E. Schritt 313: Abrechnung mit den Gläubigern des Projekts und
des Projektmanagements.
Es geht um die Erfüllung der Schulden des Projekts und des
Projektmanagements.
Es geht um die Begründungen und Rechtfertigungen der
Mittelverwendungen gegenüber den Geldgebern, Kostenträgern,
Investoren, Behörden und Zuschussgebern.
Es geht um die Aufrechterhaltung der zugesagten Finanzmittel,
Kredite und Zuschüsse.
Ziele:
- Nachweise der Berechtigung zur Erstellung, Erbringung und
Einbringung der berechneten Produkte, Beiträge und Leistungen.
- Nachweise und Einhaltung der Zahlungspflichten und
Zahlungsbedingungen.
- Nachweise der Berechtigungen zum Abruf von Projektmitteln,
wie z.B. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Nachschüssen.
- Glaubhaftmachung der gesicherten Restfinanzierung und der
Gesamtfinanzierung.
- Glaubhaftmachung der voraussichtlichen Rückzahlung und
Verzinsung (Amortisation) der Gelder.
- Schutz der Bonität des Projekts und des Projektmanagements.
- Schutz der Vermögenswerte des Projekts und des
Projektmanagements vor dem Zugriff vor Gläubigern, z.B. durch
Pfand, Pfändung, Belastungen, Auflagen.
- Früherkennung und Ersetzung von Gläubigern, die ihre
Verpflichtungen nicht oder nicht mehr erfüllen (wollen, können,
dürfen, müssen).
- Früherkennung von zu erwartenden Arbeitsverweigerungen oder
Verweigerungen der Ausführung weiterer Aufträge werden den
(berechtigten) Bedenken der Leistenden, dass sie "ihr Geld nicht
bekommen oder nicht mehr wieder sehen".
- Schaffung und Pflege des Vertrauensverhältnisses zwischen
Schuldner und Gläubiger.
Anleitung:
- Rechtzeitige Reservierung (Anforderung) der Mittel.
- Legen Sie für jeden Gläubiger eine Person fest, die für die
direkten Auskünfte und Berichterstattungen zuständig und
verantwortlich ist.
- Legen Sie fest und stellen Sie sicher, wie sie unverzüglich
über alle Gerüchte, Biertischtheorien, (üblen) Nachreden,
Unterstellungen und Bedenken bezüglich des Projekterfolges
informiert werden.
- Legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass sie unverzüglich
über alle tatsächlichen, vermuteten oder nicht ausgeschlossenen
Unregelmäßigkeiten im Verhalten von planenden, entscheidenden
und handelnden Personen unterrichtet werden (dürfen, können,
müssen).
- Legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass die Gläubiger
keine direkten oder indirekten Auskünfte von Personen erhalten
(können, dürfen), die nicht von Ihnen autorisiert sind.
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie mit den Gläubigern, dass
sie alle Anfragen, Auskünfte und Nachfragen ausschließlich an
Sie oder die von Ihnen beauftragte Person stellen (dürfen).
- Legen Sie fest, wie Sie frühzeitig bemerken oder erfahren,
dass ein Gläubiger seine noch offenen Zusagen zurückziehen, mit
(weiteren) Auflagen oder von (zusätzlichen) Bedingungen abhängig
machen will (darf, kann, muss).
- Legen Sie fest und stellen Sie sicher, dass das Projekt
immer seinen aktuellen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und
nachkommen kann.
- Legen Sie fest und stellen Sie sicher, wie das Projekt
sofort unterbrochen und gestoppt werden kann (darf, muss), wenn
Gläubiger ihre Zusagen kündigen, nicht (mehr) erfüllen,
verweigern oder die bisherigen Mittel zurückfordern.
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie, wie die Liquidität
erhalten bleibt.
Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen,
Belege, Nachweise.
Mahnungen, Tipps:
Gläubiger sind eher bereit, das bereits investierte Geld zu
verlieren als weiteres Geld für Vorhaben einzusetzen, die eine
Rückzahlung und Amortisation nicht mehr erwarten lassen.
Gläubiger sind, gleichgültig, was auf dem Rubrum der Zusagen
steht, in der Regel nur daran interessiert,
- dass sie ihren Rückfinanzierenden nachweisen können, dass
sie mit deren Geldern gut umgegangen sind,
- dass sie das investierte Geld wieder zurück erhalten,
- dass sie die erwarteten Renditen (Verzinsungen) sicher
erhalten,
- dass sie im Falle von notleidenden Krediten bevorzugt vor
anderen Gläubigern befriedigt werden,
- dass sie ihr Ausfallsrisiko rechtzeitig begrenzen (können),
- dass sie ihre Macht und ihren Einfluss, die mit einer
Gläubigerschaft verbunden sind, behalten:
Mit der Zeit interessieren sich die Gläubiger nur noch für die
Sicherheit, Verzinsung, Rückzahlung und Wertsteigerung ihres
Kapitals. Wer dies leistet und wie dies geschieht, interessiert sie
immer weniger, denn "Geld stinkt nicht".
Die Gläubiger wissen in der Regel, dass sie ihr Geld erst dann
wieder (verzinst) zurückerhalten, wenn das Projekt erfolgreich
beendet wurde und sich anschließend die erwarteten Nutzen erzielen
lassen.
Teilnehmerkreis:
- Experten,
- Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
- Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
- Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung
der Produkte),
- Autoren,
- Grafiker,
- Konstrukteure,
- Entwickler,
- Programmierer,
- Projektleiter.
Thema Produkte, Beiträge, Leistungen vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_010_000
Koordination der Verantwortung
00_000_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Produkt- und Dokumentation des Projektmanagements:
07_750_000
Methoden:
60_000_000
Dokumentation:
14_000_000
Berichtswesen:
13_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_640_000
Checklisten:
06_630_000
Pflichtenheft:
07_730_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Risikomanagement:
03_370_000
Konfliktmanagement:
03_370_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Pflege und Wartung:
02_200_295
Kontrolle:
11_000_000
Termine, Zeiten:
16_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Verhalten:
50_000_000
Projekterfolg:
15_000_000
Aktuelle Stände:
17_000_000
Projektende:
02_200_270
Abschlussbericht:
07_760_000
Realisierung Projektnutzen:
02_200_290
- Empfohlene Suchbegriffe:
Produktdokumentation
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln