E. Schritt 297: Die eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen
schützen.
Es geht um den Schutz der eigenen Produkte, Beiträge und
Leistungen vor Verlust, Missbrauch oder Zweckentfremdung.
Es geht um die Zurückhaltung von Produkten, Beiträgen und
Leistungen.
Es geht um die Verweigerung der Herstellung der Produkte,
Erzeugung der Beiträge und Erbringung der Leistungen.
Es geht um den Schutz des guten Namens - oder gar der Existenz.
Es geht auch um den Schadenersatz für Störungen im Projekt können höher sein als der
Verlust aus der Leistungsverweigerung.
Ein Schutz der (eigenen) Leistungen kann ("plötzlich")
erforderlich werden z.B.:
- bei (angestrebten) Nachverhandlungen zwecks Änderungen von
Preisen oder anderen Konditionen,
- bei (erwarteten oder bereits eingetretenen) Störungen bei
Abnahmeverpflichtungen,
- bei Änderungen der Mengengerüste (Mehrmengen, verringerte
Mengen),
- bei bereits erbrachten oder unausweichlichen Mehrleistungen,
- bei (bereits erfolgter oder erwarteter) "Geschäftsführung
ohne Auftrag",
- bei Notfällen und Unfällen,
- bei Störungen,
- bei außerordentlichen Reparaturen und Wartungen,
- bei fehlenden Passungen zu den Produkten, Prozessen und
Leistungen, in welche die eigenen Produkte, Beiträge und
Leistungen eingebracht werden (sollen, müssen, können),
- bei Verschlechterung der Bonität der Abnehmenden.
Ziele:
- Sicherung der Bezahlung der eigenen eingebrachten Produkte,
Beiträge und Leistungen.
- Sicherung der sachkundigen und fachkundigen Verwendung der
eigenen eingebrachten Produkte, Beiträge und Leistungen.
- Schutz des eigenen Namens vor Beschädigung, Missbrauch oder
Misskredit.
- Schutz der Abnehmenden vor den eigenen Produkten, Beiträgen
und Leistungen, die nicht oder nur mangelhaft oder fehlerhaft
erbracht werden (können, dürfen, müssen).
- Schutz der Abnehmenden vor der Abnahme von Produkten,
Beiträgen und Leistungen, die nicht in der vorgesehenen,
beauftragten oder bestellten Art und Weise erbracht werden
(können, dürfen).
- Schutz vor Regressforderungen, die über den Verlust der
Bezahlung der eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen
hinausgehen (können).
- Schutz vor Lieferungen und Leistungen an kreditunwürdige,
zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Abnehmer.
- Schutz der eigenen, neuen Urheberrechte, Erfindungen,
Entdeckungen, Patente, Muster, Modelle und Gebrauchsmuster vor
Vermassung oder Inbesitznahme durch Andere.
- Abwehr von Schuld, Schuldzuweisungen oder Haftungen für den
Misserfolg durch mangelnde Kompetenzen und mangelnder Bonität
der Abnehmenden.
- Sicherung der Anerkennung des Beitrags zum Projekterfolg und
Abwehr der Vereinnahmung des gesamten Projekterfolgs durch die
Übernehmenden.
Anleitung:
- Ermitteln Sie die Sach- und Fachkompetenz der Personen,
welchen Sie Ihre Produkte, Beiträge und Leistungen "zur
gefälligen Verwendung" überlassen (wollen, können, dürfen,
müssen).
- Ermitteln Sie die Bonität der Zahlungspflichtigen.
- Ermitteln Sie die Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit
der Empfänger Ihrer Produkte, Beiträge und Leistungen.
- Ermitteln, stellen Sie fest und entscheiden Sie, ob die
bestehenden Verträge und Vereinbarungen sicherstellen, dass Sie
im aktuell geforderten und möglichen Umfange leisten (dürfen,
können, müssen).
- Ermitteln, stellen Sie fest und vereinbaren Sie die
erforderlichen Ergänzungen der bestehenden Verträge und
Vereinbarungen.
- Ermitteln, stellen Sie fest und berichtigen Sie die
Erwartungen und Versprechen, die an Sie, Ihre Produkte, Beiträge
und Leistungen gestellt werden, jedoch nicht (mehr) eingehalten
werden (wollen, können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Art und Weise, wie die
übernehmenden Personen in die zweckbestimmte weitere Verwendung
Ihrer Produkte, Beiträge und Leistungen eingearbeitet oder
eingewiesen werden (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Art und Weise der
Unterstützungen der übernehmenden Personen, die Sie zur
"Lieferung" Ihrer Produkte, Beiträge und Leistungen zur
Bedingung machen.
- Ermitteln und vereinbaren Sie die Art und Weise, wie die
Haftungen und eventuellen Regressansprüche frühzeitig erkannt
und abgewehrt werden (können, dürfen, müssen).
- Ermitteln Sie, ob Sie selbst (noch) bereit und in der Lage
sind, die Verträge und Vereinbarungen (weiterhin) zu erfüllen
und korrigieren Sie frühestmöglich die bestehenden
Vertragsverhältnisse.
Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen,
Belege, Nachweise.
Mahnungen, Tipps:
Niemand "muss" etwas abgeben.
Niemand will oder muss "Perlen vor die Säue werfen". Entscheidend
für die Herausgabe der Produkte, die Erbringung der Beiträge und
Leistungen ist letztlich die Bonität der Personen, Organisationen,
Projekte und Prozesse, in welchen sie zur Verfügung gestellt werden
(müssen, dürfen, können).
Die Schadenersatzforderungen für Störungen im Projekt können höher sein als der
Verlust aus der Leistungsverweigerung.
Es geht um Loslassen, das auch Eitelkeiten verletzen kann. Sind
die Produkte übergegangen, die Beiträge und die Leistungen erbracht,
erscheint der dafür vereinbarte oder (noch) mögliche Ersatz mitunter
schal, - zumindest aus der Sicht der Leistenden.
Wird erkannt, dass der Projekterfolg in hohem Maße von den
eigenen Produkten, Beiträgen und Leistungen abhängt, versuchen die
Leistenden mitunter, die "Preise" zu erhöhen. Die Grenzen des
Vernünftigen (aus der Sicht des Projektmanagements und des
Projekterfolgs) werden ausgelotet und manchmal (unverantwortlich)
überschritten.
Teilnehmerkreis:
- Experten,
- Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
- Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
- Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung
der Produkte),
- Autoren,
- Grafiker,
- Konstrukteure,
- Entwickler,
- Programmierer,
- Projektleiter.
Thema Produkte, Beiträge, Leistungen vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_010_000
Koordination der Verantwortung
00_000_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Produkt- und Dokumentation des Projektmanagements:
07_750_000
Methoden:
60_000_000
Dokumentation:
14_000_000
Berichtswesen:
13_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_640_000
Checklisten:
06_630_000
Pflichtenheft:
07_730_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Risikomanagement:
03_370_000
Konfliktmanagement:
03_370_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Pflege und Wartung:
02_200_295
Kontrolle:
11_000_000
Termine, Zeiten:
16_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Verhalten:
50_000_000
Projekterfolg:
15_000_000
Aktuelle Stände:
17_000_000
Projektende:
02_200_270
Abschlussbericht:
07_760_000
Realisierung Projektnutzen:
02_200_290
- Empfohlene Suchbegriffe:
Produktdokumentation
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln