HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier





E. Schritt 300: Die Annahme von unpassenden Produkten, Beiträgen und Leistungen rechtzeitig verweigern.

Es geht um den Schutz der eigenen weiteren Beiträge zum Projekt und zum Projektmanagement vor erkanntem, vermeidbaren oder voraussichtlichen Ballast und unangemessenen Lasten und Belastungen.

Es geht um die Weigerung, die angebotenen und verfügbaren Produkte, Beiträge und Leistungen so anzunehmen, wie sie sind, gleichgültig, ob sie "in Ordnung" sind oder scheinen oder nicht.

Es geht um den Umgang mit Abnahmeverpflichtungen und Übernahmeverpflichtungen.

Es geht um die Abwehr einer Durchsetzung oder Erzwingung der Abnahme.

Es geht um die juristischen Folgen von berechtigen und unberechtigten Annahmen oder deren Verweigerungen.

Ziele:

  1. Abwehr von unerwünschten Einträgen, Einbringungen, Produkten, Beiträgen, Leistungen in das Projekt und das Projektmanagement.
  2. Abwehr von unerwünschten Einflussnahmen, Weisungen und Eingriffen.
  3. Abwehr von Hinterlassenschaften, Müll, Schrott, Ausschuss, Restmengen, Hilfsmitteln, Geräten, Vorrichtungen, Verpackungen.
  4. Sicherung der Beseitigung der Folgen von unerwünschten Produkten, Beiträgen und Leistungen.
  5. Schutz vor dem Eintritt in unerwünschte, überholte oder unangemessene Verträge und Vereinbarungen sowie Aufträge für das (weitere) Projekt und das Projektmanagement.
  6. Abwehr des Eintritts in noch nicht erfüllte Zusagen, Versprechen, Haftungen, Gewährleistungen, Qualitätsanforderungen, Nutzenversprechen.
  7. Abwehr von unerwünschten Rechten und Berechtigungen.
  8. Abwehr der Übernahme von Pflichten, Verpflichtungen, Folgekosten.
  9. Abwehr der Verpflichtung zur Erfüllung von Verträgen und Vereinbarungen.
  10. Abwehr der Fortsetzung der gegebenen oder geplanten Projektorganisation.
  11. Abwehr der Zusammenarbeit mit bisherigen oder vorgesehenen Partnern, Auftraggebern oder Auftragnehmern sowie Mitarbeitenden.
  12. Abwehr der Übernahme und Verwendung der bereitgestellten Ressourcen, Methoden, Verfahren.
  13. Abwehr der Übernahme und des weiteren Einsatzes des Projektpersonals.
  14. Sicherung von angemessenen Rahmenbedingungen für die Fortsetzung des Projekts und des Projektmanagements.

Eine Annahmeverweigerung kann das Projekt und das Projektmanagement unmittelbar in eine Krise führen, die zu einer Neuentscheidung über das gesamte Projekt und das Projektmanagement führen (dürfen, können, müssen).

Typische Verweigerungen sind z.B.:

  1. Die Verweigerung der Inbesitznahme.
  2. Die Verweigerung der Annahme des Eigentums.
  3. Die Verweigerung der Anerkennung der Herkunft, der Urheberschaft.
  4. Die Verweigerung der Anerkennung und Bestätigung der Leistung durch die Leistenden.
  5. Die Verweigerung der Anerkennung der (weiteren) Beteiligung.
  6. Die Verweigerung der Anerkennung der Abnahmeverpflichtung z.B. mangels Vertrag, Auftrag, Vereinbarung.
  7. Die Verweigerung der Anerkennung der Leistungsberechtigungen der Leistenden, z.B. bei unerwünschten, eigenmächtigen, ehrenamtlichen Mitwirkungen, Lieferungen und Leistungen, Geschenken, freiwilligen Überlassungen.
  8. Die Verweigerung der Anerkennung der Verwendbarkeit, Tauglichkeit, Notwendigkeit und Nützlichkeit der Produkte, Beiträge und Leistungen.
  9. Die Verweigerung der Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Produkte, Beiträge und Leistungen.
  10. Die Verweigerung der Anerkennung der bereits erfolgten Verwendungen.
  11. Die Verweigerung der Anerkennung der Pflichten und Verpflichtungen für die Folgen einer Annahme oder Abnahme.
  12. Die Verweigerung der Anerkennung von Haftungen gegenüber Dritten für die zu übernehmenden Produkte, Beiträge und Leistungen.
  13. Die Verweigerung der Anerkennung von Verpflichtungen zur Pflege und Wartung (Fortführung) der zu übernehmenden Produkte, Beiträge und Leistungen.
  14. Die Verweigerung von weiter bestehenden Rechte und Berechtigungen der bisherigen Leistenden, z.B. Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalte, Rückforderungsrechte, Pfandrechte, Mitspracherechte, Mitwirkungsrechte, Erfolgsbeteiligungen.

Anleitung:

  1. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Anforderungen an die Produkte, Beiträge und Leistungen, die Sie erwarten und benötigen.
  2. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie die Art und Weise der Prüfungen und Feststellungen, dass die Produkte, Beiträge und Leistungen den Anforderungen entsprechen.
  3. Ermitteln, legen Sie fest und vereinbaren Sie Zeit und Ort des verbindlichen Angebotes zur Annahme, Abnahme und Übernahme.
  4. Ermitteln Sie die Rahmenbedingungen, die mit der Annahme, Abnahme und Übernahme von Ihnen mit zu übernehmen sind.
  5. Ermitteln Sie die Anforderungen an die Rahmenbedingungen, unter welchen Sie die angedienten, angebotenen oder bereitgestellten Produkte, Beiträge und Leistungen annahmen, abnehmen und übernehmen (wollen, können, dürfen, müssen).
  6. Legen Sie fest, was Sie in keinem Fall annehmen, abnehmen, durchgehen lassen oder übernehmen (wollen, können, dürfen, müssen).
  7. Legen Sie fest, wie Sie frühzeitig erkennen (können, dürfen, müssen), ob die angedienten, angebotenen, erstellten oder bereitgestellten Produkte, Beiträge und Leistungen Ihren Anforderungen für das Projekt und das Projektmanagement entsprechen (werden, können, dürfen).
  8. Legen Sie das Verfahren fest, wie Sie frühzeitig eine voraussichtliche ganze oder teilweise Ablehnung der Produkte, Beiträge oder Leistungen den Betroffenen und mit den Leistungen beauftragten Partnern mitteilen (dürfen, können, müssen).
  9. Legen Sie fest, wie Sie verhindern (dürfen, können, müssen), dass unerwünschte Produkte, Beiträge und Leistungen untergeschoben, zwangsweise eingebracht oder verpflichtend übernommen werden (dürfen, können, müssen).
  10. Legen Sie das Verfahren fest, wie unerwünschte, nicht angenommene und abgenommene Produkte, Beiträge und Leistungen unverzüglich wieder aus dem Projekt und dem Projektmanagement entfernt bzw. die bereits erfolgten Änderungen und Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden (können, dürfen, müssen).
  11. Legen Sie das Verfahren fest, wie das Projekt in die Krise geführt und Neuentscheidungen über das gesamte Projekt und das Projektmanagement getroffen werden, die durch die Verweigerung der Annahmen, Abnahmen und Übernahmen entstehen.

Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen, Belege, Nachweise.

Mahnungen, Tipps:

Niemand "muss" etwas abnehmen.

Die allgemeinen Regeln, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Annahme oder Verweigerung von Leistungen aller Art sind gesetzlich geregelt und in den AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den speziellen Geschäftsbedingungen generell oder speziell festgelegt. Eine rechtzeitige Beratung ist bei den ersten Anzeichen für eine voraussichtlich mögliche Verweigerung der Annahme immer zweckdienlich.

"Ein bisschen schwanger sein geht nicht." Wer die angedienten, angebotenen und bereitgestellten Produkte, Beiträge und Leistungen annimmt, abnimmt und übernimmt, übernimmt unverzüglich auch die Verantwortung dafür im Projektfortschritt. Die Gelegenheiten zu einer Annahmeverweigerung sind in der Regel nur sehr kurz. Werden die richtigen Zeitpunkte verpasst, bleibt nur die resignative Annahme, Abnahme und Übernahme. Die volle Verantwortung bleibt jedoch.

Es ist leichtfertig und unverantwortlich, die bereits mit den Produkten, Beiträgen und Leistungen beschäftigten über eine drohende Verweigerung der Annahme im Unklaren zu lassen. Wenn sich Rahmenbedingungen im Projekt und im Projektmanagement ändern, die eine vorgesehene Annahme, Abnahme und Übernahme verzögern, verhindern oder hinfällig werden lassen, befindet sich das Projekt und das Projektmanagement in einer Krise, die in der Regel nur durch Neuentscheidungen und neue Vereinbarungen aufzulösen ist.

Wird die Annahme, Abnahme oder Übernahme vertragswidrig verweigert, haftet der Verweigernde für die dadurch entstehenden Ausfälle, Zusatzkosten und Folgekosten sowie für die Folgen für das Projekt und das Projektmanagement.

Teilnehmerkreis:

  1. Experten,
  2. Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
  3. Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
  4. Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung der Produkte),
  5. Autoren,
  6. Grafiker,
  7. Konstrukteure,
  8. Entwickler,
  9. Programmierer,
  10. Projektleiter.

Thema Produkte, Beiträge, Leistungen vertiefen:

  1. Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
    Projektmatrix: 99_010_000
    Koordination der Verantwortung 00_000_000
  2. Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das Mentoring)

    Produkt- und Dokumentation des Projektmanagements: 07_750_000
    Methoden: 60_000_000
    Dokumentation: 14_000_000
    Berichtswesen: 13_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_640_000
    Checklisten: 06_630_000
    Pflichtenheft: 07_730_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Risikomanagement: 03_370_000
    Konfliktmanagement: 03_370_000
    Qualitätsmanagement: 12_000_000
    Pflege und Wartung: 02_200_295
    Kontrolle: 11_000_000
    Termine, Zeiten: 16_000_000
    Verträge und Vereinbarungen: 06_670_000
    Verhalten: 50_000_000
    Projekterfolg: 15_000_000
    Aktuelle Stände: 17_000_000
    Projektende: 02_200_270
    Abschlussbericht: 07_760_000
    Realisierung Projektnutzen: 02_200_290
  3. Empfohlene Suchbegriffe:
    Produktdokumentation

    Standards
    Verfahren
    Vorgehensweisen
    Methoden
    Methodik
    Hilfsmittel
    Prozessketten
    Arbeitsweise
    Durchführung
    Ausführung
    Leistungsbeschreibungen
    Kontrollen im Projekt
    Kontrollpflichten des Projektmanagements
    Regelkommunikation
    Leistungsvereinbarungen
    Weisungsbefugnisse
    Geheimhaltung
    Verteilerlisten
    Verträge und Vereinbarungen
    Vertretungsmacht
    Formale Rollen in Organisationen
    Spielregeln in Organisationen
    Usancen, Gewohnheitsrechte
    Heimliche und unheimliche Regeln und Spielregeln