E. Schritt 206: Die geforderte Qualitäten erbringen, sichern und
nachweisen.
Es geht um die Qualitäten, die zu sichern, zu erreichen,
einzuhalten, zu belegen, nachzuweisen, durchzuhalten und zu
garantieren sind.
Es geht darum, sich zu einigen, was unter "Qualität" verstanden
wird.
Es geht darum Qualitätsnachweise gerichtsfest, d.h. justiziabel
zu machen durch Argumente, Belege, Nachweise.
Es geht um die Abwehr von behaupteten Mängeln, unberechtigten
Schadensersatzansprüchen, Gewährleistungen, Haftungen, die NICHT auf
eine mangelhafte Qualität zurückzuführen sind.
Ziele:
- Auflösung von vereinbarten und (noch) allgemeine
Qualitätsanforderungen in konkrete, messbare und machbare Größen
für alle Beiträge, Leistungen, Produkte, Ressourcen und
Ergebnisse für das Projekt, all seine Gliederungen und das
Projektmanagement.
- Bestimmung der Ziele und Orte, an welchen "Qualität"
gemessen, festgestellt und dokumentiert wird.
- Festlegung der Rechte und Pflichten des Projektmanagements
bei Abweichungen des (gegebenen oder voraussichtlichen) IST von
der geforderten Qualität.
- Bestimmung, Festlegung und Vereinbarungen von Unterlassungen
und deren Nachweisungen.
- Begrenzungen der Qualitäten (z.B. Reinheitsgrad 99,9 %,
Mindesthaltbarkeitsdauer: zwei Jahre).
- Festlegung der Bedingungen, unter welchen die Einhaltung
bzw. Erfüllung der Qualitätskriterien gelten.
- Festlegungen der Anweisungen und Anleitungen an die
nachfolgenden Verwender für die von ihnen zu erbringenden
Beiträge zum Projekt oder zum Projektmanagement, (Warnhinweise).
- Festlegung von Grenzwerten und Schwellwerten, bei deren
Überschreitung "Alarm" ausgelöst wird.
- Festlegung der Signale für die ordnungsgemäße Übergabe zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch und Einsatz der Produkte und
Leistungen.
- Festlegung der Art und Weise, wie einmal erreichte
Qualitäten nicht durch Dritte absichtlich oder unabsichtlich
verändert oder zerstört werden können.
- Festlegungen der Grenzen für Garantieren, Gewährleistungen
und Kulanzen,
- Festlegung der Schiedsstellen, die über unterschiedliche
Vorstellungen und Bewertungen der Qualität und der Einhaltung
der Messgrößen entscheiden (können, dürfen, müssen).
- Festlegung der Rechte und Pflichten der Kunden (folgenden
Verwender) zur Feststellung der Qualität zum Zeitpunkt de
Übernahme, z.B. Empfangsbestätigungen über den ordnungsgemäßen
Erhalt der Ware oder Leistungen.
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen wegen Nichteinhaltung
von Qualitätsmerkmalen, die zwar objektiv (nachweislich) gegeben
sein können oder waren, aber durch Einwirkungen Dritter,
Fehlbehandlungen, höhere Gewalt, Gebrauch, Zufall, Verschleiß
oder Verwechslungen entstanden sind oder nicht Gegenstand von
Vereinbarungen oder Verpflichtungen sind oder waren.
Anleitung:
- Ermitteln und legen Sie fest, was Sie als "Qualität"
verstehen, erreichen und verpflichtend einhalten (wollen,
können, dürfen, müssen).
- Legen Sie die Größen für die Mindestqualitäten und die
Höchstgrenzen für jedes Qualitätsmerkmal fest.
- Legen Sie die Ausschlüsse fest, z.B. die Verwendung
bestimmter Materialien, Stoffe, Maschinen, Verfahren,
Bearbeitungen, Verarbeitungen, Vermengungen, Trennungen
("Freilandhaltung", "ohne Chemie", "Keine Kinderarbeit").
- Ermitteln und prüfen Sie, ob bestehende allgemeine
Qualitätsgrößen für das Projekt und das Projektmanagement
ausreichen sind, z.B. vereinbarte Standards und Normen).
- Ermitteln Sie die eventuellen Abweichungen von generellen,
speziellen oder beauftragten Anforderungen an die Qualität und
bringen Sie die geforderten und die nachzuweisenden "Qualitäten"
in eine Übereinstimmung.
- Ermitteln und legen Sie für jeden Beitrag die zu bringende
Qualitäten fest.
- Bestimmen Sie für jeden Ort die Personen, welche zu den
jeweils bestimmten Zeitpunkten bestimmte Messungen vorzunehmen
und zu dokumentieren haben.
- Verpflichten Sie die für die Qualität zuständigen Personen
für die Messungen, Feststellungen und Dokumentationen.
- Ermitteln Sie die Zeiten, Zeitpunkte, Orte und Dauer von
Unterbrechungen des Projekts, damit die notwendigen Messungen,
Feststellungen und Dokumentationen erfolgen (dürfen, können,
müssen).
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie Sie und
die jeweiligen Beteiligten und Verantwortlichen mit
festgestellten Abweichungen der geforderten von der erreichten
Qualität umgehen (dürfen, können, müssen).
- Legen Sie fest, wie Sie jederzeit nachweisen (können), auf
welche Art und Weise Sie durch Beobachtungen, Prüfungen,
Messungen, Feststellungen, Planungen, Entscheidungen, Handlungen
und Eingriffe die geforderte Qualität vorbereitet, eingefordert,
ermöglicht und sichergestellt haben.
- Legen Sie fest, wie nachgewiesen wird und bleibt, durch wen,
wann, wo und wie Qualitäten vereinbart, beschlossen,
versprochen, akzeptiert und gesichert wurden.
- Legen Sie die Qualitäten und Messgrößen fest, die niemals
ausgelobt, versprochen oder akzeptiert werden (dürfen), z.B.
"inflationssicher", "Wertsteigerung mindestens 10 % in einem
Jahr".
- Legen Sie die Grenzwerte und Schwellwerte fest, ab welcher
keine Verbindlichkeit mehr für die Erreichung, Einhaltung und
Erfüllung der Messgrößen besteht.
- Legen Sie die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen für die
Verwendung der Produkte und Leistungen fest.
- Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie, wer die
Kosten für die Nachweisungen der Qualität trägt.
- Legen Sie fest, wie "Qualität" dokumentier wird.
- Ermitteln Sie, ob Sie nach den Aufträgen und Vereinbarungen
berechtigt und verpflichtet sind, die geforderte, gewünschte
oder mögliche Qualität zu erreichen. Ermitteln und veranlassen
Sie gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen, Genehmigungen,
Erlaubnisse, Berechtigungen und Vollmachten.
Qualitäten, die nur durch Dritte festgestellt werden können, sind
z.B.:
- die Abwesenheit von bestimmten Stoffen, ("Ohne
Konservierungsstoffe",
- die Abwesenheit von bestimmten Emissionen und Immissionen,
("geräuscharm"),
- die Erfüllung bestimmter Eigenschaften, ("unzerbrechlich"),
- der Nichteintritt von befürchteten Folgen, ("ohne
Nebenwirkungen").
Bedingungen für die Qualitäten können sein z.B.
- Schaffung oder Einhaltung von Bedingungen für die
Bestätigung von Qualitäten. ("Höchstgeschwindigkeit 150 km/h",
"nicht über 0 Grad Celsius lagern", "kühl und trocken
aufbewahren"),
- "Regelmäßige Reinigung, Wartung", "Reparatur nur mit
Original-Ersatzteilen", "Schutzkleidung",
- Beachtung der Hinweise ("Tankinhalt 50 l", Lagertemperatur,
Höchstdruck, Größen, Verwendungszwecke, "nur stehend
transportieren", "Vor Druck, Feuchtigkeit, Kälte und
Sonneneinstrahlung schützen", "nur für Lasten bis zu 1 t"),
- Ausschlussbedingungen für die Qualitäten, ("nur für den
Innenbereich", Belastungsgrenzen, Verwendungsgrenzen,
Haltbarkeitsgrenzen, Verfalldatum, "Nichts für Anfänger!"),
- Erfüllung der Anforderungen an Eignung und Qualifizierung
der Personen, die mit den Produkten und Leistungen umgehen
(dürfen, müssen), ("Sachkundenachweis XY erforderlich", "Nur mit
Erlaubnis des Herstellers", "Volljährigkeit", Ausweispflicht,
Eingabe von Codes oder Passwörtern, Identifizierungen).
Zur Sicherung der Qualität gehören oft die Erstellung und
Aktualisierung wie:
- Wartungsvorschriften,
- Bedienungsanleitungen,
- Betriebsanleitungen,
- Bauanleitungen, Einbauanleitungen,
- Gebrauchsanleitungen,
- Produktbeschreibungen,
- Bestandteillisten,
- Zubehörlisten, Ersatzteillisten,
- Rezepte, Anwendungsempfehlungen,
- Gefahrenhinweise, Verbote.
Als "Nachweise" von Qualität werden häufig verwendet:
- Abnahmebescheinigungen,
- Prüfzeugnisse, Prüfungsbescheinigungen,
- Freigaben,
- Testergebnisse,
- Zertifizierungen,
- Siegel, Plaketten,
- Gütesiegel,
- Markierungen nach Normen, "DIN A4",
- Bestätigungen von Übereinstimmungen mit Qualitätsstandards.
Grenzen der Qualität sind z.B.
- Versprechen der Einhaltung von Eigenschaften oder
Ergebnissen, die völlig subjektiv sind, z.B. "Das Essen schmeckt
wie bei Tante Traudl.", "landestypisch", "regional", "natürlich,
naturbelassen".
- Versprechen wie "neu", "nach bewährter Tradition",
"unverändert seit 1111".
Mahnungen, Tipps:
Qualität ist eine Dimension, die erst durch Zuschreibungen von
Eigenschaften, Größen oder anderen Merkmalen einen Wert erhält. Das
Verständnis von Qualität begrenzt sich dann in der Regel auf die
Offensichtlichkeit oder Belegung, dass die zugewiesenen Werte im
Ergebnis zutreffen.
Das Projektmanagement kann Qualität nicht herstellen, sondern nur
sicherstellen, dass das, was als "Qualität" gilt und vereinbart ist,
auch nachweislich gegeben ist bzw. erreicht oder eingehalten wurde.
Es empfiehlt sich, die Feststellungen und Dokumentation sowie
Bestätigungen der "Qualitäten" an unbeteiligte Dritte zu übertragen.
Je mehr es gelingt, als "Qualität" zu bezeichnen, was ohnehin
unvermeidlich herauskommt, umso einfacher ist es , von "Qualität" zu
reden und sie offensichtlich zu machen.
Fehlen konkrete Messgrößen für Qualitäten, wird häufig
angenommen, es gälten die eigenen. Manchmal werden die Messgrößen
auch beliebig ersetzt oder durch "selbstverständliche",
"allgemeingültige" oder "standesgemäße". Im Zweifelsfall muss
nachgewiesen werden, dass keine oder andere Messgrößen gelten.
Jede Festlegung einer Qualität und einer Messgröße bestimmt nicht
nur etwas Spezielles, sondern verengt auch die Vorstellungen von
Qualität. Es wird behauptet, dass Qualität (gegeben) sei, wenn die
ausgewählten Kriterien zutreffen.
"Stimmt" die Qualität, wird sie häufig gar nicht wahrgenommen: Es
fällt nur auf, "was nicht stimmt", nicht funktioniert oder nicht
(mehr) macht, wozu es bestimmt ist und was erwartet wurde.
Teilnehmerkreis:
Die Sicherung der Qualität sollten jene Personen festlegen, die
für das Projekt, das Projektmanagement und den bisherigen und
weiteren Projektfortschritt verantwortlich sind (werden) und
berechtigt und verpflichtet sind, sich selbst an die Regeln und
Spielregeln zu halten und sie durchzusetzen.
Thema Qualität sichern:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_010_000
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
99_010_100
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Partner
08_000_000
Orte
08:100_000
Ressourcen
08:200_000
Projektphasen
02:000_000
Projektprozesse
03:000_000
Projektorganisation
41_000_000
Führung Projektorganisation:
41_000_000
Termine, Fristen:
16_000_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Verhalten im Projekt:
50_000_000
Regelkommunikation:
03_340_000
Termine:
16_000_000
Warnsignale:
06_660_000
Notizen:
19_000_000
Methoden:
60_000_000
Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement:
03_370_000
Projektsteuerung:
32_000_000
Schnittstellen:
99_100_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Objekte
Objektnummern
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln