Es geht um die geordnete, freiwillige, zwangsweise, gesetzliche oder unvermeidliche Rechtnachfolge im Projekt und im Projektmanagement.
Es geht um die Rechtsnachfolge des Projekts durch die Übergabe "an die Linie".
Es geht um die Rechtsnachfolge des Projektmanagement durch die Übernahme der Managementleistungen und Managementfunktionen "durch die Linie".
Es geht um die Rechtsnachfolge der Ergebnisse des Projekts und des Projektmanagements durch die Fortführung in den allgemeinen, laufenden Prozessen.
Es geht um die Verfahren bei vermutlichen und festgestellten Nicht-, Minder-, Fehl- oder Falschleistungen im Projekt und im Projektmanagement, generell und im Einzelfall.
Es geht um die Dokumentation des Aufgelassenen, Hinterlassenen, Verlassenen, wenn kein Nachfolger feststeht oder übernimmt.
Es geht um die Übernahmen (den Eintritt) in die bestehenden Verträge und Vereinbarungen (aller Art).
Es geht um die Neugestaltung von Verträgen und Vereinbarungen, die durch die Rechtsnachfolge möglich, angestrebt oder erzwungen werden.
Es geht darum, die restlichen Projektinhalte anzunehmen, aufzunehmen und zu verteilen und die Fortführung des Projekts und des Projektmanagements zu sichern.
Aktualisierungen im Rahmen der Rechtsnachfolge sind häufig erforderlich für:
Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen, Belege, Nachweise.
Im Wege der Rechtsnachfolge werden die "Filetstücke" in der Regel heiß umkämpft, während die Schmuddelecken, das Unerledigte, Unangenehme oft in unangemessener Art und Weise liegen gelassen wird.
Bei Veränderungen der Organisation wird in der Regel vergessen, welche Veränderungen in den Rechtsbeziehungen dadurch für die laufenden Projekte und das Projektmanagement entstehen. Oftmals wissen die planenden, entscheidenden und handelnden Personen über längere Zeiträume hinweg nicht, wer "eigentlich" etwas zu sagen hat und es auch in einer für das Projekt und das Projektmanagement erforderlichen Art und Weise kann.
Übergänge in der Rechtsnachfolge werden von allen Beteiligten gerne genutzt, um sich von Unbequemen, schief gelaufenen und wenig erfolgversprechenden Projekten und Personen zu trennen.
Die Personen, die das Projekt und das Projektmanagement bis zur Rechtsnachfolge erfolgreich gestaltet haben, werden im weiteren Projekt und im Projektmanagement oft nicht mehr benötigt und werden "freigestellt". Ihre Leistungen gehen unter bzw. werden von den Rechtsnachfolgern als "eigene Leistungen verkauft".
E. Durchführung. Ausführung. Operatives Projektmanagement
Allgemeines zur Schrittfolge im operativen Projektmanagement.
Anleitungen zur Schrittfolge:
Schrittfolge 40: Worum geht es?
Anleitung Schrittfolge 40 - Abnahme.
Anleitungen zu den einzelnen Schritten:
290. Den Prozess des Übergangs gestalten.
291. Die Übergaben und Abnahmen der Produkte, Beiträge und Leistungen vorbereiten und sichern.
292. Die Eigenleistungen und Eigenfertigungen einbringen und abnehmen (lassen).
293. Die übergehenden Produkte, Beiträge und Leistungen bestimmen und vereinbaren.
294. Die Beziehungen zwischen Übergebenden und Übernehmenden gestalten.
295. Den Projektnutzen sichern.
296. Die ordnungsmäßigen Lieferungen und Leistungen nachweisen.
297. Die eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen schützen.
299. Die Mängel von Produkten, Beiträgen und Leistungen feststellen und dokumentieren.
300. Die Annahme von unpassenden Produkten, Beiträgen und Leistungen rechtzeitig verweigern.
301. Den Moment des Übergangs gestalten.
302. Die Übergabe ("Lieferungen und Leistungen") nachweisen.
303. Die Übernahme ("den Empfang") nachweisen.
304. Die Stabübergabe an die Nachfolgende sichern und nachweisen.
305. Die Rechtsnachfolge sichern und nachweisen.