Es geht um die Schaffung, Gliederung, Durchführung, Sicherung und Durchhaltung des Projektmanagements für das Projekt.
Es geht um die Passung und Anpassung des Projektmanagements an den Projektfortschritt.
Es geht um die Bereitstellung und Ausübung des Projektmanagements zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der richtigen Art und Weise.
Der Projektauftraggeber kann auch gleichzeitig der Vorgesetzte des Projektleiters sein. Projektauftraggeber und Vorgesetzte sind häufig verschiedene Personen, die unterschiedliche Vorstellungen von den Leistungen haben, die sie von der Projektleitung erwarten. Der HCPM-Pass: Leistungsvereinbarungen legt offen, welche Leistungen (jeweils) bestimmt, erwartet und vereinbart sind und an welchen der Projektleiter gemessen wird.
Im Projektmanagement kommt es auf die Feldkompetenz der eingesetzten Personen an. Theoriekenntnisse reichen in der Regel nicht aus. Wissen muss sich mit Erfahrungen paaren und gefestigt haben.
Die Schritte und die damit verbundenen Prozesse wiederholen sich im Projektverlauf immer wieder, sowohl für das gesamte Projekt als auch für alle seine Gliederungen.
E. Durchführung. Ausführung. Operatives Projektmanagement
Allgemeines zur Schrittfolge im operativen Projektmanagement.
Anleitungen zur Schrittfolge:
Schrittfolge 32: Worum geht es?
Anleitung Schrittfolge 32 Projektmanagementplan.
Anleitungen zu den einzelnen Schritten:
195. Den Ablauf des Projektmanagements planen.
196: Den Ablauf des Projektmanagements für alle Gliederungen festlegen.
197. Das Risikomanagement planen.
198: Die Daten bereitstellen, verfügbar halten und schützen.
199: Die Datensicherheit gewährleisten.
200. Die Erfolgsorientierung sichern.
201: Die Außenvertretung festlegen und sichern.
203: Die Arbeitsweise des Projektmanagements festlegen.
204: Das Projektmanagement vertraglich sichern und absichern.
206: Die geforderten Qualitäten erbringen, sichern und nachweisen.
207: Die Schnittstellen des Projektmanagements gestalten.
208: Infrastruktur für Information und Kommunikation bereitstellen.
209. Leistungsvereinbarungen mit internen Partnern der Organisation abschließen.
211. Sicherung der Beauftragungen Dritter und Verträge und Vereinbarungen mit Externen.
212. Leistungsvereinbarungen mit den Vorgesetzen des Projektpersonals.