nicht beweisen kann, dass er ordnungsgemäß gehandelt und sich verhalten hat, wird auch unberechtigte Vorwürfe, Unterstellungen und Anklagen nie mehr los, selbst dann nicht, wenn keine formelle Anklage oder ein Freispruch erfolgt."
"Ist der Markt verlaufen", kann nur noch versucht werden, zu erahnen oder sich vorzustellen, was sich tatsächlich ereignet hat.
In Projekten und im Projektmanagement besteht oder entsteht sehr häufig ein Handlungsdruck oder ein Entscheidungsdruck, der auch dazu führen kann (darf, soll, muss), Missstände unverzüglich zu begrenzen oder aufzuheben, damit das Projekt und das Projektmanagement fortschreiten kann (darf, soll, muss). Durch die unmittelbaren Eingriffe werden oftmals auch die Belege für rechtswidriges Verhalten beseitigt, verändert, überdeckt oder aufgehoben. Läuft das Projekt weiter, wird dies häufig auch so ausgelegt, dass eventuelle vorherige Rechtsverletzungen durch nachträgliche "Genehmigungen" sanktioniert wurden, also nicht mehr verfolgt werden (brauchen, dürfen, können, müssen).
Liegen die Rechtsverletzungen auf Seiten des Projektmanagements, ist häufig zu beobachten, dass die verursachenden Personen alles Belastende rechtzeitig beseitigen. Oder sie sammeln entlastende Belege und Beweise, dass die Rechtsverletzungen notwendig, sachgemäß und unvermeidlich waren, um noch größeren Schaden vom Projekt oder dem Projektmanagement oder für andere Beteiligte und Betroffene abzuwenden.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen vor Vorgesetzten, Auftraggebern, Behörden, Schiedsrichtern und Gerichten geht es um die Überzeugungen durch Beweise, welches Urteil besser begründet werden kann (darf, muss).
In Projekten und im Projektmanagement sind insbesondere die Trittbrettfahrer und Wegelagerer gefährlich, die nur auf Gelegenheiten warten, um durch behauptetes, unterstelltes, vermutetes Fehlverhalten oder einseitige Beurteilungen von Vorkommnissen sich einen finanziellen oder anderen Vorteil zu verschaffen. Auch sogar als "seriös" geltende Partner versuchen mitunter, die Verpflichtungen zu eigenen Gegenleistungen zu reduzieren, Nachlässe oder andere Vorteile "rechtlich" zu einzufordern und zu erstreiten. Die Kreativität der Vertragspartner, die Gesetze, die Beweismittel und schließlich die Gerichte und die Urteile für sich zu nutzen, ist unerschöpflich.
Die Verantwortlichen für das Projekt und das Projektmanagement befinden sich häufig in einer Zwickmühle, zwischen der "Sicherung der Rechtslage" und dem Fortschritt des Projekts entscheiden zu müssen. Jede, wie auch immer getroffene Entscheidung, kann (im Nachhinein!) beliebig von Beteiligten und Unbeteiligten als "richtig" oder "falsch", "zulässig" oder "unzulässig" eingeschätzt werden. Die daraus resultierenden Meinungen und Zuschreibungen von "Cleverness" und "unverantwortlichem Leichtsinn" liegen haarscharf voneinander entfernt: Wer sich auf des Messers Schneide bewegt, kann nicht mehr bestimmen, auf welche Seite er am ehesten kippt.
Auch in Projekten werden immer wieder die Erfahrungen bestätigt: "Wenn's um Geld geht, hört die Freundschaft auf." Und: "Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Die besseren Beweise bestimmen, was Recht bekommt."
Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
E. Durchführung. Ausführung. Operatives Projektmanagement
Allgemeines zur Schrittfolge im operativen Projektmanagement.
Anleitungen zur Schrittfolge:
Schrittfolge 39: Worum geht es?
Anleitung Schrittfolge 39 - Dokumentation.
Anleitungen zu den einzelnen Schritten:
279. Die Dokumentationen der Produkte festlegen, durchführen und sichern.
280. Ergebnisdokumentation festlegen, durchführen und sichern.
281. Die Dokumentation des Projekts festlegen, durchführen und sichern.
282. Nachweise und Belege formell dokumentieren und dauerhaft sicher verwahren.
283. Die Erfüllung von Pflichten dokumentieren.
284. Die Dokumentation der Geschäftsvorfälle ermöglichen, sichern und nachweisen.
285. Die Beweislage in Rechtsangelegenheiten sichern.
286. Die Dokumentation des Bestandes, des Andauernden und Dauerhaften sichern.
287. Die Dokumentation jeweiligen Standes.
288. Die Dokumentation von Findungen und des Neuen.
289. Das Projektmanagement-dokumentieren.