HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





E. Schritt 206: Die geforderte Qualitäten erbringen, sichern und nachweisen.

Es geht um die Qualitäten, die zu sichern, zu erreichen, einzuhalten, zu belegen, nachzuweisen, durchzuhalten und zu garantieren sind.

Es geht darum, sich zu einigen, was unter "Qualität" verstanden wird.

Es geht darum Qualitätsnachweise gerichtsfest, d.h. justiziabel zu machen durch Argumente, Belege, Nachweise.

Es geht um die Abwehr von behaupteten Mängeln, unberechtigten Schadensersatzansprüchen, Gewährleistungen, Haftungen, die NICHT auf eine mangelhafte Qualität zurückzuführen sind.

Ziele:

  1. Auflösung von vereinbarten und (noch) allgemeine Qualitätsanforderungen in konkrete, messbare und machbare Größen für alle Beiträge, Leistungen, Produkte, Ressourcen und Ergebnisse für das Projekt, all seine Gliederungen und das Projektmanagement.
  2. Bestimmung der Ziele und Orte, an welchen "Qualität" gemessen, festgestellt und dokumentiert wird.
  3. Festlegung der Rechte und Pflichten des Projektmanagements bei Abweichungen des (gegebenen oder voraussichtlichen) IST von der geforderten Qualität.
  4. Bestimmung, Festlegung und Vereinbarungen von Unterlassungen und deren Nachweisungen.
  5. Begrenzungen der Qualitäten (z.B. Reinheitsgrad 99,9 %, Mindesthaltbarkeitsdauer: zwei Jahre).
  6. Festlegung der Bedingungen, unter welchen die Einhaltung bzw. Erfüllung der Qualitätskriterien gelten.
  7. Festlegungen der Anweisungen und Anleitungen an die nachfolgenden Verwender für die von ihnen zu erbringenden Beiträge zum Projekt oder zum Projektmanagement, (Warnhinweise).
  8. Festlegung von Grenzwerten und Schwellwerten, bei deren Überschreitung "Alarm" ausgelöst wird.
  9. Festlegung der Signale für die ordnungsgemäße Übergabe zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und Einsatz der Produkte und Leistungen.
  10. Festlegung der Art und Weise, wie einmal erreichte Qualitäten nicht durch Dritte absichtlich oder unabsichtlich verändert oder zerstört werden können.
  11. Festlegungen der Grenzen für Garantieren, Gewährleistungen und Kulanzen,
  12. Festlegung der Schiedsstellen, die über unterschiedliche Vorstellungen und Bewertungen der Qualität und der Einhaltung der Messgrößen entscheiden (können, dürfen, müssen).
  13. Festlegung der Rechte und Pflichten der Kunden (folgenden Verwender) zur Feststellung der Qualität zum Zeitpunkt de Übernahme, z.B. Empfangsbestätigungen über den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware oder Leistungen.
  14. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen wegen Nichteinhaltung von Qualitätsmerkmalen, die zwar objektiv (nachweislich) gegeben sein können oder waren, aber durch Einwirkungen Dritter, Fehlbehandlungen, höhere Gewalt, Gebrauch, Zufall, Verschleiß oder Verwechslungen entstanden sind oder nicht Gegenstand von Vereinbarungen oder Verpflichtungen sind oder waren.

Anleitung:

  1. Ermitteln und legen Sie fest, was Sie als "Qualität" verstehen, erreichen und verpflichtend einhalten (wollen, können, dürfen, müssen).
  2. Legen Sie die Größen für die Mindestqualitäten und die Höchstgrenzen für jedes Qualitätsmerkmal fest.
  3. Legen Sie die Ausschlüsse fest, z.B. die Verwendung bestimmter Materialien, Stoffe, Maschinen, Verfahren, Bearbeitungen, Verarbeitungen, Vermengungen, Trennungen ("Freilandhaltung", "ohne Chemie", "Keine Kinderarbeit").
  4. Ermitteln und prüfen Sie, ob bestehende allgemeine Qualitätsgrößen für das Projekt und das Projektmanagement ausreichen sind, z.B. vereinbarte Standards und Normen).
  5. Ermitteln Sie die eventuellen Abweichungen von generellen, speziellen oder beauftragten Anforderungen an die Qualität und bringen Sie die geforderten und die nachzuweisenden "Qualitäten" in eine Übereinstimmung.
  6. Ermitteln und legen Sie für jeden Beitrag die zu bringende Qualitäten fest.
  7. Bestimmen Sie für jeden Ort die Personen, welche zu den jeweils bestimmten Zeitpunkten bestimmte Messungen vorzunehmen und zu dokumentieren haben.
  8. Verpflichten Sie die für die Qualität zuständigen Personen für die Messungen, Feststellungen und Dokumentationen.
  9. Ermitteln Sie die Zeiten, Zeitpunkte, Orte und Dauer von Unterbrechungen des Projekts, damit die notwendigen Messungen, Feststellungen und Dokumentationen erfolgen (dürfen, können, müssen).
  10. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Sie und die jeweiligen Beteiligten und Verantwortlichen mit festgestellten Abweichungen der geforderten von der erreichten Qualität umgehen (dürfen, können, müssen).
  11. Legen Sie fest, wie Sie jederzeit nachweisen (können), auf welche Art und Weise Sie durch Beobachtungen, Prüfungen, Messungen, Feststellungen, Planungen, Entscheidungen, Handlungen und Eingriffe die geforderte Qualität vorbereitet, eingefordert, ermöglicht und sichergestellt haben.
  12. Legen Sie fest, wie nachgewiesen wird und bleibt, durch wen, wann, wo und wie Qualitäten vereinbart, beschlossen, versprochen, akzeptiert und gesichert wurden.
  13. Legen Sie die Qualitäten und Messgrößen fest, die niemals ausgelobt, versprochen oder akzeptiert werden (dürfen), z.B. "inflationssicher", "Wertsteigerung mindestens 10 % in einem Jahr".
  14. Legen Sie die Grenzwerte und Schwellwerte fest, ab welcher keine Verbindlichkeit mehr für die Erreichung, Einhaltung und Erfüllung der Messgrößen besteht.
  15. Legen Sie die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen für die Verwendung der Produkte und Leistungen fest.
  16. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer die Kosten für die Nachweisungen der Qualität trägt.
  17. Legen Sie fest, wie "Qualität" dokumentier wird.
  18. Ermitteln Sie, ob Sie nach den Aufträgen und Vereinbarungen berechtigt und verpflichtet sind, die geforderte, gewünschte oder mögliche Qualität zu erreichen. Ermitteln und veranlassen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Berechtigungen und Vollmachten.

Qualitäten, die nur durch Dritte festgestellt werden können, sind z.B.:

  1. die Abwesenheit von bestimmten Stoffen, ("Ohne Konservierungsstoffe",
  2. die Abwesenheit von bestimmten Emissionen und Immissionen, ("geräuscharm"),
  3. die Erfüllung bestimmter Eigenschaften, ("unzerbrechlich"),
  4. der Nichteintritt von befürchteten Folgen, ("ohne Nebenwirkungen").

Bedingungen für die Qualitäten können sein z.B.

  1. Schaffung oder Einhaltung von Bedingungen für die Bestätigung von Qualitäten. ("Höchstgeschwindigkeit 150 km/h", "nicht über 0 Grad Celsius lagern", "kühl und trocken aufbewahren"),
  2. "Regelmäßige Reinigung, Wartung", "Reparatur nur mit Original-Ersatzteilen", "Schutzkleidung",
  3. Beachtung der Hinweise ("Tankinhalt 50 l", Lagertemperatur, Höchstdruck, Größen, Verwendungszwecke, "nur stehend transportieren", "Vor Druck, Feuchtigkeit, Kälte und Sonneneinstrahlung schützen", "nur für Lasten bis zu 1 t"),
  4. Ausschlussbedingungen für die Qualitäten, ("nur für den Innenbereich", Belastungsgrenzen, Verwendungsgrenzen, Haltbarkeitsgrenzen, Verfalldatum, "Nichts für Anfänger!"),
  5. Erfüllung der Anforderungen an Eignung und Qualifizierung der Personen, die mit den Produkten und Leistungen umgehen (dürfen, müssen), ("Sachkundenachweis XY erforderlich", "Nur mit Erlaubnis des Herstellers", "Volljährigkeit", Ausweispflicht, Eingabe von Codes oder Passwörtern, Identifizierungen).

Zur Sicherung der Qualität gehören oft die Erstellung und Aktualisierung wie:

  1. Wartungsvorschriften,
  2. Bedienungsanleitungen,
  3. Betriebsanleitungen,
  4. Bauanleitungen, Einbauanleitungen,
  5. Gebrauchsanleitungen,
  6. Produktbeschreibungen,
  7. Bestandteillisten,
  8. Zubehörlisten, Ersatzteillisten,
  9. Rezepte, Anwendungsempfehlungen,
  10. Gefahrenhinweise, Verbote.

Als "Nachweise" von Qualität werden häufig verwendet:

  1. Abnahmebescheinigungen,
  2. Prüfzeugnisse, Prüfungsbescheinigungen,
  3. Freigaben,
  4. Testergebnisse,
  5. Zertifizierungen,
  6. Siegel, Plaketten,
  7. Gütesiegel,
  8. Markierungen nach Normen, "DIN A4",
  9. Bestätigungen von Übereinstimmungen mit Qualitätsstandards.

Grenzen der Qualität sind z.B.

  1. Versprechen der Einhaltung von Eigenschaften oder Ergebnissen, die völlig subjektiv sind, z.B. "Das Essen schmeckt wie bei Tante Traudl.", "landestypisch", "regional", "natürlich, naturbelassen".
  2. Versprechen wie "neu", "nach bewährter Tradition", "unverändert seit 1111".

Mahnungen, Tipps:

Qualität ist eine Dimension, die erst durch Zuschreibungen von Eigenschaften, Größen oder anderen Merkmalen einen Wert erhält. Das Verständnis von Qualität begrenzt sich dann in der Regel auf die Offensichtlichkeit oder Belegung, dass die zugewiesenen Werte im Ergebnis zutreffen.

Das Projektmanagement kann Qualität nicht herstellen, sondern nur sicherstellen, dass das, was als "Qualität" gilt und vereinbart ist, auch nachweislich gegeben ist bzw. erreicht oder eingehalten wurde.

Es empfiehlt sich, die Feststellungen und Dokumentation sowie Bestätigungen der "Qualitäten" an unbeteiligte Dritte zu übertragen.

Je mehr es gelingt, als "Qualität" zu bezeichnen, was ohnehin unvermeidlich herauskommt, umso einfacher ist es , von "Qualität" zu reden und sie offensichtlich zu machen.

Fehlen konkrete Messgrößen für Qualitäten, wird häufig angenommen, es gälten die eigenen. Manchmal werden die Messgrößen auch beliebig ersetzt oder durch "selbstverständliche", "allgemeingültige" oder "standesgemäße". Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden, dass keine oder andere Messgrößen gelten.

Jede Festlegung einer Qualität und einer Messgröße bestimmt nicht nur etwas Spezielles, sondern verengt auch die Vorstellungen von Qualität. Es wird behauptet, dass Qualität (gegeben) sei, wenn die ausgewählten Kriterien zutreffen.

"Stimmt" die Qualität, wird sie häufig gar nicht wahrgenommen: Es fällt nur auf, "was nicht stimmt", nicht funktioniert oder nicht (mehr) macht, wozu es bestimmt ist und was erwartet wurde.

Teilnehmerkreis:

Die Sicherung der Qualität sollten jene Personen festlegen, die für das Projekt, das Projektmanagement und den bisherigen und weiteren Projektfortschritt verantwortlich sind (werden) und berechtigt und verpflichtet sind, sich selbst an die Regeln und Spielregeln zu halten und sie durchzusetzen.

Thema Qualität sichern:

  1. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 99_010_000
  2. Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses Arbeitsschrittes in der Projektmatrix: 99_010_100
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000

  3. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)
    Partner 08_000_000
    Orte 08:100_000
    Ressourcen 08:200_000
    Projektphasen 02:000_000
    Projektprozesse 03:000_000
    Projektorganisation 41_000_000
    Führung Projektorganisation: 41_000_000
    Termine, Fristen: 16_000_000
    Qualitätsmanagement: 12_000_000
    Verhalten im Projekt: 50_000_000
    Regelkommunikation: 03_340_000
    Termine: 16_000_000
    Warnsignale: 06_660_000
    Notizen: 19_000_000
    Methoden: 60_000_000
    Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement: 03_370_000
    Projektsteuerung: 32_000_000
    Schnittstellen: 99_100_000

  4. Empfohlene Suchbegriffe:
    Objekte
    Objektnummern

    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln