HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





E. Schritt 293: Die übergehenden Produkte, Beiträge und Leistungen bestimmen und vereinbaren.

Es geht um die Überzeugung, worüber sich die Beteiligten einig sind.

Es geht um die einige Feststellung: "Das ist es!"

Es geht um die Einigung in der Sache.

Ziele:

  1. Unmittelbares Erkennen des richtigen Produkts, der richtigen Leistung und des richtigen Beitrages.
  2. Ausschluss von Übertragungsfehlern, Missverständnissen, Fehlinterpretationen.
  3. Klare Trennung von Vorschlägen und Alternativen von den gültigen Festlegungen und Einigungen.
  4. Früherkennung und Bearbeitung von Irrtümern und Fehlern.
  5. Verlässlichkeit und Klarheit, worauf man sich einlässt und eingelassen hat.
  6. Verlässlichkeit über die Gültigkeit von Einigungen, Bestimmungen, Festlegungen und Verträgen und Vereinbarungen.
  7. Einhalten und erfüllen, worüber Einigkeit besteht.
  8. Früherkennung und Klärung, was unklar, unbestimmt oder beliebig ausgelegt werden kann.
  9. Früherkennung von Abweichungen.
  10. Sicherstellung der Einigungen in der Sache und den Einigungen über die Preise und Konditionen (Geschäftsvereinbarungen).

Anleitung:

  1. Legen Sie detailliert fest und vereinbaren Sie, was das Produkt ausmacht (ist).
  2. Legen Sie detailliert fest und vereinbaren Sie, worin die Leistung besteht.
  3. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie den Einsatz von gleichen Datensätzen und Dokumenten.
  4. Legen Sie ein Verfahren für die Anzeige, Bestätigung und Anerkenntnis von Änderungen fest, die bereits getroffene Bestimmungen, Festlegungen und Einigungen betreffen (können).
  5. Stellen Sie sicher, dass die "Arbeitsdaten" der Entwürfe und Planungen strikt von den Daten getrennt werden und bleiben, die als Grundlagen für die Produkte, Leistungen und Beiträge gelten.
  6. Legen Sie ein Verfahren fest für den Widerruf von Einigungen, wenn z.B. Irrtümer, Fehler oder falsche Einschätzungen erkannt werden.
  7. Legen Sie ein Verfahren fest für die unmissverständliche Festlegung des gültigen Standes der Einigungen.
  8. Verlässigen Sie sich, ob Ihre Annahmen (noch) stimmen und vereinbart wurden (sind).
  9. Ermitteln und legen Sie fest, wie Sie frühzeitig Abweichungen im Handeln, Verhalten oder bei Entscheidungen erkennen (können, dürfen, müssen), die nicht in den Planungen entsprechend berücksichtigt sind.
  10. Trennen Sie strikt die Einigungen "in der Sache" von den Einigungen und Bewertungen "des Geschäfts" von Leistungen und Gegenleistungen.

Objektive Größen:

Bei den Bestimmungen von objektiven Größen geht es z.B. um Längen, Breiten, Höhen, Gewichte, Mischungsverhältnisse, Belastbarkeit, Zeiten, Orte, Mengen. Sind die objektiven Größen bestimmt, ist eine Einigung in der Regel einfach.

Subjektive Größen:

Zur den subjektiven Größen zählen z.B. Farben, Lautstärken, Glätte. Die subjektive Größen werden häufig in objektive Größen umgewandelt, um eine Einigung darüber erzielen zu können, was gefordert, erwartet und schließlich gemessen werden kann, wie z.B. Farbwerte, Dezibel-Werte.

Werden die objektivierte, jedoch unverändert subjektiv bleibenden Größen eingehalten, wird "nur" bestätigt, dass die "Mischungen" oder "das Arrangement" stimmen, nicht jedoch, ob das Produkt "gefällt" oder geeignet ist.

Ästhetische Größen:

Zu solchen Größen zählen z.B. Geschmack, Schönheit, Eleganz, Gefälligkeit, das Fahrgefühl, die gefühlte Sicherheit, Bequemlichkeit, Anwenderfreundlichkeit, Anmut. Für die Bestimmungen und Einigungen über ästhetische Größen eignen sich Proben, Anschauungsmaterialien, Anproben. Prototypen, Muster, Modelle.

Der Prozess der Bestimmung und Einigung über ästhetische Größen wird leichter, wenn es "viel zum Ablehnen, also eine große Auswahl" gibt. Die "Modenschauen" (Leistungsschauen, Messen) schärfen das Empfinden, was konkret erwartet, benötigt, bestellt und schließlich beauftragt wird.

Der Geschmack ändert sich am schnellsten.

Kuriositäten, die in der Praxis jedoch keine sein müssen:

  1. Die "Leistung" kann auch in der Abwesenheit bestehen.
  2. Die "Leistung" kann auch Nichtstun, gewähren lassen, zulassen, Dulden, nicht eingreifen sein.

Maßnahmen:

  1. Legen Sie fest, wer die Verhandlungen führt.
  2. Legen Sie fest, wer die Inhalte für die Produkte und Leistungen festlegt, also das, worüber Einigung unbedingt erforderlich ist.
  3. Legen Sie fest, wer entscheidet.
  4. Legen Sie fest, wie die Einigung erfolgt. (Wer kann mit wem sich verständigen und einigen?)
  5. Legen Sie fest, wen die Einigung bindet.
  6. Legen Sie fest, worauf Sie sich eingelassen haben.
  7. Legen Sie fest, was Sie tun werden, wenn eine Einigung nicht erfolgt: Es ist gar nichts vereinbart.

Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen, Belege, Nachweise.

Mahnungen, Tipps:

Wenn der Anzug passt, interessieren die Maße nicht mehr, die der Schneider für den Zuschnitt und die Nähte gebraucht hat. Anzüge in Konfektionsgrößen schlappern immer irgendwo ein bisschen. War ein Maßanzug vereinbart, stellen Enge und Schlapperweiten Mängel dar. Was es ein Anzug "von der Stange", werden Unpässlichkeiten eher verziehen, wenn der Anzug zwar der Konfektionsgröße entspricht, aber dennoch etwas zwickt. Die Maße der Konfektionsgrößen sind wenig verlässlich, so lange keine Einigung darüber besteht, für welches Mode in welchem Land geschneidert werden soll.

Eine Einigung kann nicht einseitig aufgehoben werden: Sie kann jedoch "gekündigt" werden, z.B. durch einen Änderungsvorschlag. Wird der Vorschlag angenommen, ist die Einigung wieder hergestellt. Im Zweifelsfall kann Streit entstehen, ob die erste oder die zweite Einigung gilt. Es ist also immer auch eine Einigung über jenen Stand der Einigung erforderlich, der gültig ist (bleibt). Im Zweifelsfall sind Belege (Nachweise) erforderlich.

Begrenzen sich die Einigungen auf die Einigungen über Leistungen und Gegenleistungen (Preise und Konditionen), bleibt oftmals unklar, was damit jeweils gemeint sei, soweit es nicht um Geld geht. Werden die Einigungen in der Sache verzögert, z.B. wegen Machtspielchen, erhöht sich der Druck auf die tatsächlich handelnden Personen.

Es kann auch umgekehrt sein: Die Handelspartner einigen sich über die Konditionen und Preise, aber die ausführenden Personen wissen deshalb noch lange nicht, was sie tun sollen, dürfen, können oder müssen, damit ihre Produkte, Leistungen und Beiträge zusammenpassen. Die notwendigen Klärungen werden oftmals erschwert, vermieden oder durch die Weisungen ersetzt: "Wie das letzte Mal!", "Wie immer." "Wie ihr es für richtig hält.", "Nach Norm XYZ."

Teilnehmerkreis:

  1. Experten,
  2. Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
  3. Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
  4. Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung der Produkte),
  5. Autoren,
  6. Grafiker,
  7. Konstrukteure,
  8. Entwickler,
  9. Programmierer,
  10. Projektleiter.

Thema Produkte, Beiträge, Leistungen vertiefen:

  1. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 99_010_000
    Koordination der Verantwortung 00_000_000
  2. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)

    Produkt- und Dokumentation des Projektmanagements: 07_750_000
    Methoden: 60_000_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Berichtswesen: 13_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_640_000
    Checklisten: 06_630_000
    Pflichtenheft: 07_730_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Risikomanagement: 03_370_000
    Konfliktmanagement: 03_370_000
    Qualitätsmanagement: 12_000_000
    Pflege und Wartung: 02_200_295
    Kontrolle: 11_000_000
    Termine, Zeiten: 16_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Verhalten: 50_000_000
    Projekterfolg: 15_000_000
    Aktuelle Stände: 17_000_000
    Projektende: 02_200_270
    Abschlussbericht: 07_760_000
    Realisierung Projektnutzen: 02_200_290
  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Produktdokumentation

    Standards
    Verfahren
    Vorgehensweisen
    Methoden
    Methodik
    Hilfsmittel
    Prozessketten
    Arbeitsweise
    Durchführung
    Ausführung
    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln