E. Schritt 211: Sicherung der Beauftragungen Dritter und
Verträge und Vereinbarungen mit Externen.
Hier werden die externen Personen und Unternehmen ausgesucht und
für Leistungen und Beiträge für das Projekt und das
Projektmanagement verbindlich verpflichtet.
Es geht dabei z.B. um:
- Rechtliche Gültigkeit der Verträge und Vereinbarungen.
- Formaljuristisch korrekte Vertretung der Organisationen.
- Klärung und Vereinbarung der Rechte und Pflichten der
Vertragspartner.
- Vereinbarungen der Rechtsgrundlagen, z.B. geltendes Recht.
- Vereinbarungen der Leistungen und Gegenleistungen.
- Vereinbarungen der Inhalte der Leistungen.
- Vereinbarungen der Fälligkeiten der Leistungen.
- Vereinbarungen der Leistungsorte bzw. Erfüllungsorte.
- Vereinbarungen über die Weisungsbefugnisse.
- Vereinbarungen über die Mitspracherechte, Mitwirkungsrechte
und Mitwirkungspflichten.
- Vereinbarungen über die Mitbenutzungsrechte und Pflichten
z.B. von Maschinen, Einrichtungen.
- Vereinbarungen über die Qualitäten.
- Vereinbarungen über die Sicherung von Loyalität.
- Vereinbarungen über die Art und Weise der Auswahl und
Einweisung der jeweils mit den Leistungen konkret beauftragten
Personen eines jeden Vertragspartners.
- Vereinbarungen über die Art und Weise der Schlichtung von
Streitigkeiten, Konflikten und auftretenden Störungen.
- Vereinbarungen über die Gerichtsbarkeit.
Ziele:
- Sicherung, Bestätigung und Erhalt der Rechtsverbindlichkeit der
Verträge und Vereinbarungen.
- Einhaltung der steuerlichen Vorschriften.
- Erfüllung und Einhaltung und Erfüllung der Nachweispflichten, z.B.
bei Einfuhren, Ausfuhren, Produktionsketten.
- Verbindlichkeit, Nachprüfbarkeit, Einhaltung und Dokumentation von
Qualität.
- Verhandlungen "auf Augenhöhe".
- Transparenz, Dokumentation und Beweisbarkeit der Inhalte der
Vereinbarungen.
- Schaffung von klaren Rechtsgrundlagen bei juristischen
Auseinandersetzungen.
- Ermittlung und Beachtung der wechselseitigen Abhängigkeiten.
- Klärung, Klarheit und Beachtung der Verhandlungsmacht.
- Durchsetzung und Sicherung der Beachtung der eigenen Interessen.
- Klarheit über die Risiken aus den Verträgen und Vereinbarungen.
- Sichere Planungsgrundlagen für die Planungen, Kontrollen und
Steuerungen der Leistungs- und Führungsprozesse.
- Sicherung der Beweislasten bei Leistungsstörungen und
Vertragsstörungen.
Anleitungen für die Verträge und Vereinbarungen mit externen
Dritten:
- Ermitteln Sie die Leistungen und Beiträge, die durch Dritte
zu erbringen sind.
- Ermitteln Sie die Strukturierungen der entsprechenden
Leistungen und Beiträge, z.B. nach Zeit, Dauer, Portionierungen,
Losgrößen, Erfüllungsorten.
- Ermitteln Sie die Standards für die Leistungen und Beiträge.
- Ermitteln Sie die Besonderheiten und Abweichungen von
Standards für Leistungen und Beiträge für das Projekt und das
Projektmanagement.
- Ermitteln Sie die Anforderungen an Experten und Erfahrungen.
- Ermitteln Sie die Vorsteuerungen und Mitwirkungen.
- Ermitteln Sie die Person bzw. die Vertreter der
Organisationseinheiten, die für die Vertragsverhandlungen
zuständig sind oder zuständig gemacht werden.
- Ermitteln Sie die Art des abzuschließenden Vertrages.
- Ermitteln Sie die Person, die für die Ausgestaltung des
abzuschließenden Vertrages die ausreichende Kenntnis verfügt.
- Ermitteln Sie die Person, die für die juristische
Korrektheit und Vollständigkeit des Vertrages zuständig ist.
- Ermitteln Sie die Person, welche über die ausreichende
Vollmacht verfügt, den Vertrag verbindlich abzuschließen.
- Ermitteln Sie die Person, die über die ausreichende
Vollmacht zu Verhandlungen verfügt. Statten Sie
erforderlichenfalls die Personen mit entsprechender Vollmacht
aus.
- Ermitteln Sie die Preise und Konditionen.
- Ermitteln Sie die Personen oder Vertreter von
Organisationen, die als Vertragspartner in Frage kommen.
- Prüfen Sie die Bonität der Personen und der von ihnen
vertretenen Organisationen.
- Ermitteln Sie die Leistungsfähigkeit, Leistungsgrenzen,
Qualitäten der Leistungen und Produkte der in Frage kommenden
Vertragspartner.
- Führen Sie die Verhandlungen.
- Klären Sie die offenen Punkte, Streitfragen, Konditionen und
legen Sie die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die
Leistungen und Gegenleistungen fest.
- Vereinbaren Sie formell und symbolisch ("Handschlag"),
worüber Sie sich einig sind.
- Dokumentieren Sie die Einigung und unterschreiben Sie bzw.
lassen Sie unterschreiben von den Personen, welche die
entsprechenden Verpflichtungen eingehen und für die Erfüllung
verantwortlich gemacht werden können.
Mahnungen, Tipps:
Die Verträge und Vereinbarungen zwischen Organisationen werden
zwar von Personen ausgehandelt, verpflichten jedoch die
Organisationen, nicht die Personen. Die Organisationen sind auch dann zur Erfüllung
verpflichtet, wenn die verhandelnden Personen nicht selbst in der
Lage sind, die zugesagten Leistungen in Persona zu erbringen.
Die Vertragsverhandlungen werden häufig auch genutzt, um sich
über Betriebsgeheimnisse, Erfindungen und Innovationen zu
informieren. Die Vertrauenswürdigkeit der verhandelnden Personen und
die Bonität der Organisationen spielen eine entscheidende Rolle. Bei
den geringsten Bedenken sollten geprüft werden, ob nicht andere
Partner zu finden sind.
Ein Marktüberblick ist in der Regel unmöglich: Irgendjemand kann
irgendetwas immer irgendwie besser oder günstiger. Dies ist jedoch
häufig erst zu erkennen, wenn die Verhandlungen mit den bisherigen
Verhandlungspartnern abgeschlossen sind. "Nachkarten" kann
gewonnenes Vertrauen zerstören.
Bestehendes Vertrauen kann die Grenzen überschreiten (lassen),
die eine klare Wahrnehmung der unterschiedlichen Interessen nicht
mehr erlaubt. Oftmals unbemerkt gehen die bisherigen Vertragspartner
das Risiko der "Vetterleswirtschaft" oder der Korruption ein.
Bestehen Standards bedeutet dies auch, dass die jeweiligen
Leistungen austauschbar sind.
Bestehen Zweifel daran, dass einer der Verhandlungs- oder
Vertragspartner den (abzuschließenden) Vertrag nicht erfüllen will
oder kann, ist der spätere Vertrag wahrscheinlich das Papier nicht
wert, auf welches er gedruckt wird.
Vertrauen Sie niemals darauf, dass offene Fragen "sich schon im
Verlaufe der Zeit" von selbst klären werden. Stellen Sie die offenen
Fragen fest, finden Sie Antworten oder vereinbaren Sie zumindest,
wie sie mit den offenen Fragen gemeinsam umgehen werden.
Klare Verträge sind kurz und bündig.
Verträge werden um so umfangreicher, je mehr ein Vertragspartner
beabsichtigt, dein Vertrag nicht oder nur teilweise zu erfüllen oder
erfüllen zu müssen. Die Verträge werden noch umfangreicher, wenn die
Vertragspartner sich voreinander schützen (müssen) bzw. Zweifel
hegen, dass der jeweils andere Vertragspartner sich an die
Vereinbarungen hält und diese erfüllt.
Gutachten ersparen nicht und niemals das eigene Denken und die
Verantwortung hierfür.
Teilnehmerkreis:
- Personen, die über den Sach- und Fachverstand verfügen, die
für die Inhalte der vereinbarenden Leistungen erforderlich ist,
d.h. Experten. Häufig werden die inhaltlichen Klärungen in so
genannten Vorverhandlungen vorgenommen.
- Personen, die das Projekt und das Projektmanagement
vertreten und die Sonderheiten des Projekts und des
Projektmanagements benennen, gestalten, einfordern und vertreten
können und müssen.
- Personen, die formal für die Verhandlungen und Beschaffungen
zuständig ist, z.B. Einkauf, Logistik.
- Personen, die für die rechtliche Prüfung und Verbindlichkeit
der Vereinbarungen zuständig sind, z.B. Rechtsabteilung. (Die
Leistungen können in Formverträgen oder in den
Geschäftsbedingungen generell eingearbeitet sein.)
- Personen, welche die Organisation nach außen vertreten
dürfen.
- Personen, die das Recht und die Pflicht zum Abschluss von
verbindlichen Verträgen und Vereinbarungen haben. (=
unterschreiben "links" und "rechts").
Gutachtende bzw. beratende Personen sollten eher im Vorfeld oder
zwischen den Verhandlungssequenzen eingeschaltet werden, z.B.
Juristen, Controller, Wissenschaftler, Autoritäten von Fachgebieten.
Aufgaben des Projektmanagements:
Erstmalige und dann wiederkehrende Aufgaben des Projektleiters
sind bei jedem Vertrag und jeder Vereinbarung mit (externen) Dritten
sind z.B.
- Ermitteln und legen Sie die Anforderungen an die Lieferungen
und Leistungen genau fest, die von Dritten beschafft oder
geleistet werden sollen.
- Ermitteln Sie, welche Vereinbarungen Sie mit Dritten im
Rahmen ihrer formellen Vollmachten selbst eigenverantwortlich
und verbindlich abschließen dürfen.
- Ermitteln Sie, welche Vereinbarungen mit Dritten über Ihre
Vorgesetzten durch deren Vollmachten auch für das Projekt und
das Projektmanagement abgeschlossen werden können.
- Ermitteln Sie, welche Vereinbarungen mit Dritten von welchen
Zustimmungspflichten oder Genehmigungspflichten abhängen.
- Ermitteln Sie, welche Vereinbarungen mit Dritten in jedem
Fall durch speziell hierfür vorgesehene Personen oder
Organisationseinheiten zu treffen sind, z.B. Einkauf.
- Ermitteln Sie, für welche Art von Lieferungen und Leistungen
bereits Rahmenverträge, Lieferantenbeziehungen und eingespielte
Beschaffungswege gibt.
- Ermitteln Sie, für welche Art von Lieferungen und Leistungen
bestimmte Formvorschriften zu beachten sind, z.B.
Ausschreibungsverfahren, Auditierungsverfahren,
Bonitätsprüfungen, Zulassungen, Einfuhrvorschriften,
Sicherheitsvorschriften.
- Ermitteln Sie die Abläufe und Usancen von Beschaffungen,
insbesondere Laufzeiten und einzuhaltende Vorgehensweisen und
Regelungen.
- Ermitteln Sie, wie die zur Beschaffung zuständigen Personen.
- Ermitteln Sie, die die zur Beschaffung zuständigen Personen
beauftragt werden (können, dürfen oder müssen).
- Legen Sie mit den zu ständigen Personen die Inhalte und die
Gliederungen der für das Projekt und das Projektmanagement
notwendigen Beschaffungen fest.
- Legen Sie mit den zuständigen Personen die einzuhaltenden
Termine, Anforderungen an Produkt- und Leistungsbeschreibungen
sowie die geforderten Qualitäten der Lieferungen und Leistungen
für das Projekt und das Projektmanagement fest.
- Legen Sie mit der zuständigen Person die Prozesse,
Vorgehensweisen, Art und Weise der Abstimmungen der
Beschaffungen fest.
- Ermitteln Sie die Vorgehensweisen, wenn die zuständige
Person die Beschaffungen nicht oder nicht in der notwendigen Art
und Weise vornehmen will, kann oder darf.
- Ermitteln und legen Sie fest, wie die Verträge und
Vereinbarungen verbindlich abgeschlossen, dokumentiert und
überwacht werden.
- Ermitteln Sie die bestehenden Regelungen und legen Sie fest,
wie die abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen
aktualisiert, geändert, aufgehoben oder gekündigt werden
(können).
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