E. Schritt 296: Die ordnungsmäßigen Lieferungen und Leistungen
nachweisen.
Es geht um die den Nachweis der ordnungsgemäß erbrachten und
eingebrachten Produkte, Beiträge und Leistungen.
Ziele:
- Nachweis der Erbringung der Leistungen und Erfüllung der
Anforderungen gegenüber den Auftraggebern, Vorgesetzten,
Partner, Mitwirkenden und anderen Beteiligten.
- Nachweis der Kompetenz "in der Sache" für Auftraggeber,
nachfolgende Projekte, Vorgesetzte, künftige Auftraggeber.
- Sicherung der Beweise und Nachweise über die Stände,
Zustände, Funktionen und Eigenschaften der Produkte, Beiträge
und Leistungen.
- Abwehr von Regressansprüchen wegen Eingriffen,
Veränderungen, fehlerhafter oder falscher Bearbeitung,
Behandlung, Verwendung oder Verarbeitung nach dem Übergang.
- Abwehr von Regressansprüchen wegen nicht erfüllten Vorgaben,
Verträgen, Vereinbarungen, Festlegungen, Bedingungen und
Absprachen.
- Abwehr von Regressansprüchen wegen der Nichteinhaltung oder
Nichterfüllung von Kriterien, Merkmalen oder Eigenschaften, die
nie vereinbart oder zugesichert waren.
- Abwehr von unberechtigten Forderungen für Nachlass,
Nachbesserungen, Zusatzleistungen, Nachleistungen,
Ersatzleistungen oder Wandelung.
- Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen
Untauglichkeit, Hinfälligkeit der bereitgestellten oder
eingebrachten Produkte, Beiträge und Leistungen,
Nichtverwendbarkeit, Fehlerhaftigkeit, nicht erfüllten
Qualitätskriterien,
- Abwehr der Verweigerung von Gegenleistungen (Bezahlungen)
aus nichtigen ober beliebigen Gründen.
- Freigabe von Anerkennungen und Bestätigungen der Leistungen
und Beiträge Dritter, die in die eigenen Produkte, Beiträge und
Leistungen eingeflossen sind.
Die Ordnungsmäßigkeit der eingebrachten Produkte und erbrachten
Beiträge und Leistungen wird häufig wie folgt belegt:
- durch schlüssiges Handeln und Verhalten der Übernehmenden,
wie z.B. unverzüglicher Verwendung, Soforteinbau.
- durch Feststellung und Akzeptanz für die weitere Verwendung
von gemeinsam erstellten Produkten, erzeugten Beiträgen und
Leistungen, z.B. von Arbeitsgruppen.
- durch Akzeptanz von gemeinsamen Prüfungen oder Tests, die
"ohne Beanstandungen" verliefen.
- durch Beauftragung von "unabhängigen" Dritten mit der
Feststellung der Erfüllung und Einhaltung der Kriterien, deren
Erfüllung und Einhaltung als "ordnungsgemäße Leistung" gelten.
- durch Dokumentation der eingehaltenen Kriterien z.B. in
Produktbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Modellen und
Anschauungsmaterialien.
- durch Bestätigungen der Auftraggeber, Vorgesetzten, Partner,
Abnehmer über den "ordnungsgemäßen Empfang".
- durch Referenzen und Gutachten.
- durch automatische, automatisierte, unumkehrbare und
nahtlose Mitverwendung im Projektfortschritt.
- durch "Fertigmeldung" Fertigmeldung, Nachricht zu Abholung,
Lieferung, zum Einbau, Zusammenbau.
- durch einen "Abschlussbericht".
Anleitung:
- Legen Sie die Fristen für die möglichen Mängelfeststellungen
und Mängelrügen fest und vereinbaren Sie die Fristen mit den
Abnehmenden.
- Legen Sie fest, wer im Projekt und im Projektmanagement die
Ordnungsmäßigkeit der eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen
feststellt.
- Legen Sie fest, wie die Einhaltung und Erfüllung der
Kriterien der Ordnungsmäßigkeit festgestellt, festgehalten und
beweissicher dokumentiert werden (können, dürfen, müssen).
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie, was im Projekt und im
Projektmanagement als "ordnungsgemäße Leistungen" gelten.
- Legen Sie das Verfahren fest für Änderungen der Kriterien,
Bedingungen und Anforderungen, welche die bisherigen ersetzen
(dürfen, können, müssen).
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie den Zeitpunkt und den Ort
für die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit durch die
übernehmende Person.
- Legen Sie fest und vereinbaren Sie, wen und wozu eine
Anerkennung der "ordnungsgemäßen Leistung" verpflichtet.
- Legen Sie das Verfahren fest für den Fall, dass die Abnahme
nicht oder nicht mehr erfolgen (kann, darf, muss) und die
ordnungsgemäß erstellten Produkte, Beiträge und Leistungen
"keinen Abnehmer mehr finden" (können, dürfen, müssen).
- Legen Sie das Verfahren für Austragung und Beilegung von
Streit über die Einhaltung oder Erfüllung der
"Ordnungsmäßigkeit".
- Legen Sie fest, was Sie tun, wenn ihre ordnungsgemäß
erstellten Produkte, Beiträge und Leistungen (voraussichtlich)
nicht mehr anerkannt oder verwendet werden (wollen, können,
dürfen, müssen).
Präzisieren Sie gegebenenfalls die Aussagen durch Unterlagen,
Belege, Nachweise.
Mahnungen, Tipps:
"Enten hätten Sie kaufen sollen, nachdem die Hühner im Hochwasser
ertrunken waren." Die spätere Einsicht in besser geeignete
Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen führt manchmal dazu,
die ordnungsgemäß erbrachten Produkte, Beiträge und Leistungen in
einem kritischeren Licht zu sehen. Die Abweichungen vom besseren
Ideal haben die Leistenden nicht zu vertreten, auch wenn ihre
Produkte, Beiträge und Leistungen daran gemessen werden (wollen,
sollen, dürfen, müssen).
Sind die eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen in gemeinsame
oder folgende Produkte, Beiträge und Leistungen eingeflossen, ist in
der Regel bei auftretenden Problemen, Störungen und Schwierigkeiten
nicht mehr konstruierbar, ob dies auf eigenen Produkte, Beiträge und
Leistungen zurückzuführen ist. Ist es nicht möglich, alle Zweifel an
der Ordnungsmäßigkeit der eigenen Produkte, Beiträge und Leistungen
nachzuweisen, bleibt für immer "ein Gschmäckle" zurück.
Teilnehmerkreis:
- Experten,
- Verantwortliche für das Qualitätsmanagement,
- Verantwortliche für den Vertrieb der Produkte,
- Verantwortliche für die Folge-Dienstleistungen (Pflege und Wartung
der Produkte),
- Autoren,
- Grafiker,
- Konstrukteure,
- Entwickler,
- Programmierer,
- Projektleiter.
Thema Produkte, Beiträge, Leistungen vertiefen:
- Übersicht über das gesamte Projekt und Projektmanagement:
Projektmatrix: 99_010_000
Koordination der Verantwortung
00_000_000
- Verwandte Themen: (ID in der Projektmatrix bzw. für das
Mentoring)
Produkt- und Dokumentation des Projektmanagements:
07_750_000
Methoden:
60_000_000
Dokumentation:
14_000_000
Berichtswesen:
13_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_640_000
Checklisten:
06_630_000
Pflichtenheft:
07_730_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Risikomanagement:
03_370_000
Konfliktmanagement:
03_370_000
Qualitätsmanagement:
12_000_000
Pflege und Wartung:
02_200_295
Kontrolle:
11_000_000
Termine, Zeiten:
16_000_000
Verträge und Vereinbarungen:
06_670_000
Verhalten:
50_000_000
Projekterfolg:
15_000_000
Aktuelle Stände:
17_000_000
Projektende:
02_200_270
Abschlussbericht:
07_760_000
Realisierung Projektnutzen:
02_200_290
- Empfohlene Suchbegriffe:
Produktdokumentation
Standards
Verfahren
Vorgehensweisen
Methoden
Methodik
Hilfsmittel
Prozessketten
Arbeitsweise
Durchführung
Ausführung
Leistungsbeschreibungen
Kontrollen im Projekt
Kontrollpflichten des
Projektmanagements
Regelkommunikation
Leistungsvereinbarungen
Weisungsbefugnisse
Geheimhaltung
Verteilerlisten
Verträge und Vereinbarungen
Vertretungsmacht
Formale Rollen in Organisationen
Spielregeln in Organisationen
Usancen, Gewohnheitsrechte
Heimliche und unheimliche Regeln
und Spielregeln