HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





E. Schritt 285: Die Beweislage in Rechtsangelegenheiten sichern.

Es geht um die Sicherung von Beweismitteln.

Es geht um die Schaffung von Beweisgrundlagen.

Es geht um die unverzügliche und unverfälschte Dokumentation von Zuständen, die an bestimmten Zeiten an bestimmten Orten bestehen, vorgefunden oder gestaltet wurden.

Es geht um die Sicherung von Beweisen und Beweismitteln durch unabhängige, unbescholtene und glaubwürdige Dritte, wie z.B. Zeugen, Experten, Polizei, Rettungskräfte, Schutzkräfte, Qualitätsbeauftragte, Tester, Vergleichsgruppen und Personen, die keine Beanstandungen erheben.

Es geht um Beweise bzw. der Widerlegung von z.B.:

  1. Fehlern,
  2. Fehlleistungen,
  3. Vertragsverletzungen,
  4. Unfällen,
  5. Schadensfällen,
  6. höherer Gewalt,
  7. Vorsatz,
  8. Pannen,
  9. Irrtümern,
  10. Vorteilnahme.

Es geht um die Beweise für sich, für andere, gegen sich und gegen andere.

Zu beweisen sind z.B. immer:

  1. Geheimhaltungsvereinbarungen,
  2. die Legitimation von Rechten und Berechtigungen bei deren Geltendmachung,
  3. die Erfüllung bei Forderungen, die unberechtigt sind oder erscheinen,
  4. die Rechtmäßigkeit von Forderungen,
  5. die Zulässigkeit von Klagen, Anklagen,
  6. die Gültigkeit von Beweisen und Beweismitteln,
  7. die Verursachung,
  8. die Beteiligung,
  9. die Zuständigkeit oder Unzuständigkeit,
  10. die Fälligkeit.

Ziele:

  1. Rechtssicherheit der Beweise.
  2. Schutz der Beweise vor Fälschung, Verwechslung, Verlust, Veränderung oder Untergang.
  3. Nachweise der Glaubwürdigkeit der Quellen.
  4. Schutz der verantwortlich handelnden, entscheidenden und handelnden Personen vor unberechtigten Vorwürfen, Schuldzuweisungen und Haftungen.
  5. Sicherung der Nachvollziehbarkeit der Belege und Beweise für ordnungsgemäßes Planen, Entscheiden, Handeln und Verhalten.
  6. Sicherung der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Angemessenheit von kritisierten oder angeklagten Planungen, Entscheidungen, Weisungen, Handlungen, Verhaltensweisen oder Unterlassungen.
  7. Sicherung der Nachvollziehbarkeit von Behauptungen, Beschuldigungen, Anklagen und Verteidigungen.
  8. Ermöglichung und Sicherung einer rechtlichen Bewertung.
  9. Sicherung der Nachvollziehbarkeit von Bewertungen, Beurteilungen, Gutachten und Urteilen von Dritten.
  10. Schutz der Rechtsfähigkeit und Rechtssicherheit für die planenden, entscheidenden und handelnden Personen.

Anleitung:

  1. Erkundigen Sie sich bei Versicherungsunternehmen, der Polizei. Verbänden, Experten und der Rechtsabteilung, welche Angaben üblicherweise bei Schadensmeldungen oder Anzeigen von Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen notwendig und ausreichend sind (erscheinen).
  2. Legen Sie Vorlagen für die (vereinfachte) Anzeige von Störungen, Schäden, Fehlern, Mängeln oder ungewöhnlichen Beobachtungen fest.
  3. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie so genannten "Checklisten" (Prüflisten, Handzettel) für die leichte Feststellung und Protokollierung dessen, "was in Ordnung ist".
  4. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Abweichungen und Unregelmäßigkeiten von jener Person festzustellen und festzuhalten sind, welche die zuerst beobachtet.
  5. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Sanktionen für die Personen, die Abweichungen von den Vereinbarungen und andere Unregelmäßigkeiten "durchgehen lassen", "decken" oder selbst der Pflicht nicht nachkommen (wollen, dürfen, können, müssen) und damit unerwünschten Folgen erst ermöglichen oder gar verstärken.
  6. Ermitteln Sie, welche Belege und Beweise den jeweiligen Sachverhalt belegen, beschreiben und anschaulich machen.
  7. Ermitteln Sie die Gründe und Begründungen ("Rechtsgrundlagen") für die Ermittlung und Identifizierung der Ursachen und der verursachenden Personen.
  8. Ermitteln Sie das "Soll-Verhalten" von Personen, welche unsachgemäß, dilettantisch, verantwortungslos, "in Notlage" oder "wider besseres Wissen" gehandelt oder sich verhalten haben (können, durften, mussten).
  9. Ermitteln Sie die Art und Weise der Legitimationen, welche die verdächtigten Personen tatsächliche oder voraussichtlich für ihr zu kritisierendes Verhalten anführen (wollen, werden, dürfen, müssen).
  10. Ermitteln und legen Sie fest, wie die Belege und Beweise so erstellt und gesondert von den laufenden Vorgängen erhalten, verwaltet, zusammengefasst, ausgewertet und archiviert werden (können, dürfen, müssen).

Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen, Belege, Nachweise.

Mahnungen, Tipps:

"Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter." Das gilt auch oftmals mit der Variante: "Wer nicht beweisen kann, dass er ordnungsgemäß gehandelt und sich verhalten hat, wird auch unberechtigte Vorwürfe, Unterstellungen und Anklagen nie mehr los, selbst dann nicht, wenn keine formelle Anklage oder ein Freispruch erfolgt."

"Ist der Markt verlaufen", kann nur noch versucht werden, zu erahnen oder sich vorzustellen, was sich tatsächlich ereignet hat.

In Projekten und im Projektmanagement besteht oder entsteht sehr häufig ein Handlungsdruck oder ein Entscheidungsdruck, der auch dazu führen kann (darf, soll, muss), Missstände unverzüglich zu begrenzen oder aufzuheben, damit das Projekt und das Projektmanagement fortschreiten kann (darf, soll, muss). Durch die unmittelbaren Eingriffe werden oftmals auch die Belege für rechtswidriges Verhalten beseitigt, verändert, überdeckt oder aufgehoben. Läuft das Projekt weiter, wird dies häufig auch so ausgelegt, dass eventuelle vorherige Rechtsverletzungen durch nachträgliche "Genehmigungen" sanktioniert wurden, also nicht mehr verfolgt werden (brauchen, dürfen, können, müssen).

Liegen die Rechtsverletzungen auf Seiten des Projektmanagements, ist häufig zu beobachten, dass die verursachenden Personen alles Belastende rechtzeitig beseitigen. Oder sie sammeln entlastende Belege und Beweise, dass die Rechtsverletzungen notwendig, sachgemäß und unvermeidlich waren, um noch größeren Schaden vom Projekt oder dem Projektmanagement oder für andere Beteiligte und Betroffene abzuwenden.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen vor Vorgesetzten, Auftraggebern, Behörden, Schiedsrichtern und Gerichten geht es um die Überzeugungen durch Beweise, welches Urteil besser begründet werden kann (darf, muss).

In Projekten und im Projektmanagement sind insbesondere die Trittbrettfahrer und Wegelagerer gefährlich, die nur auf Gelegenheiten warten, um durch behauptetes, unterstelltes, vermutetes Fehlverhalten oder einseitige Beurteilungen von Vorkommnissen sich einen finanziellen oder anderen Vorteil zu verschaffen. Auch sogar als "seriös" geltende Partner versuchen mitunter, die Verpflichtungen zu eigenen Gegenleistungen zu reduzieren, Nachlässe oder andere Vorteile "rechtlich" zu einzufordern und zu erstreiten. Die Kreativität der Vertragspartner, die Gesetze, die Beweismittel und schließlich die Gerichte und die Urteile für sich zu nutzen, ist unerschöpflich.

Die Verantwortlichen für das Projekt und das Projektmanagement befinden sich häufig in einer Zwickmühle, zwischen der "Sicherung der Rechtslage" und dem Fortschritt des Projekts entscheiden zu müssen. Jede, wie auch immer getroffene Entscheidung, kann (im Nachhinein!) beliebig von Beteiligten und Unbeteiligten als "richtig" oder "falsch", "zulässig" oder "unzulässig" eingeschätzt werden. Die daraus resultierenden Meinungen und Zuschreibungen von "Cleverness" und "unverantwortlichem Leichtsinn" liegen haarscharf voneinander entfernt: Wer sich auf des Messers Schneide bewegt, kann nicht mehr bestimmen, auf welche Seite er am ehesten kippt.

Auch in Projekten werden immer wieder die Erfahrungen bestätigt: "Wenn's um Geld geht, hört die Freundschaft auf." Und: "Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Die besseren Beweise bestimmen, was Recht bekommt."

Teilnehmerkreis:

  1. Experten,
  2. Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
  3. Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
  4. Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung der Produkte),
  5. Autoren,
  6. Grafiker,
  7. Konstrukteure,
  8. Entwickler,
  9. Programmierer,
  10. Projektleiter.

Themen Rechtsfragen, Verträge und Vereinbarungen vertiefen:

Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:

  1. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 99_010_000
    Koordination der Verantwortung 00_000_000
  2. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)

    Produkt- und Projektdokumentation: 07_750_000
    Methoden: 60_000_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Berichtswesen: 13_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_640_000
    Checklisten: 06_630_000
    Pflichtenheft: 07_730_000
    Endgültige Leistungsbeschreibung: 07_740_000
    Projektantrag / Projektauftrag: 07_710_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Qualitätsmanagement: 12_000_000
    Implementation: 02_200_260
    Pflege und Wartung: 02_200_295
    Kontrolle: 11_000_000
    Termine, Zeiten: 16_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Verhalten: 50_000_000
    Projekterfolg: 15_000_000
    Aktuelle Stände: 17_000_000
    Projektende: 02_200_270

  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Ergebnisdokumentation

  4. Standards
    Verfahren
    Vorgehensweisen
    Methoden
    Methodik
    Hilfsmittel
    Prozessketten
    Arbeitsweise
    Durchführung
    Ausführung
    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln