E. Schritt 234: Die Verfahren der sachlich-fachlichen Leistungsabnahme festlegen.
Es geht um die qualitative Abnahme von Leistungen, wonach sich
entscheidet, ob die Leistungen zum Projektfortschritt beitragen.
Es geht um die sachliche, fachliche Tauglichkeit der Leistungen
zum Projekt und zum Projektmanagement.
Es geht z.B. um:
- Zulassungen (Abnahmen) von Produkten,
- Abnahme von persönlichen Leistungen,
- Einlassungen zulassen,
- Einwirkungen zulassen,
- Einbringungen zulassen,
- Entnahmen zulassen (für andere Verwendungen),
- Mitbenutzungen,
- Mehrfachnutzungen, Mehrfachbenutzungen,
- Ausschluss der Einmaligkeit, Einzigartigkeit,
- Endgültigkeit der Annahme und Akzeptanz und Weiterverwendung
der Leistungen, so wie sie erbracht wurden und wozu sie geführt
haben.
Die sachlich-fachliche Abnahme von Leistungen umfasst auch:
- Gefahrenhinweise,
- Hinweise auf Anschlüsse, Verbindungen,
- Hinweise auf Offenes, Unvollständiges, Unabgeschlossenes,
- Anweisungen für den weiteren Umgang, Einsatz und die
Verwendungen,
- Hinweise auf notwendigen Schutz,
- Hinweise auf Verfall, Verschleiß, Lebensdauer, Verfall,
- Hinweise auf erforderliche Pflege und Wartung,
- Hinweise auf Bezugsquellen von Ersatzteilen,
- Hinweise auf Garantien, Gewährleistungen, Haftungen und
Haftungsausschlüsse,
- Nutzungshinweise, Bedienungshinweise.
Ziele:
- Verbot oder Erlaubnis der eigenen Nutzung der Erkenntnisse,
Erfahrungen, Methoden, Instrumente, Lösungen, Ergebnisse.
- Ausschluss von bestimmten Leistungen.
- Ausschluss von bestimmten Experimenten.
- Ausschluss von Abweichungen, Variationen, Alternativen oder
Ersatz.
- Ausschluss von Abweichungen in Form, Inhalt, Gestaltung,
Material, Funktion, Verwendungen.
- Anerkennung der Verpflichtung und Fälligkeit zu
Gegenleistungen.
- Anerkennung der Leistungen.
- Bewertung der Leistungen.
- Sicherung des Projektfortschritts mit den jeweiligen
Leistungen und Beiträgen, so wie sie (geworden) sind.
- Sicherung eines Wettbewerbsverbots.
Anleitungen:
- Legen Sie fest, wo und wann durch Wen Entnahmen von
Produkten zulässig sind.
- Legen Sie fest, wann und ab wann und wie lange Einrichtungen
und Vorrichtungen mitbenutzt werden (dürfen, können, müssen).
- Legen Sie fest, welche Produkte, Einrichtungen und
Vorrichtungen für mehrere Verwendungen vorgesehen sind (werden,
dürfen, können, müssen).
- Legen Sie das Verfahren fest bei Nichtleistungen,
Falschleistungen, Fehlleistungen.
- Legen Sie das Verfahren fest bei Fehlmengen, Übermengen,
- Legen Sie das Verfahren fest für den Umgang mit Überschüssen
und mit Ausschuss.
- Legen Sie das Verfahren fest für den Umgang, weitere
Verwendung und Entsorgung von nicht verbrauchten Ressourcen
(Materialien, Geld).
- Legen Sie das Verfahren fest für den Verbleib von
Materialien, Produkten und Arbeitsmitteln für andere Leistungen
oder Verwendungszwecke.
- Legen Sie das Verfahren fest für Informelles, Hinweise auf
besondere Beobachtungen, Wahrnehmungen, Entwicklungen, Lösungen
oder Alternativen.
- Legen Sie das Verfahren fest für die Information über
Erkenntnisse, Erfahrungen, Beobachtungen während des
Leistungsprozesses, für Verbesserungsvorschläge, Kritik,
Feedback.
Die Anleitungen sind detailliert bei den einzelnen Schritten aufgeführt.
Die Reihenfolge kann sich von Projekt zu Projekt ändern.
In der Regel sind alle Schritte erforderlich.
Wenn Schritte vorgeholt oder (zunächst) übersprungen werden,
sollten sie jeweils unverzüglich nachgeholt werden, bevor mit den
weiter folgenden Schritten begonnen wird.
Mahnungen, Tipps:
Das Projektmanagement ist in der Regel immer gefordert, das
Projekt im Fluss zu halten und weiterzubringen mit den jeweiligen
Leistungen und Ergebnissen, die tatsächlich erbracht und erreicht
wurden, gleichgültig, ob sie den Erwartungen entsprechen oder nicht.
Dies wird in der Regel als Schuld des Projektmanagements angesehen,
gleichgültig, wie es den Projektfortschritt ermöglicht, sichert,
gestaltet oder erzwingt.
Nur selten kann das Projektmanagement die Schuld für
Verzögerungen oder andere Störungen des Projektablaufes auf andere
abwälzen. Das Projektmanagement ist und bleibt jedoch immer
verpflichtet, eventuelle juristische Wertungen auch dann zu
ermöglichen, zu veranlassen und zu sichern, wenn mit ungenügenden
Leistungen und Beiträgen dennoch das Projekt fortgesetzt werden kann
(darf, muss).
Teilnehmerkreis:
Die Verfahren der Leistungsabnahme sollten unter der Federführung von einer einzigen
Person festgelegt und erledigt werden, die "Projektleiter" ist.
Thema "Leistungsabnahme" vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_010_000
- Vertiefungen, Vernetzungen, Verbindungen, Verortung dieses
Arbeitsschrittes in der Projektmatrix:
99_200_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Aktuelle Stände
17_000_000
Meilensteine
02_200_100
Infos, Nützliches
19_500_000
Termine:
16_000_000
Warnsignale:
06_660_000
Notizen:
19_000_000
Standards, Hilfsmittel
06_610_000
Transparenz
99_180_000
Partner
08_000_000
Orte
08:100_000
Ressourcen
08:200_000
Projektorganisation
41_000_000
Führung Projektorganisation:
41_000_000
Termine, Fristen:
16_000_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Verhalten im Projekt:
50_000_000
Regelkommunikation:
03_340_000
Methoden:
60_000_000
Risiko-, Konflikt- und Krisenmanagement:
03_370_000
Projektsteuerung:
32_000_000
Schnittstellen:
99_100_000
- Empfohlene Suchbegriffe:
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln